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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 32/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Amtl. Bekanntmachungen - Niederschrift Nr. 27

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nalbach, am Donnerstag, dem 02.03.2023, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal „ehemalige Turnhalle“ im Ortsteil Nalbach. Der Vorsitzende, Bürgermeister Peter Lehnert, eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und bekanntgemacht wurde. Der Gemeinderat besteht aus 27 Mitgliedern. Es waren 23 Mitglieder anwesend. Somit war Beschlussfähigkeit gem. § 44 KSVG gegeben. Der Vorsitzende bat um Änderung der vorliegenden Tagesordnung:

Neuer TOP 13 Vergaben

a)

Reparatur Nahwärme Nalbach

b)

Schiebetoranlage mit Eingangstür Bauhof Nalbach

c)

Gaslieferungsvertrag

Die geänderte Tagesordnung der Verwaltung wurde einstimmig angenommen!

Tagesordnung:

a) öffentlicher Teil

1)

Haushalt 2023

a)

Haushaltssatzung 2023

b)

Investitionsprogramm 2023 - 2026

c)

Stellenplan

d)

Gesamter Haushalt

2)

Beantragung und Verwendung einer Zuweisung nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2023

3)

Schulbuchsystem Gemeinde Nalbach

4)

Stellplatzsatzung für den OT Nalbach

5)

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

b) nichtöffentlicher Teil

6)

Grundstücks- / Pacht- / Mietangelegenheiten / Vorkaufsrechte

a.)

PoP Standorte Piesbach und Körprich

-

Standort Piesbach

-

Standort Körprich

7)

Personalangelegenheiten

8)

Alter Kindergarten Nalbach – gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion

9)

Altes Rathaus Nalbach - gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion

10)

Gewerbegebiet „Primsaue II“ - gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion

11)

Spielgerät am Rastplatz „Klingelborn“ im OT Piesbach

12)

Jugendzentrum Körprich

13)

Vergaben

a)

Reparatur Nahwärme Nalbach

b)

Schiebetoranlage mit Eingangstür Bauhof Nalbach

c)

Gaslieferungsvertrag

14)

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

TOP 1.

Haushalt 2023

a)

Haushaltssatzung 2023

b)

Investitionsprogramm 2023 - 2026

c)

Stellenplan

d)

Gesamter Haushalt

Der finale Haushaltplanentwurf 2023 wurde in den einzelnen Ortsräten sowie im Finanz- und Hauptausschuss entsprechend vorberaten. Im vorliegenden Ergebnishaushalt 2023 stehen den Aufwendungen in Höhe von 20.049.000 € (Zeilen 18+21 des Gesamtergebnisplanes) Erträge in Höhe von 17.525.150 € (Zeilen 10+20 des Gesamtergebnisplanes) gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag von 2.523.850 € ergibt. Im Vergleich zum Haushalt 2022 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im Jahr 2023 um rd. 1 Mio. €. Die wesentlichen Veränderungen je Position des Ergebnishaushaltes 2023 stellen sich im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2022 wie folgt dar:

Erträge:

Pos. 1 Steuern und ähnliche Abgaben

+

128 T€ Sonderschlüsselzuweisungen

-

100 T€ Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+

16 T€ Hundesteuer

Pos. 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

+

800 T€ Schlüsselzuweisungen B+C

-

54 T€ Ersatzleistungen für Steuerausfälle bei der Gewerbesteuer (nur bis 2022)

-

285 T€ Ersatzleistungen für Steuerausfälle bei der Einkommenssteuer (nur bis 2022)

+

80 T€ Zuweisungen für laufende Zwecke

Pos. 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

+

96 T€ Benutzungsgebühren

Aufwendungen:

