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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 34/2022
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der diesjährigen Kirmes im Ortsteil Piesbach zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das Parken auf der westlichen Seite der Litermontstraße von Einmündung Schöngutweg bis Anwesen Litermontstraße Nr. 35 für die Zeit von Samstag, dem 03.09.2022 bis einschließlich Dienstag, 06.09.2022 ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Nalbach, den 23. August 2022
Peter Lehnert, Bürgermeister als Ortspolizeibehörde