Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.01.2023 (Amtsbl. I S. 204) sowie des § 45 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29.11.2006 (Amtsbl. S. 2207) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes Nr. 1859 vom 17.06.2015 (Amtsbl. 2015 S. 454) hat der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach in seiner Sitzung am 12.10.2023 folgende Änderung beschlossen:
Die Personalkosten für Sicherheitswachen nach § 36 SBKG bei Veranstaltungen durch Vereine u. ä. und bei gewerblichen Veranstaltungen werden auf 12 € pro Stunde festgesetzt.
Anlage
Zu § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nalbach
Gebührenverzeichnis
Es werden erhoben:
Personalkosten
| Sicherheitswache nach § 36 SBKG (Veranstaltungen durch Vereine u. ä.) | pro Stunde | 12,00 € |
| Sicherheitswache nach § 36 SBKG (Gewerbliche Veranstaltungen) | pro Stunde | 12,00 € |
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.