Heimgarten: Titelseite der evangelischen Ausgabe
Heimgarten: Seiten 12 und 13 der katholischen Ausgabe
Transkription der vorigen 3 Textseiten:
Der Schulrat — Merzig, den 8.12.1922.
Tgb. No: 1415
1. Die unter Zugrundelegung des Bildungs- und Arbeitsplanes aufzustellenden Lehrpläne mit Ausnahme des Planes für Lesen in Mittel- und Oberstufe sind von den Herren Rektoren, Hauptlehrern, ersten und alleinstehenden Lehrern bis spätestens 15. Februar 1923 in einem Exemplar zur Genehmigung hier vorzulegen. - Da die Prüfung aller Pläne bis zum Beginn des neuen Schuljahres von mir nicht wohl getätigt sein kann, sind die Stoffpläne für die einzelnen Klassen nach dem von den Kollegien aufzustellenden Entwürfe vorbehaltlich ihrer Genehmigung fristgerecht anzufertigen; sie treten mit demselben Vorbehalt mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft.
Bei der Aufstellung der Lehrpläne sind u. a. die Abschnitte 3 u. 4 der Regierungsverfügung vom 13.6.22, A 623, diesseitige No: 847 vom 19.6.22. genau zu beachten. Der zur Prüfung und Genehmigung vorzulegende Entwurf ist zu heften und mit Seitenzahl zu versehen.
2. Die Herren Schulleiter haben alle Stundenpläne auf ihre Übereinstimmung mit der Stundentafel hin zu prüfen und sind dafür verantwortlich. Die Zusammenlegung zweier Stunden desselben Faches (Lesen u. Aufsatz, Aufsatz und Aufsatz, Aufsatz und Sprachübung u. Rechtschreiben, desgl. Handarbeit, Zeichnen, Turnen) ist zu vermeiden. Die für die Zusammenlegung meist vorgebrachten Gründe meist nicht stichhaltig.
3. Die für die Grundschule angesetzten 4 Stunden Heimatkunde umfassen den erdkundlichen, geschichtlichen und naturkundlichen Stoff der Heimat. Für die grundlegenden naturkundlichen Belehrungen an Hand der heimischen Objekte sind 2 Stunden zu verwenden und mit „Naturkunde“ zu bezeichnen. Die beiden anderen Stunden heißen „Heimatkunde“.
4. Einige wenige Herren lassen es im schriftlichen Verkehr noch an der erforderlichen Korrektheit fehlen (unsauberes, zerfetztes, nicht beschnittenes Papier etc.) Ich hoffe, daß unter Vermeidung zopfartiger Floskeln – die Formen Platz greifen, die der Takt den Gebildeten nahelegt.
5. Gemäß Verordnung des Regierungskommissars für Kultus u. Schulwesen 213 vom 18.10.20 führen die Kreisschulinspektoren die Amtsbezeichnung Schulrat!, nicht Kreisschulrat. Die nicht persönliche Briefanschrift lautet also: An den Herrn Schulrat.
Vorstehende Verfügung ist den Kollegien bekannt zu geben und ins Verordnungsbuch einzutragen.
— gez. Kell.
Der Schulrat — Merzig, 27.12.22.
Tgb. No: 1467
Gemäß Verf. der Rgk. Abt. f. Kultus u. Schulwesen vom 22.12.22. No: 181 gelten nicht die Absolventinnen eines Lyzeums, sondern die des Oberlyzeums als befähigt zur Erteilung des fakultativen französischen Unterrichts.
Das Rundschreiben vom 6.11.22. No: 1315 ist entsprechend zu ändern.
— gez. Kell
— Konferenz vom 19.12.1922.
1. Nach der Eröffnung um 4 ¼ Uhr wurde die Lehrplanverfügung vom 8.12.22. No. 1415 bekannt gegeben.
2. Es erfolgte die Vorlage der Religionspläne. Ers wurde beschlossen, daß die Pläne der Grundschule von den betreffenden Lehrenden mit einander verglichen werden sollten, ebenso die Pläne des 5. + 6.; 7. + 8. Schuljahres . Dieselben werden bis zum 8.1. dem Schulleiter vorgelegt.
3. Herr Muhsler entwarf einen Stoffplan des Deutschunterrichts beim 1. u. 2. Jahrgang. Derselbe wird zum 8.1. dem Schulleiter vorgelegt.
4. Herr Geimer und Frl. Schmitt referierten über den Deutschunterricht im 3. und 4. Schuljahre mit Ausnahme des Leseunterrichtes. Bei der Diskussion wurde der Wunsch allseitig geäußert, die Stofffülle zu beschränken und den Plan des Sprachunterrichtes entsprechend den im vorigen Jahre aufgestellten Richtlinien einzurichten. Auch diese Pläne sollen bis zum 8.1. aufgestellt werden.
Um 7 Uhr wurde die Konferenz geschlossen.
— Der stellv. Schulleiter
— Kiefer, Lehrer
Durch Reg. Verf. v. 18.1.23. No A82 wird das im Auftrag der Regierungskommission herausgegebene Lesebuch für das 3. und 4. Schuljahr „Heimgarten“ von Ostern ab in allen Volksschulen eingeführt und zwar in einer katholischen und evangelischen Ausgabe. Die Einführung kann auch sofort geschehen, wo besondere Umstände es notwendig erscheinen lassen.