Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 (SomZeitV) vom 12. Juli 2001 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1591) endet die mitteleuropäische Sommerzeit
am Sonntag, dem 29. Oktober 2023 um 03.00 Uhr.
Zum Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde
von 03.00 Uhr auf 02.00 Uhr zurückgestellt.