Pos. 11 Personalaufwendungen

+

332 T€

Pos. 13 Sach-und Dienstleistungen

+

660 T€ u.a. für Heiz- und Energieaufwendungen und Erneuerung Heizkessel Litermonthalle

Pos. 15 Zuwendungen und Umlagen

+

568 T€ Kreisumlage

Pos. 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen

+

575 T€ Mieten für Kriegsflüchtlinge

+

50 T€ Datenverarbeitung

+

26 T€ Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (u.a. Planungsaufwendungen)

Pos. 21 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

-

50 T€ Zinsaufwendungen für Investitionskredite

-

400 T€ Sonstige Zinsaufwendungen

+

76 T€ Vollverzinsung aus Gewerbesteuer

Die Ansatzveränderungen aufgrund der bisherigen Beratungen und neuen Entwicklungen können der beigefügten Übersicht entnommen werden. Da im Ergebnisplan auch nicht zahlungswirksame Einnahmen (z.B. Auflösung von Sonderposten, Auflösung von Rückstellungen u.a.) und Ausgaben (insbesondere Abschreibungen) enthalten sind, weicht das zahlungsbezogene Defizit von dem des Ergebnisplans ab. Das voraussichtliche zahlungsbezogene Defizit 2023 (Zeile 18 zzgl. Zeile 35 Finanzhaushalt), also das jahresbezogene Liquiditätskreditvolumen (Zeile 37 Gesamtfinanzplan), wird sich auf 1.036.050 € belaufen. Für den Haushalt 2023 muss nach dem Gesetz über den Saarlandpakt (SPaktG) der Nachweis über die Einhaltung des strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnisses (Zeile 15 Anlage 7c „Abweichung von der Defizitobergrenze“) einen positiven Betrag ausweisen. Da diese Zeile „Zeile 15“ einen positiven Betrag von + 41.169,54 € ausweist, werden die Vorschriften aus dem Saarlandpakt erfüllt. Somit ist der vorgelegte Haushaltplanentwurf 2023 grundsätzlich genehmigungsfähig. Der Investitionshaushaltsplan 2023 hält das vorgegebene Kreditvolumen ein und kann daher ebenfalls als grundsätzlich genehmigungsfähig angesehen werden. Mit dem vorliegenden Entwurf der mittelfristigen Investitionsplanung 2023-2026 wird mit einer Neuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von insgesamt rd. 7,3 Mio. € erwartet. Im Jahr 2023 wurden, neben diesem Kreditvolumen, unter folgenden Produkten zusätzliche Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2022 gebildet:

Produktkonto

Bezeichnung

Reste Vorjahr

110200.782600

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 1.000 €

110900.782100

Auszahlungen für den Erwerb EDV-Software, Lizenzen

110900.782600

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 1.000 €

111100.782200

Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten Grundstücken

111100.782201

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken Gewerbegebiet II

122000.782601

Auszahlungen für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen

122000.783396

Absauganlage Feuerwehrgerätehaus Piesbach

122000.783400

Notstromversorgung Feuerwehrgerätehaus Nalbach

122001.783234

Sicherung Aschbach

195.034,82

210100.782600

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 1.000 €

210100.783003

Auszahlungen für Nacharbeiten Baumängel Neubau Grundschule

210100.783006

Erweiterung OGS

166.677,86

210100.783409

6 Pavillon Grundschule

150.000,00

210204.782600

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 1.000 €

312000.783207

Schaffung Wohnraum für Flüchtlinge ( Eztelbachstr. 7 usw. )

361000.782200

Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten Grundstücken

361000.783231

Neubau Kindertagesstätte Nalbach

41.906,18

361000.783390

Außenanlage Kita Nalbach

110.000,00

361000.783411

Neubau Kita Piesbach

74.359,40

424000.783232

Primspark Erneuerung Sportfläche

414.671,06

424000.783417

Flutlichtanlagen Sportplätze

1.300,00

511000.783012

Dorfentwicklung Nalbach, Neugestaltung Ortskern

511000.783236

Gestaltung Mühlenstraße

40.000,00

511001.783405

Ladesäule E-Auto

6.582,03

511001.783412

Ausz. Stoffstrommanagement

50.000,00

538000.783138

Entwässerung Bierbach/Ziegelei

18.452,63

541000.783069

Auszahlungen für Umbau Modernisierung Straßenbeleuchtung

541000.783114

Auszahlung Endausbau am Steinberg

541000.783183

Erschließung Gewerbegebiet Primsaue 2

541000.783224

Ausbau von Bushaltestellen (Behindertengerecht) GVFG

541000.783401

Verkehrsberuhigung Piesbacher Straße

541000.783407

Straßenverengung Grundschule

9.754,32

541000.783408

Fußweg Spielfeld ERS

12.000,00

541000.783413

Zugang Brücke am Steg

20.000,00

551001.783201

Neuanschaffungen Kinderspielgeräte

553000.783191

Neugestaltung Friedhöfe (Gräber und Urnen)

553000.783414

Ruhewald

70.000,00

573021.783081

Sanierung Litermonthalle

11.813,89

573050.783059

Bauhof Energetische Sanierung

1.608,68

573050.783403

Photovoltaikanlage Bauhof

180.000,00

573050.782600

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 1.000 €

575000.783071

Auszahlungen für Erschließung Litermont (Elektro)

3.127.196,40

Mit der Übertragung der HH-Reste von 2022 nach 2023 werden somit investive Mittel in Höhe von insgesamt rd. 9 Mio. € in die gemeindliche Infrastruktur fließen.

