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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 47/2022
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachungdes Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Nalbach gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG

des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Nalbach gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG

Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat zum Jahresabschluss 2016 in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 beschlossen:

1.

Der Gemeinderat stellt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2016 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 67.503.461,05 € und den Jahresfehlbetrag im Betrag von 1.055.004,71 € zum 31.12.2016 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft.

2.

Der Gemeinderat erteilt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016:

- dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert

- dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber

- dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Josef Mees.

3.

Der Gemeinderat stellt ferner fest, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 1.055.004,71 €, durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.055.004,71 € auszugleichen.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2016 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 28.11.2022 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.

Coronabedingt wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 9002 121 gebeten.

Nalbach, den 21.11.2022
Peter Lehnert
Bürgermeister