über die öffentliche Ausbietung der Jagdpacht für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Nalbach als Niederwildrevier.
Im Wege der freihändigen Vergabe auf schriftliche Gebote wird die Jagdpacht des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Nalbach als Niederwildrevier zum 01.04.2024 vergeben.
Die schriftlichen Gebote sind bis zum 15. November 2023 in einem verschlossenen Umschlag beim Jagdvorsteher des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Nalbach oder auf Zimmer 2.02 des Rathauses der Gemeinde Nalbach mit dem Vermerk -Jagdpacht Nalbach- abzugeben.
Im Verlauf einer noch zu terminierenden Vergabesitzung besteht dann noch für die anwesenden Bieter die Möglichkeit einer Nachbesserung ihrer abgegebenen schriftlichen Angebote.
Die bejagbare Fläche beträgt ca. 650 ha. Die Gesamtgröße des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Nalbach beträgt 970 ha. Die Pachtdauer beträgt 6 Jahre.
Pachtbewerber müssen Ihrem schriftlichen Pachtangebot eine Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung nach § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz beifügen die nicht älter als drei Monate sein darf.
Die Pachtbedingungen liegen aus auf Zimmer 2.02 des Rathauses der Gemeinde Nalbach, montags, dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Alternativ können die Pachtbedingungen auch bei Jagdvorsteher Hans-Paul Scherer telefonisch erfragt werden.