Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jagdjahr 2023 steht in der Gemeinde Nalbach, Ortsteil Piesbach, die Neuverpachtung der Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk an.
Bereits feststehende Pachtbedingungen:
| - | Pachtdauer 5 Jahre |
| - | Beseitigung Fallwild (mit 24/7 Rufbereitschaft) und Wildschadensersatzpflicht obliegen dem Pächter |
Die Vergabe erfolgt in Form der freihändigen Vergabe. Insoweit behalten sich die mit Beschluss der Genossenschaftsversammlung beauftragten Vorstandsmitglieder eine Einladung/Eröffnung der Verhandlung vor und sind nicht zur Verhandlung verpflichtet.
Melden können sich nur pachtfähige Interessenten (mindestens seit 3 Jahren ununterbrochen Jagdscheininhaber).
Ihre Interessenkundgabe muss mindestens enthalten:
| - | Name, Vorname, Anschrift |
| - | Nachweis über die Jagdpachtfähigkeit |
| - | Jagdliche Erfahrungen, Vorstellungen zur Jagd bzw. ein Jagdkonzept |
Bekundungen können bis spätestens 23.09.2022 (Ausschlussfrist) per Mail an: JG_Piesbach@web.de, eingereicht werden.