Haushaltssatzung der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 (Amtsblatt S. 682), in der Fassung vom 27. Juni1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296), hat der Gemeinderat am 02. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

17.675.150 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

20.199.000 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

auf

-2.523.850 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-2.670.500 EUR

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

3.591.450 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

§ 3

Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur

Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen

Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

270 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

2.

Gewerbesteuer

420 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 02.03.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Aufgrund § 10 Saarlandpaktgesetz (SPaktG) ist die Aufstellung und der Beschluss eines Haushaltssanierungsplanes nicht mehr erforderlich.

Nalbach den 02.03.2023
Bürgermeister/in

Bürgermeister Lehnert begrüßte Herrn Peterson von der Saarbrücker Zeitung und dankte ihm für den sehr guten Vorbericht über den Nalbacher Haushalt. Peter Lehnert nutzte die Gelegenheit und dankte Dr. Martin Wörner und Amtsleiter Thorsten Ewen für die hervorragende, zeitintensive und sehr herausfordernde Arbeit zur Erstellung des Haushaltes 2023. Kämmerer Thorsten Ewen gab für die Verwaltung nachfolgende Stellungahme ab:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Rates, sehr geehrte Vertreter und Vertreterinnen der Presse, sehr geehrte Gäste, ein Rückblick auf den Haushalt 2022 lässt strukturell zahlungsbezogene Defizite für die Jahre 2022 bis 2025 in Höhe von jährlich rd. 1 Mio. € erkennen. Bürgermeister und Kämmerer haben bereits bei der Einbringung des Haushaltes 2022 im März 2022 schon ihre große Besorgnis hinsichtlich der schwierigen Haushaltssituation der Gemeinde Nalbach mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 zeigt kein anderes Bild. Das zahlungsbezogene strukturelle Defizit konnte bereits durch geeignete Maßnahmen von rd. 1 Mio. € auf 800 T€ reduziert werden. Dies konnte bisher nur wegen einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat gelingen. Für diese Zusammenarbeit möchte ich mich nochmals ganz herzlich bei allen Fraktionen im Gemeinderat bedanken. Allerdings befinden wir uns weiter in unruhigen Zeiten mit großen Unsicherheiten. Die Krisen haben sich verstärkt und es zeichnet sich ein enormes Krisenszenario, das mit hohen Prognoseunsicherheiten verbunden ist. Bisher konnten in Deutschland alle Krisenphänomene durch die noch vorhandene Wirtschaftskraft abgefedert werden und somit Zeit erkaufen. Wenn aber nun die hohe Inflation und Rezession aufeinandertreffen, dann wird das Wachstum zur Finanzierung der Krisen fehlen. Ausbleibende bzw. zu geringe Energie- und Rohstofflieferungen treffen die Wirtschaft, aber auch private Haushalte und Kommunen. Im Kern wurde das Lieferkettenproblem deutlich verstärkt und das Wirtschaftswachstum deutlich ausgebremst. Schrittweise steigende Zinsen bringen die Staats- und der Kommunalverschuldung wieder in Arge Finanzierungsnöte und auch in haushaltsgefährdende Schieflagen. Diese Risiken treffen zudem auf bekannte Handlungsbedarfe wie die Folgen des Klimawandels, des demographischen Wandels und der großen Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Infrastruktur. Auch die Pandemie kann noch nicht als vollständig bekämpft angesehen werden. Für all diese Krisen gibt es natürlich keine politischen Handlungsroutinen oder gar Lösungen. Die Bundesregierung die Konjunkturprognose insgesamt deutlich herabgesetzt. Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte: „Es sind ernste Zeiten. Wir erleben derzeit eine schwere Energiekrise, die sich immer mehr zu einer Wirtschafts- und Sozialkrise auswächst.“ In diesem Szenario gilt es auch für die Gemeinde Nalbach den Haushalt für das Jahr 2023 aufzustellen, quasi das Unplanbare zu planen - wahrlich keine leichte Aufgabe, eher eine Herausforderung für Verwaltung und Politik. Genug der Vorworte und zum Entwurf des Haushaltsentwurfes 2023. Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt 2023 ein Defizit in Höhe von rd. 2,5 Mio. € aus und ist somit nicht ausgeglichen und kann auch nicht als ausgeglichen gelten, weil die Ausgleichsrücklage der Gemeinde bereits vollständig aufgebraucht wurde und aufgrund der defizitären Haushaltsjahre bisher nicht wiederaufgebaut werden konnte. Der Finanzhaushalt schließt hingegen mit einem zahlungsbezogenen Defizit in Höhe von rd. 1,9 Mio. €, dass gleichzeitig die tatsächliche Aufnahme von neuen Liquiditätskrediten im Jahr 2023 zur Finanzierung der Aufwendungen des Ergebnisplanes widerspiegelt. Der Ergebnisplan 2023 weist dabei folgende wesentlichen Festsetzungen bei den Erträgen auf: Ein wesentlicher Anteil liegt hier bei den Steuern und Abgaben mit rd. 7,3 Mio. €, wobei auf die Gewerbesteuer 1,3 Mio. €, die Grundsteuer B 1,1 Mio. € und rd. 4,1 Mio. € entfallen auf die Anteile an der EST/UST. Eine Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern ist für das kommende Haushaltsjahr 2023 nicht vorgesehen und eine entsprechende Hebesatzsatzung ist bereits zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Bei den Schlüsselzuweisungen kann die Gemeinde Nalbach mit insgesamt 5,5 Mio. € rechnen. Bei den Aufwendungen des Ergebnisplanes 2023 sind folgende wesentlichen Festsetzungen anzuführen:

