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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 36/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:

Für das Kinderfest am Freitag, den 12.09.2025, wird der Gebrüder-Montada-Platz sowie der Pastor-Woll-Weg ab Donnerstag, den 11.09.2025, 18.00 Uhr bis Samstag, dem 13. September 2025, 10.00 Uhr für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nalbach, den 14. Juli 2025

DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert