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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 4/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten ab der 3. Kalenderwoche bis spätestens 02. Februar 2025, zugestellt.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, jedoch glaubt wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum Ablauf der Offenlegungsfrist des Wählerverzeichnisses am Freitag, 07. Februar 2025, 12:30 Uhr, Einspruch bei der Gemeindebehörde, Wahlamt, erheben. Die Frist muss zwingend gewahrt werden.

Nur bei Erhebung des Einspruches gegen das Wählerverzeichnis kann gewährleistet werden, dass die Gemeindebehörde in die Prüfung der etwaigen Wahlberechtigung eintreten kann.

Wird die Wahlberechtigung festgestellt, erhält der Wähler/die Wählerin nachträglich eine Wahlbenachrichtigung.

Den Einspruch bitte ich beim Wahlamt der Gemeinde Nalbach, Rathaus, Zimmer E.03, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, einzulegen.

Außerdem weise ich darauf hin, dass Deutsche, die im Ausland wohnen (sog. Auslandsdeutsche) und einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt haben, keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Der Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2/2A der Bundeswahlordnung (BWO) gilt zugleich als Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins.

Betreffend die Teilnahme an der Wahl der Bundestagswahl bitte ich folgendes zu beachten:

Die Stimmzettel für die vorgezogene Bundestagswahl werden den Wahlämtern vermutlich erst in der zweiten Februarwoche zur Verfügung stehen, d.h., dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen durch die Wahlberechtigten zwar ab Mitte Januar bereits beantragt werden können, die beim Wahlamt eingehenden Anträge aber erst bei Vorlage der Stimmzettel bearbeitet werden können.

Den Wählerinnen und Wählern bleibt für die Teilnahme an der Bundestagswahl durch Briefwahl also deutlich weniger Zeit, als bei vergangenen Wahlen. Der Zeitraum zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag beträgt nur etwa zwei Wochen.

Aufgrund der verkürzten Briefwahlzeit wird die Briefwahl vor Ort im Rathaus Nalbach, Rathausplatz 1, Zimmer E.03, empfohlen. Dies ist voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich.

Wer von der Briefwahl vor Ort keinen Gebrauch machen möchte, dem wird empfohlen, den Wahlbrief persönlich im Rathaus abzugeben bzw. in den Briefkasten des Rathaus Nalbach einzuwerfen.

Wahlbriefe, die nach dem 23.02.2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen, werden bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt.

Das Wahlamt ist telefonisch unter der Rufnummer 06838/9002-150 oder -145 zu erreichen.

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und damit die Überprüfung der Wahlberechtigung ist während der Einsichtsfrist in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025 während der nachfolgenden Öffnungszeiten im Rathaus Nalbach, Zimmer E.03, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach möglich:

Montag:

08:30 Uhr – 12:30 Uhr & 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr – 12:30 Uhr & 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch:

08:30 Uhr – 12:30 Uhr, nachmittags geschlossen!

Donnerstag:

08:30 Uhr – 12:30 Uhr & 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr – 12:30 Uhr, nachmittags geschlossen!

Nalbach, 21.01.2025
Peter Lehnert
Bürgermeister