  1. Personal- und Versorgungsaufwendungen (rd. 5,0 Mio. €)
  2. Umlagen und Zuweisungen (Kreisumlage 5,8 Mio. €, 500 T€ sonstige Zuweisungen)
  3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 3 Mio. €)
  4. Sonstige ordentliche Aufwendungen (rd. 2,8 Mio. €)

Für die Finanzplanungsjahre 2023-2026 sind in der Investitionsplanung investive Auszahlungen von insgesamt rd. 15,6 Mio. € veranschlagt. Hiervon alleine 5,8 Mio. € im Haushaltsjahr 2023. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt mangels Eigenfinanzierungsfähigkeit insbesondere über die Aufnahme neuer Investitionskredite. Der Bestand der Investitionskredite der Gemeinde Nalbach beläuft zum 31.12.2022 auf insgesamt rd. 13 Mio. €. Mit dem vorliegenden Entwurf der mittelfristigen Investitionsplanung 2023-2026 wird, unter Berücksichtigung investiver Zuschüsse in Höhe von rd. 8 Mio. €, mit einer Neuverschuldung in Höhe von rd. 7,3 Mio. € gerechnet. Unter Berücksichtigung der jährlich zu leistenden Tilgungen (rd. 1 Mio. €) wird der Schuldenstand bis zum Jahr 2026 auf insgesamt rd. 16,5 Mio. € anwachsen. Dies entspricht einer Steigerung der Verschuldung von rd. 3,7 Mio. € (rd. 30%). Die v.g. Neuverschuldung hat unmittelbare Auswirkungen auf den jährlich zu leistenden Tilgungsbetrag und lässt diesen im Zeitraum 2023-2026 auf rd. 1,2 Mio. € ansteigen (rd. 40 %). Im Durchschnitt bedeutet dies für die Gemeinde Nalbach Tilgungsmehrbelastungen die im jeweiligen Haushaltsjahr zusätzlich zu erwirtschaften sind und somit auch das strukturelle Defizit von derzeit rd. 800 T€ entsprechend verschlechtern werden. Dies ist im Hinblick auf das noch vorhandene strukturelle Haushaltsdefizit von rd. 800 T€ eine besorgniserregende Entwicklung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 macht deutlich, dass die Gemeinde Nalbach sich weiterhin auf dem Weg einer langfristigen und strategischen Haushaltskonsolidierung bleiben muss. Der anzustrebende dauernde Haushaltsausgleich ist lediglich das zwingende Mittel um diese Ziele zu erreichen, weil sein regelmäßiges Verfehlen den Weg in die finanzielle Handlungsunfähigkeit bedeutet, womit letztlich alle anderen kommunalpolitischen Ziele, z.B. im schulischen, kulturellen, sozialen, umweltpolitischen Bereich etc. zwangsläufig verfehlt werden. Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch ein Zitat von Albert Einstein zu nennen, vielleicht auch ein Gedanke für die Konsolidierung und die Herausforderungen unserer Zeit: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Aber trotz allen Widrigkeiten kann ich Ihnen mitteilen, dass es der Verwaltung und dem Rat gelungen ist dennoch einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2023 aufzustellen. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte ist seit dem Jahr 2020 lediglich die Einhaltung der Vorgaben des Saarlandpaktgesetzes sowie die Einhaltung des maximalen investiven Kreditvolumens. Der finale Haushaltsentwurf 2023 weist, mit den finalen Festsetzungen aus den Berechnungsblättern der Defizitobergrenzen aus dem Saarlandpaktgesetz, mit Stand der Novembersteuerschätzung vom 15.11.2022 und unter Verwendung von Restüberschüssen aus den strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnissen der Vorjahre in Höhe von insgesamt rd. 930 T€, einen Überschuss in Höhe von lediglich rd. 41 T€ aus. Der vorliegende finale Entwurf der Investitionsplanung 2023-2026 erfüllt in jedem Jahr die Anforderungen bzgl. der Einhaltung des genehmigungspflichtigen Kreditvolumens. Da die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit somit erfüllt werden ist der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf 2023 in Gänze genehmigungsfähig. Dennoch bleibt der Handlungsspielraum der Gemeinde Nalbach somit auch im Jahr 2023 stark beeinträchtigt und bedarf somit größter Haushaltsdisziplin, um die Genehmigungsfähigkeit im Haushaltsvollzug zu erhalten. Dies wird verdeutlicht indem die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2023 nur durch die Verwendung von Restüberschüssen aus den strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnissen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt rd. 930 T€ ermöglicht werden kann. Für die Gemeinde Nalbach bedeutet dies auch, dass für die zukünftigen Haushaltsjahre weiterhin keine ausgeglichenen Planungen vorgelegt und die Haushaltsgenehmigungen von Jahr zu Jahr immer schwieriger zu erreichen sein werden. Die Gemeinde Nalbach hat mit den bereits beschlossenen Gebühren- und Steuererhöhungen und anderweitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Haushalte beigetragen. Es bedarf deshalb langfristig um Landes- und Bundeshilfen in Form einer Restentschuldung sowie einer dringenden Änderung des horizontalen Finanzausgleichs um den strukturschwachen Kommunen im Saarland ein Überleben in Zukunft ermöglichen zu können. Zum Schluss bedanke ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die bei der Aufstellung des Haushaltes mitgewirkt haben und besonders bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachbereich Finanzen für die hervorragende Abwicklung im Haushaltsvollzug. Ich bitte um Zustimmung und Beschluss der Haushaltssatzung 2023.

