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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 46/2022
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Neufassung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in Kraft getreten am 01.04.2013, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, §§ 7 und 12 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in der zurzeit geltenden Fassung, wird folgendes angeordnet:

„Im Gemeindebezirk Piesbach wird am Montag, den 21.11.2022 in der Zeit von 06.00 Uhr - 12.00 Uhr ein Haltverbot im Bereich Hauptstraße 46 - 60 sowie Hauptstraße 55 - 61 festgesetzt.“

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung des Verkehrszeichens wirksam.

Nalbach, den 14.11.2022
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert