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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 38/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 233 „In den Schmittgärten“

hier:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233 „In den Schmittgärten" gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, den vorhandenen Bestand planungsrechtlich abzusichern (Wohnen, Friseur, Gartenbauunternehmen). Neben der Bestandnutzung sollen weiterhin die Nutzungen möglich sein, die im Rahmen eines Angebotsbebauungsplanes gemäß Nutzungskatalog festgesetzt sind.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zutreffen (Innenbereich, zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 qm, keine entgegenstehenden Belange), wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in gleicher Sitzung am 14.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 233 „In den Schmittgärten" angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo, Di und Do von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Mi und Fr von 08:30 bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach (Bauamt), Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nalbach unter (www.nalbach.de) eingesehen werden. Zusätzlich können die Unterlagen über das zentrale Portal des Landes abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/portal/.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nalbach, den 14.09.2023
Der Bürgermeister
(Peter Lehnert)