Bürgermeister Lehnert ging kurz auf das von Herrn Ewen in seiner Rede verwendete Zitat von Albert Einstein ein und erwiderte mit dem Zitat von Albert Einstein: „Alles ist relativ, auch dieser Haushalt“. Dieser Haushalt war in der Aufstellungsphase bis zur Genehmigungsreife eine echte fachliche Herausforderung durch die immer wiederkehrende Problemstellung der Gemeinde: Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Ja, wir müssen die Denk- und Handlungsweisen die unsere Probleme geschaffen haben, ändern und den viele beschworenen Transformationsprozess mit neuen Lösungsansätzen zu einer dauerhaften strukturellen Änderung zur Zukunftssicherung unserer Gemeinde einleiten, betonte der Bürgermeister. Heribert Grill (CDU) gab für seine Fraktion folgende Stellungnahme zum Haushalt 2023 ab:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, interessierte Öffentlichkeit und Presse, Unser Kämmerer Thorsten Ewen hatte wieder viel Arbeit um Mühe damit dem Rat einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Geplant werden Erträge von insgesamt über 17,5 Millionen Euro, denen mehr als 20 Millionen Euro an Ausgaben gegenüberstehen. Somit weist dieser Haushaltsentwurf ein deutliches Defizit von mehr als 2,5 Millionen Euro auf. Und damit ist das Haushaltsloch 2023 rund eine Million größer, als im Vorjahr. Aber nicht nur Nalbach, alle saarländischen Landkreise, Städte und Gemeinden befinden sich in einer noch nie dagewesenen schwierigen finanziellen Lage. Die seit Jahren angespannte Finanzlage wird durch die von Pandemie, Ukrainekrieg und Katastrophen ausgelösten Anforderungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Katastrophenschutz sowie durch die aktuelle Versorgungs- und heraufziehende Wirtschaftskrise massiv verschärft. Im Jahr 2023 steigen im Saarland die Kreisumlagen aller Landkreise von 677,4 Millionen Euro um mehr als 126 Millionen Euro auf 804 Millionen Euro, ein Anstieg um rund 20 Prozent. In unserem Haushalt macht dieser Posten eine Steigerung um 570 000 Euro aus. Während Bund und Land ihre Erfordernisse über zusätzliche Schulden finanzieren, sind die Kreise gesetzlich zum Haushaltsausgleich über die Umlage gezwungen und die Gemeinden müssen den Saarlandpakt und die Schuldenbremse einhalten. Damit werden nicht nur alle Sparbemühungen vor Ort zunichtegemacht, dieses Geld fehlt in unseren Dörfern für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und damit dort, wo die Menschen ihre Lebenswirklichkeit unmittelbar wahrnehmen. Das seit Jahrzehnten im Saarland unterfinanzierte System der kommunalen Daseinsvorsorge kann weitere Belastungen nicht mehr verkraften, es steht vor dem Kollaps. Das Konnexitätsprinzip bzw. das Prinzip „Wer bestellt, muss auch bezahlen“ muss bei der Umsetzung aller programmatischer Vorhaben des Landes und des Bundes zwingend eingehalten werden, sodass die Vorhaben ohne zusätzliche Finanzierung durch die kommunale Ebene umzusetzen sind. Beispiele hierfür sind die Wohngeldreform, Betreuungsrecht, Bürgergeld, Eingliederungshilfe, Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen, das Deutschlandticket im ÖPNV, Wiedereinführung G9 an Gymnasien), zu deren Umsetzung die Kreise gesetzlich verpflichtet sind. Die saarländischen Kommunen leiden an einer strukturell-bedingten Finanzschwäche, sie erhalten 15 Prozent der Steuern, müssen aber 25 Prozent der Aufgaben erledigen. Die Landkreise verfügen über keine eigenen Steuereinnahmen und sind auf die Umlage angewiesen. Die geringe Einnahme- und Steuerkraft der saarländischen Kommunen wird durch die ungelöste Frage nach einer Altschuldenregelung zusätzlich verschärft. Letztlich führt diese Entwicklung die Gemeinden wieder zurück in die Spirale der Kassenkreditfinanzierung und zu einem Verfall der kommunalen Infrastruktur wegen fehlender Investitionskraft. Auch mit einer Erhöhung von Abgaben werden wir kaum den Haushalt sanieren können. Die Gemeindesteuern, auf deren Höhe wir Einfluss haben, bestehen im Wesentlichen aus Gewerbesteuer und Grundsteuern. Die Grundsteuern müssen zum 01.01.2025 neu berechnet werden, so schrieb es das Bundeverfassungsgericht vor, aber aufkommensneutral, was bedeutet die Kommunen bekommen am Ende nicht mehr heraus. Wir halten Steuererhöhungen vor diesem Datum als kontraproduktiv. Die Einnahmen könnten durch mehr Gewerbesteuern verbessert werden, deshalb muss die Gemeinde Nalbach für Gewerbetreibende in Zukunft attraktiv gemacht werden. Die Maßnahmen greifen aber nicht von heute auf morgen… Mit Mut, Weitsicht und neuen Ideen müssen deshalb potente Steuerzahler in die Gemeinde geholt werden. Um die Haushaltskonsolidierung ein wenig weiter voranzutreiben, hat der Gemeinderat im Herbst 2022 einstimmig eine Erhöhung der Hundesteuer sowie der Friedhofs-, Park- und Hallenbenutzungsgebühren beschlossen.

