Transkription der vorigen drei Seiten:
Der Kreisschulinspektor — Merzig, 1.11.22.
— Tgb. No. 1309
1. Schüler und Schülerinnen aller Schulen dürfen bei einer Sammlung zu Gunsten des Kriegsblindenbundes des Saargebietes mit tätig sein.
2. Die Fortbildungskurse in Französisch fallen vom 30.10. bis 4. 11. aus. Neuanmeldungen nehmen die Kursusleiter entgegen.
3. Am 13. November vormittags 9 Uhr findet im Gesellenhause Merzig eine allgemeine Konferenz zur Besprechung des Lehr- und Arbeitsplanes statt. Am 6. nachmittags ist Unterrichtsausfall zwecks Teilnahme an den Gesangproben innerhalb der 3 Teilchöre gestattet.
— Kell
Abschrift
Der Kreisschulinspektor — Merzig, 6.11.22.
— Tgb. No. 1315
1. Gemäß Verfügung der Rgk. Abt. f. K. u. Schul. v. 2.11.22 No. 138 haben alle Schulen des Aufsichtsbezirks eine Aufstellung über den gegenwärtigen Stand des fakultativen französischen Unterrichts nach umstehendem Schema bis spätestens 13.11. abends 6 Uhr hier vorzulegen. Falls keine Fragen unter 5a-d bejahend zu beantworten ist, ist Fehlanzeige zu erstatten.
2. Nach der gleichen Verfügung sind sämtliche bereits unterrichtenden Kursusteilnehmer, auch diejenigen, welche die Prüfung im vorigen Jahre nicht bestanden haben, verpflichtet, diesen Unterricht weiter zu erteilen.
3. Allen Lehrpersonen ist folgendes bekannt zu geben: „Wir teilen Ihnen mit, daß Sie sich zur Teilnahme an einem französischen Fortbildungskursus jederzeit anmelden können. In dem Kursus wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich auf die Prüfung zwecks Erlangung der Befähigung zur Erteilung des fakultativen französischen Unterrichtes vorzubereiten.
Die Anmeldung hat zu erfolgen für die Kreisschulinspektion Merzig bei Herrn Seminarlehrer Meyer in Merzig.
Vorstehende Verfügung ist nebst umstehendem Schema ins Verordnungsbuch einzutragen (von den Schulleitern).
— gez. Kell.
Schema für den Bericht
Spalte 1: Schulort
„2: System.
„3: Gesamtzahl der Kinder des Systems.
„4: Klassen des Systems.
„5: Zahl der Kinder
a) bei Beginn des franz. Unterrichts Ostern d. Js.
b) Abgang (Art der Abmeldung.)
c.) Zugang.
d.) gegenwärtig
„6. Zahl der Klassen für den franz. Unterricht.
„7: Zahl, Vor- u. Zuname der Lehrkräfte, die den franz. Unterricht erteilen.
„8: Art der Befähigung.
Als amtlich befähigt gelten nur diejenigen Lehrkräfte, die 1. Absolventen des Gymnasiums,
einer Oberrealschule oder eines Lyzeums sind,
2. die Mittelschullehrerprüfung im Französischen mit Erfolg abgelegt haben.
3. die Lehrbefähigung auf Grund der im Jahre 1921 bezw. Oktober 1922 bestandenen Prüfung erworben haben.
„9. Tage des französischen Unterrichts im Stundenplan.
„10. Unterrichtslokal.
„11. Bemerkungen: (z.B. wo ist eine neue Klasse bezw. eine neue Lehrkraft nötig.
Konferenz vom 27.11.22
Die Konferenz wurde um 4 Uhr in der Wohnung der Frl. Lehrerin Schmitt eröffnet. Nach erfolgter Vorstellung des für Herrn Lehrer Thewes erschienenen Vertreters Herr Geimer wurden folgende Verfügungen der Regierung bekannt gegeben.
I. 1.) Die Regierung wünscht, daß an der am 1.12. stattfindenden Viehzählung die Lehrer u. Lehrerinnen aller Schulgattungen teilnehmen, wegen der großen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung, die der Zählung zukommt. Alle Lehrenden nehmen daran teil.
2). Zur Unterstützung der Altenhilfe soll in den Schulen eine Sammlung veranstaltet werden.
3). Die Sammlung für die Blindenspende soll abgeschlossen werden.
II. Es erfolgte dann die Verteilung der Stunden und Säle an die einzelnen Klassen nach dem neuen Plane.
III. Nach einem kurzen Vortrage des Herrn Lehrers Kiefer über den Religionsunterricht nach dem Bildungs- und Arbeitsplane fand eine eingehende Besprechung über dieses Thema statt, die zu folgendem praktischen Ergebnis führte: Jeder Lehrende stellt für seine Klasse den Plan für den Religionsunterricht auf; diese Plände werden in einer innerhalb 14 Tagen stattfindenden Konferenz zur Diskussion gestellt.
Gegen 5.50 Uhr wurde die Konferenz durch den Vorsitzenden geschlossen.
— Nalbach, den 27.11.22
Der Schriftführer: — Der stellv. Schulleiter:
P. Schäfer — Kiefer