Das Wahlgebiet der Gemeinde Nalbach wurde aufgrund des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes und des § 1 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 für die Aufstellung von Bereichslisten durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Nalbach vom 14. September 2023 in folgende Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich 2 --- Gemeindebezirk Piesbach
Wahlbereich 3 --- Gemeindebezirk Körprich
Wahlbereich 4 --- Gemeindebezirk Bilsdorf