Großen Investitionsbedarf sehen wir bei unseren Kindern und fordern daher die vollständige Übernahme aller entstehenden Mehrkosten im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder durch Bund und Land. Zum Schluss möchte ich mich im Namen der Fraktion ganz herzlich bei unserem Kämmerer Thorsten Ewen und seinem Team für ihre sorgfältige und schnelle Arbeit bedanken und die geduldige und präzise Beantwortung unserer Fragen im Vorfeld. Gerne möchten wir eine gemeinsame Resolution des Gemeinderates zur desolaten Lage der kommunalen Haushalte im Saarland anregen. Die CDU-Fraktion wird dem Haushalt 2023 zustimmen. Albert Steinmetz (SPD) teilte für die SPD-Fraktion mit das er sich das ganze Zahlenwerk spare, da dies von Herrn Ewen ausführlich und zutreffend erläutert wurde. Er erinnerte an frühere Jahre, in denen der Gemeinderat über ausgeglichene kommunale Haushalte abstimmen durfte. Diese Zeiten seien vorbei, da die Corona-Pandemie und auch der Ukraine-Krieg den eh schon gebeutelten Haushalt noch mehr strapazieren. Mal habe die Gemeinde Mehreinnahmen, dann ein paar Tage wieder Mindereinnahmen und wir müssen immer reagieren, erläuterte Steinmetz. Er erinnerte an die Transfergelder zur Deutschen Einheit und auch den damaligen Krieg im ehemaligen Jugoslawien, deren Auswirkungen auch von der Gemeinde finanziell gemeistert werden mussten. Wir sind aktuell dieser Situation ausgeliefert, betonte Steinmetz. Albert Steinmetz erinnerte daran, dass trotz der prekären finanziellen Lage die Gemeinde in einen neuen Kindergarten in Piesbach, ein neues Löschfahrzeug für die Feuerwehr und auch in einen Schulanbau investieren werde. Nicht vergessen dürfe man aber auch, dass wir defekte Heizungsanlagen in den Mehrzweckhallen reparieren oder austauschen müssen. Wir brauchen die Hilfe von Land und Bund, bekräftigte Steinmetz. Die schmerzlichen Erhöhungen von Friedhofsgebühren und Hundesteuer reichten nicht aus, um eine überlebensfähige Kommune zu erhalten. Wir haben trotz finanziellem Druck die Steuersätze beibehalten, da die Bürgerinnen und Bürger eh finanziell schon arg gebeutelt sind. Albert Steinmetz erinnerte daran, dass alle hier Beteiligten immer den gemeinsamen Weg geschlossen beschritten und auch immer für die gleiche Sache gekämpft haben. Die SPD stimme dem Haushalt zu, bekräftigte der SPD-Fraktionssprecher. Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass die Gemeinde an allen möglichen Stellschrauben zur Konsolidierung gedreht hätte, aber leider wachse trotzdem der Schuldenstand. Wir müssen neue Wege gehen und wir müssen eine Altschuldenregelung für das Saarland bekommen, forderte Lehnert von Bund und Land. Nach fünf Versuchen einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen, was immer wieder durch neue Ereignisse, negative Einflüsse und Störungen misslang, können wir heute dieses finale Zahlenwerk vorlegen.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig

