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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 37/2022
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jagdjahr 2023 steht in der Gemeinde Nalbach, Ortsteil Piesbach, die Neuverpachtung der Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk an.

Bereits feststehende Pachtbedingungen:

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Pachtdauer 5 Jahre

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Beseitigung Fallwild (mit 24/7 Rufbereitschaft) und Wildschadensersatzpflicht obliegen dem Pächter

Die Vergabe erfolgt in Form der freihändigen Vergabe. Insoweit behalten sich die mit Beschluss der Genossenschaftsversammlung beauftragten Vorstandsmitglieder eine Einladung/Eröffnung der Verhandlung vor und sind nicht zur Verhandlung verpflichtet.

Melden können sich nur pachtfähige Interessenten (mindestens seit 3 Jahren ununterbrochen Jagdscheininhaber).

Ihre Interessenkundgabe muss mindestens enthalten:

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Name, Vorname, Anschrift

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Nachweis über die Jagdpachtfähigkeit

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Jagdliche Erfahrungen, Vorstellungen zur Jagd bzw. ein Jagdkonzept

Bekundungen können bis spätestens 23.09.2022 (Ausschlussfrist) per Mail an: JG_Piesbach@web.de, eingereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein, Jagdvorsteher