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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 40/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Grabschmuck vor und an Urnenwänden oder auf Rasengräbern

In den vergangenen Wochen ist es erneut vermehrt zu Beschwerden über Grabschmuck vor und an den Urnenwänden oder auf den Rasengräbern auf den Friedhöfen in allen Ortsteilen gekommen.

Es ist zu beobachten, dass Blumengestecke oder Schalen sowie Figuren (z. Bsp. Engel, Gedenktafeln) und Grablichter in großen Mengen vor den Wänden abgestellt und nicht wieder entfernt werden.

Des Weiteren kommt es vermehrt zum Anbringen von kleinen Figuren oder Bilderrahmen an und auf den Urnenwänden. Hierdurch werden insbesondere die Angehörigen, deren Verstorbene in den unteren Reihen der Urnenwände beigesetzt sind, in ihrer Trauer gestört.

Laut der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Nalbach ist jegliches Anbringen und Aufstellen vor, an und auf den Urnenwänden nicht gestattet.

Im oberen Teil der Rasengräber ist ein Streifen zur Errichtung von Grabmalen nach den Vorgaben des § 20 g der Friedhofssatzung angelegt.

Die Fläche zwischen den Grabmalen ist mit Split aufgefüllt und darf nicht zum Abstellen von Grabschmuck (wie z. Bsp. Blumenschalen, Blumentöpfen, Gestecken, Grablampen o. ä.) genutzt werden.

Im Sinne der betroffenen Angehörigen möchte ich auf das Einhalten der Vorschriften hinweisen und darum bitten abgestellte, aufgehängte oder sogar angeklebte Sachen wieder zu entfernen.

Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die nicht durch die Angehörigen entfernten Gegenstände bzw. Blumenschmuck werden durch die Gemeinde entfernt.

Nalbach, Oktober 2023
Der Bürgermeister
Peter Lehnert