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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 38/2022
Amtl. Bekanntmachungen
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Festsetzung der Sperrzeit anlässlich der Körpricher Kirmes

Aufgrund des § 11 Abs. 5 des Saarländischen Gaststättengesetzes (SGastG) vom 13. April 2011, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), wird hiermit widerruflich der Beginn der Sperrzeit anlässlich der der Körpricher Kirmes für alle im Bereich des Kirmesplatzes (Pastor-Woll-Weg und Gebr. Montada-Platz) aufgebauten Stände wie folgt festgesetzt:

von Samstag, 01.10.2022 auf Sonntag, 02.10.2022

auf drei (03.00) Uhr und

von Sonntag, 02.10.2022 auf Montag, 03.10.2022

auf ein (01.00) Uhr

Nalbach, den 20.09.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert