Ab Oktober 2025 tritt mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft, die eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr mit sich bringt – mit dem Ziel, Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer zu gestalten.
Das bedeutet für Sie, dass nur noch Zahlungen an die Zweckverbände ohne Nachfrage ausgeführt werden, wenn Sie den richtigen Empfänger eingetragen haben. Dieser lautet:
WZV / AZV Nalbach
Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre Überweisungen der Abschläge ab Oktober noch ausgeführt werden, insbesondere, wenn Sie einen Dauerauftrag erteilt haben. Gerne können Sie auch per Lastschriftverfahren bezahlen. Füllen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular aus und senden uns dieses zu.
Geschäftsleitung WZV und AZV