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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 41/2024
Seite 4
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Die Ortspolizeibehörde informiert: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort generell verboten

Das private und gewerbliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist ab sofort verboten. Die Pflanzenabfallverordnung, nach der bislang das Verbrennen bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden konnte, ist durch die Landesregierung aufgehoben worden. Die einzige Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne oder Eigenkompostierung hinaus zu entsorgen, ist der Gang zur Grüngutsammelstelle.

Diese befindet sich beim EVS-Wertstoff-Zentrum-Saarwellingen, Primsener Weg, 66793 Saarwellingen (Baubetriebshof, Tel.: 06838-8960306).

Die Öffnungszeiten können Sie dem Mitteilungsblatt entnehmen!

DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
(Lehnert)
Bürgermeister