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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 44/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Neufassung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in Kraft getreten am 01.04.2013, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, §§ 7 und 12 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236), wird anlässlich der Installation einer Bodenwelle mit Rundstoppern im Pastor-Woll-Weg im Ortsteil Körprich und der damit verbundenen Aufrechterhaltung und der Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere mit Blick auf den Schutz aller Verkehrsteilnehmer, folgendes angeordnet:

„Festlegung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit im Pastor-Woll-Weg auf 10 km/h“.

Als zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahme werden in diesem Bereich entsprechende „Rundstopper“ auf der Fahrbahn angebracht. Hierauf wird durch eine gesonderte Beschilderung hingewiesen.

Diese Anordnung wird mit der Anbringung des Verkehrszeichens wirksam.

Nalbach, den 24.10.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert