Hiermit gebe ich bekannt, dass das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Benehmen mit der Gemeinde Nalbach aufgrund des § 74 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Nalbach als Wahltag
Sonntag, den 18. Mai 2025
festgesetzt hat.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet gem. § 74 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes 14 Tage nach der Wahl (Sonntag, 01. Juni 2025) statt.