Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013, (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1 in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsblatt S. 1430), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit anlässlich des St.-Martinsumzuges im Ortsteil Nalbach am Montag, dem 11. November 2024, in der Zeit von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr folgendes angeordnet:
Sperrung des Rathausplatzes vor dem (neuen) Rathaus im Ortsteil Nalbach für den Kraftfahrzeugverkehr.
Es sind folgende Verkehrszeichen aufzustellen:
Einfahrt Fußbachstraße / Rathaus
| • Zeichen 250 | Verbot für Fahrzeuge aller Art |
| • Zeichen 600 | Absperrschranke und -gitter ganze Fahrbahn mit jeweils 5 roten Leuchten |
| • Zeichen 283 | Absolutes Haltverbot 2-fach mit Zusatzschild „Rathausplatz ist am Montag, 11. November 2024 von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr gesperrt“ (72 Std. vor Sperrung aufzustellen). |