Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat zum Jahresabschluss 2018 in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat stellt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2018 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 68.029.590,25 € und den Jahresüberschuss im Betrag von 831.086,14 € zum 31.12.2018 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft. | |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017: | |
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| – | dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert |
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| – | dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber |
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| – | dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Josef Mees. |
| 3. | Der Gemeinderat stellt ferner fest, den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 831.086,14 €, der allgemeinen Rücklage zuzuführen. | |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2018 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 10.10.2023 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 9002 121 gebeten.