Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der Veranstaltung
„French Times Saar“ im Gemeindebezirk Nalbach an der Weiheranlage
des ASV Nalbach (Peter-Friedrich-Weiher),
in der Zeit von Freitag, dem 24. August 2018 ab 8.00 Uhr
bis einschließlich Sonntag, 26. August 2018, 20.00 Uhr
folgendes angeordnet:
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Bereich der Bilsdorfer Straße ab dem Ende der Bilsdorfer Straße/Beginn Feld-/Radweg in Richtung L 337 und zusätzliche Einrichtung eines beidseitigen Halteverbotes im Bereich der Bilsdorfer Straße ab Einmündung Saarwellinger Straße einschließlich des Radweges entlang des ASV-Weiher in der verlängerten Bilsdorfer Straße bis zur Einmündung in die L 337 und in Richtung ASV-Clubheim durch Aufstellen der Zeichen 283 (absolutes Halteverbot).
Durch gesonderte verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises Saarlouis vom 25. Juni 2018 wird während dieser Zeit auf der L 337 ab Höhe der Zuwegung zur Weiheranlage des ASV auf einer Länge von ca. 200 m das Parken auf Gehwegen erlaubt sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Nalbach, den 03. Juli 2018
DER BÜRGERMEISTER
ALS ORTSPOLIZEIBEHÖRDE
Peter Lehnert