Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013, (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1 in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsblatt S. 1430), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit anlässlich des
St. Martinsumzuges im Ortsteil Nalbach
am Sonntag, dem 11. November 2018
in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
folgendes angeordnet:
Vollsperrung der Etzelbachstraße im Ortsteil Nalbach ab der Einfahrt zur Piesbacher Straße bis zum Treppenaufgang zum Kindergarten Nalbach (zur Fußbachstraße). Der Hubertusplatz im Ortsteil Nalbach wird während dieser Zeit für den Kraftfahrzeugverkehr ebenfalls gesperrt
Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschildert.
Nalbach, den 17. Oktober 2018
DER BÜRGERMEISTER
ALS ORTSPOLIZEIBEHÖRDE
Peter Lehnert