  • der Haushaltssatzung 2023
  • dem Investitionsprogramm 2023 - 2026
  • dem Stellenplan
  • dem Gesamten Haushalt

zu!

TOP 2.

Beantragung und Verwendung einer Zuweisung nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2023

Erläuterung

In der Sitzung vom 14.11.2019 hat der Gemeinderat die Teilnahme der Gemeinde Nalbach am Saarlandpakt beschlossen. Demnach gewährt das Land der Gemeinde Nalbach ab dem Jahr 2020, neben der Übernahme von Liquiditätskrediten in Höhe von rd. 3,384 Mio. €, zusätzliche Investitionszuweisungen, sofern die Vorgaben zum strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnis (§§ 4 bis 9 SPaktG) im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachtet werden. Diese Vorgaben werden im Haushalt 2023 entsprechend erfüllt. Für diese Investitionszuweisungen werden durch das Land jährlich bis 2064 jeweils 20 Mio. € bereitgestellt, die sich bis 2024 zum einen in „Allgemeine Investitionszuweisungen“ in Höhe von 15 Mio. € und „Besondere Investitionszuweisungen“ in Höhe von 5 Mio. € aufteilen. An allgemeinen Investitionszuweisungen erhält die Gemeinde Nalbach ab 2020 jährlich in Höhe von 151.000 € für investive Auszahlungen. Die besonderen Investitionszuweisungen werden an die Kommunen mit einer durchschnittlichen Liquiditätskreditsumme von bis zu 500 € / Einwohner gewährt. Die Gemeinde Nalbach liegt über diesem Durchschnitt, so dass eine Zuteilung der besonderen Investitionszuweisungen an die Gemeinde nicht gewährt wird. Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023 beschließt der Gemeinderat grundsätzlich die Verwendung dieser Zuweisungen aus dem SPaktG. Die allgemeine Investitionszuweisung in Höhe von rd. 151 T€ wird gemäß der Haushaltssatzung 2023 als investive Einzahlung bei Produktkonto 612000.231400 veranschlagt. Die nach § 12 SPaktG gewährten Zuweisungen aus den Mitteln des Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) werden ab dem Jahr 2023 nicht mehr gewährt. Zur Beantragung der v.g. Zuweisung und deren Verwendung ist gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 SPaktG ein förmlicher Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Der entsprechende Antrag ist bis zum 31. Juli 2023 mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt (§ 14 Abs. 2 SPaktG).

