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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 43/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Satzung über die Bürgerfragestunde im Gemeinderat Nalbach und den Ortsräten

Der Gemeinderat Nalbach hat aufgrund § 12 in Verbindung mit §§ 20 a und 74 Nr. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in seiner Sitzung am 12.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

Präambel

Der Gemeinderat Nalbach will eine weitgehende Beteiligung der Einwohner/innen in allen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung. Diese sollen möglichst frühzeitig in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Hierzu ist eine umfassende Information durch Verwaltung und Gemeinderat, aber auch die Kenntnis des Gemeinderates über die Interessen und Belange der Einwohner/innen notwendig. Deshalb sind Fragen, Vorschläge und Anregungen aus der Bevölkerung im Gemeinderat Nalbach und in den Ortsräten erwünscht.

§ 1

Personenkreis

(1) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Nalbach ab dem 14. Lebensjahr werden im Rahmen der Bürgerfragestunde Gelegenheit gegeben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

(2) Dies gilt auch für Grundstückseigentümer und in der Gemeinde ansässige Gewerbetreibende sowie für Vertreter/innen juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen im Sinne des § 19 Abs. 2 und 3 KSVG.

§ 2

Verfahren

(1) Die Bürgerfragestunde findet jeweils zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vor Eintritt in die Tagesordnung statt. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Dieses Verfahren gilt analog für die Ortsräte, sofern der jeweilige Ortsrat einen Beschluss in sinngemäßer Anwendung des § 20a KSVG gefasst hat.

(2) Fragen sollen in der Regel sechs Werktage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, eingereicht werden. Die eingegangenen Fragen werden den im Rat vertretenen Fraktionen rechtzeitig zu ihrer Fraktionssitzung am Montag vor den Ratssitzungen, bis spätestens 16:00 Uhr, per Mail zugesandt. Fragen an den Ortsrat sollen vorrangig direkt an den jeweiligen Ortsvorsteher gerichtet werden. Anregungen und Vorschläge können ohne Vorankündigung in der Bürgerfragestunde unterbreitet werden.

(3) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein. Sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Die in § 1 Bezeichneten können in jeder Fragestunde bis zu zwei Anfragen stellen und müssen persönlich zur Fragestellung in der Sitzung anwesend sein. Im Verhinderungsfall kann der / die Fragesteller/in sich in der Fragestunde vertreten lassen. Diese Vertretung ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vor Sitzungsbeginn mitzuteilen. Eine Zusatzfrage ist zugelassen. Fragen, Anregungen und Vorschläge, die sich auf Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, Namen oder Firmenbezeichnungen enthalten, ein laufendes juristisches Verfahren oder Angelegenheiten betreffen und die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen, sind unzulässig.

(4) Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt in der jeweiligen Bürgerfragestunde durch den Vorsitzenden bzw. durch einen verantwortlichen Mitarbeiter. Die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu den vorgebrachten Anfragen sowie zu den Antworten des Vorsitzenden kurz Stellung nehmen. Kann eine Frage nicht innerhalb der Fragestunde beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung in der nächsten Fragestunde, es sei denn, der Fragesteller stimmt der schriftlichen Beantwortung innerhalb der nächsten 2 Wochen zu. Der Bürgermeister bzw. der Ortsvorsteher haben den Gemeinderat bzw. Ortsrat über den Inhalt einer schriftlichen Beantwortung zu informieren.

(5) Werden Vorschläge und Anregungen unterbreitet, so kann zunächst der Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu kurz Stellung nehmen.

(6) Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Anfragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung trifft gemäß § 12 Abs. 5 KSVG am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nalbach, den 26.10.2023
Der Bürgermeister
(Peter Lehnert)