Gemäß der §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung in der Neufassung vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I S. 367), in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, §§ 7, 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsblatt S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) wird folgendes angeordnet:
Aufgrund einer Veranstaltung in der Michaelshalle im Ortsteil Körprich wird der Pastor-Woll-Weg und der Gebrüder-Montada-Platz am Freitag, den 24.10.2025, ganztägig für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.