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Beantragung der Zuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für das Jahr 2023 unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SPaktG. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

TOP 3.

Schulbuchsystem Gemeinde Nalbach

Erläuterung

Die Gemeinde Nalbach als Träger der Grundschule Nalbach beteiligt sich nicht am Schulbuchausleihsystem des Landes und stellt allen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde neue Schulbücher und Arbeitshefte zur Verfügung. Das Schulbuchsystem der Gemeinde Nalbach wurde erstmals zum Schuljahr 2009/2010 eingeführt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat allen Beteiligten gezeigt, dass der von der Gemeinde eingeschlagene Weg eine sinnvolle Alternative zum Ausleihsystem des Landes darstellt. Die Gemeinde Nalbach geht mit dieser Vorgehensweise weiterhin den Weg hin zu einer echten Lernmittelfreiheit. Unser Modell geht deutlich über das mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbundenem Leihsystem des Landes hinaus und bietet Kindern, Eltern und Lehrern erhebliche Vorteile:

  • eigene Bücher
  • markieren, bearbeiten erlaubt
  • differenzierteres Arbeiten
  • Möglichkeit des Nachholens des Lernstoffes in den Ferien und über das Schuljahr hinaus
  • Kein kostenpflichtiger Ersatz bei Verschmutzung

Der bisherige Kostenanteil der Eltern betrug 60 €. Durch Preissteigerungen und geänderter Lehrbücher ist eine Anpassung des Elternbeitrages dringend zu empfehlen. Die umliegenden Gemeinden (Stadt Dillingen, Beckingen, Saarwellingen) erheben einen Elternanteil von 60 - 75 € an den GS, für die Schulbuchausleihe! Die Unterzeichnerin schlägt vor, zur Kostensenkung im Haushalt der Gemeinde Nalbach, an der Grundschule Nalbach die Elternbeiträge für die Schulbücher von 60 € auf 70 € zu erhöhen. Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten. Bürgermeister Lehnert hob hervor, dass die Gemeinde Nalbach die einzige Gemeinde wäre, die dieses freiwillige System im Saarland praktiziere. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Erhöhung des Elternbeitrages zu.

TOP 4.

Stellplatzsatzung für den OT Nalbach

Das Mitglied Gerhard Paulus (SPD) nahm an der Sitzung teil (23 Mitglieder). Bürgermeister Lehnert erläuterte ausführlich die Beratungs- und Beschlusslage, die im ersten Schritt für den OT Nalbach gültig sein wird. Die neue Satzung habe einen Ablösebetrag in Höhe von 4.200.- Euro für einen Stellplatz Nachweis errechnet. Lehnert teilte mit, dass im Entwicklungskonzept ISEK die entsprechenden Flächen angegeben wurden und er erinnerte daran, dass von einigen Jahren bereits Gebäude nach späterem Abriss zur Schaffung von notwendigen Parkflächen im Ortskern gekauft wurden. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Stellplatzsatzung für den OT Nalbach zu.

TOP 5.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass die Gemeinde Nalbach einen erfreulichen Zuschuss für Jugendarbeit in Höhe von 150.000.- Euro bekommen hätte.

Ende des öffentlichen Teils

Beginn nichtöffentlicher Teil

Ende der Sitzung: 20:35 Uhr

Der Vorsitzende
(Peter Lehnert)
Die Mitglieder
Der Schriftführer