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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 32/2024
Seite 3
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Hundesteuer

Rund um den Hund in Nalbach

Rund 20 % mehr Hunde gemeldet

Unserem Aufruf, nicht angemeldete Hunde ohne ein Bußgeld rückwirkend anmelden zu können, sind ca. 150 Halter*innen nachgekommen. Hierfür möchten wir uns erst einmal bedanken. Sie tragen somit zur Gleichbehandlung und Steuergerechtigkeit in Ihrer Wohngemeinde bei.

Nach neusten Erkenntnissen ist jedoch davon auszugehen, dass es noch mehr als 250 nicht angemeldete Hunde in der Gemeinde gibt. Um auch diesen Haltern noch eine Chance zu geben wird die Übergangsfrist, ohne ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen, letztmalig bis zum 31.08.2024 verlängert. Die Hundesteuer wird, bei rückwirkender Anmeldung, lediglich nachträglich ab Aufnahme des Hundes im Haushalt berechnet.

Korrekte Daten – mehr Sicherheit für Alle

Häufig kommt es vor, dass ein Tier verstirbt und zeitnah ein neuer Hund im Haushalt aufgenommen wird. Halter*innen melden so oft den Hund nicht ab bzw. den neuen nicht an. Dies ist zwar steuerlich unproblematisch, führt jedoch zu falschen Daten in unserem Register. Bitte melden Sie auch in solchen Fällen den verstorbenen ab und den neuen Hund an.

Auch eine Veränderung Ihres Wohnortes innerhalb der Gemeinde oder Änderungen von Kontaktdaten sind wichtig. Bitte teilen Sie und diese gerne auch formlos per E-Mail an steuern@nalbach.de oder telefonisch mit.

Nur so kann auch im Fall eines Tierfundes eine eindeutige Zuordnung gewährleitet werden, damit der Halter seinen Hund schnellstmöglich wiederbekommen kann.

Alle Informationen werden überprüft

Nach dem Aufruf zur Anmeldung haben wir zahlreiche Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Jeder Information wird natürlich nachgegangen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen hierzu keine Rückmeldung erhalten werden. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ebenso wird die Verwaltung die bereits im Vorfeld bekannten Fälle, so wie Unstimmigkeiten, vor allem hinsichtlich Anzahl und Haltedatum, bei den neuen Anmeldungen überprüfen. Auch hier haben Betroffene nochmals die Möglichkeit ihre bereits gemachten Angaben zu korrigieren. Dies ist ohne drohendes Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich, solange Ihnen kein offizielles Anschreiben der Verwaltung zugegangen ist. Sollte nach dem 31.08.2024 weiterhin eine hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Hunde vorliegen wird die Gemeinde intensive Überprüfungen, eventuell mit Unterstützung eines externen Dienstleisters, in den Ortsteilen durchführen.

Die An- und Abmeldung des Hundes kann schriftlich, persönlich oder digital erfolgen. Passende Formulare so wie die aktuelle Satzung zur Hundesteuer finden Sie unter https://www.nalbach.de/hundesteuer

Nalbach, den 5. August 2024
Der Bürgermeister
Lehnert