Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:
Für die Veranstaltung „Bauernmarkt“ im Ortsteil Piesbach am Sonntag, dem 28.09.2025 in der Zeit von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr wird die Bachstraße ab der Einfahrt Hauptstraße bis zur Hausnummer 14 voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt durch die Haupt- und Litermontstraße in beiden Richtungen.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.