Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der Veranstaltung
„Schmiedetag mit Bauernmarkt“ im Ortsteil Piesbach
am Sonntag, dem 18.09.2022 in der Zeit von 10.30 Uhr - 19.00 Uhr
folgendes angeordnet:
| - | Vollsperrung der Bachstraße ab der Hausnummer 2 bis zur Hausnummer 14. Die Umleitung erfolgt durch die Haupt- und Litermontstraße in beiden Richtungen. |
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.