Der aktualisierte Lärmaktionsplan (4. Runde) für die Gemeinde Nalbach kann im Rathaus, 1. OG, Raum 1.07, während der Öffnungszeiten des Rathauses
vom 17.09.2024 bis 15.10.2024
eingesehen werden.
Stellungnahmen können in schriftlicher Form oder mündlich zur Mitschrift eingereicht werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Offenlegungsfrist bewertet und abgewogen bzw. in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.
Die Ermittlung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr erfolgt europaweit im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch Berechnung. Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 h) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag, am Abend und in der Nacht. Der Lärmindex LNight beschreibt die Lärmbelastung in der Nacht. Er liegt in der Regel unter dem Wert des LDEN.
Aufgrund neuer Berechnungsverfahren Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind aufgrund geänderter Berechnungsvorschriften nicht vergleichbar.
Die Lärmbelastung wird beim Straßenverkehr einerseits bestimmt durch die Straßeneigenschaften. Das sind insbesondere:
| - | Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke |
| - | Lkw-Anteil |
| - | Straßenoberflächenbeschaffenheit |
| - | Geschwindigkeit der Pkw´s und Lkw´s |
| - | Steigungen und Gefälle |
Außerdem spielen das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.
Alle Berechnungen wurden mit einem Schallberechnungsprogramm ausgeführt. Dabei wird aus den Straßeneigenschaften die Emission (Abstrahlung) der Straße ermittelt. Die räumlichen Gegebenheiten werden in einem digitalen Geländemodell nachgebildet. Durch die Schallausbreitungsberechnung wird die Lärmbelastung (Immission) an den Gebäuden (Immissionsorten) und in der Fläche entlang der Verkehrswege bestimmt. Die Geräuscheinwirkungen wurden, wie in §5 BImSchV vorgeschrieben, in einer Höhe von 4 m über dem Boden berechnet. Die entspricht ungefähr der Höhe des ersten Obergeschosses. Für die flächenmäßige Berechnung der Geräuschbelastung für die Isophonenkarten wurde ein Raster von 10x10 m zugrunde gelegt, für die Betroffenheitsanalyse wurden die Immissionswerte an den Fassaden betrachtet.