Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat bereits am 08.09.2022 die Neufassung der Hundesteuersatzung erlassen. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte am 16.09.2022 im Primsboten und ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Die Steuer beträgt für das Halten
| a) | für den ersten Hund 78 EURO jährlich, |
| b) | für den zweiten Hund 156 EURO jährlich |
| c) | für den dritten und jeden weiteren Hund 196 EURO jährlich, |
| d) | für gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Abs. 1 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland beträgt die Steuer 480 EURO für jeden Hund pro Jahr. |