Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Lageplan FNP-Teiländerung, ohne Maßstab, genordet
Der Rat der Gemeinde Nalbach hat am 12.09.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans „Bierbach / Ziegelei, 4. Änderung“ beschlossen.
Weiterhin wurde in gleicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren zu ändern.
Der Beschluss über die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und FNP-Teiländerung) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegen der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der FNP-Teiländerung einschließlich des gemeinsamen Umweltberichtes in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, Zimmer 1.03 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.
Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem unter folgendem Link:
https://www.nalbach.de/bauen-umwelt/offenlegungen
Planungserfordernis:
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans einschl. FNP-Teiländerung besteht darin, ein Wohngrundstück im nördlichen Bereich der Ziegelei in Nalbach zu schaffen.
Das Plangebiet grenzt im Norden unmittelbar an ein FFH-Gebiet. Um eine mögliche Betroffenheit auszuschließen, wurden im Vorfeld zwei FFH-Vorprüfungen durchgeführt.
Diese haben zum Ergebnis, dass insgesamt für das Schutzgebiet keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes für Flora oder Fauna zu erwarten ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist den folgenden Lageplänen zu entnehmen: