Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der Veranstaltung
„Bauernmarkt“ im Ortsteil Piesbach
am Sonntag, dem 29.09.2024 in der Zeit von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr
folgendes angeordnet:
- Vollsperrung der Bachstraße ab der Einfahrt Hauptstraße bis zur Hausnummer 14. Die Umleitung erfolgt durch die Haupt- und Litermontstraße in beiden Richtungen.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.
II. WV
III. z.d.A
Gesehen und zur Veröffentlichung freigegeben:
| 23.09.2024 | (Kühn) | (Steies) |
| Zweite Beigeordnete | Gde.-Besch. |