Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der Veranstaltung
„Weihnachtsbaumverkauf“ im Ortsteil Piesbach
am Samstag, dem 10.12.2022 in der Zeit von 07.00 Uhr - 17.00 Uhr
folgendes angeordnet:
- Vollsperrung der Bachstraße ab der Hausnummer 2 bis Hausnummer 14. Die Umleitung erfolgt durch die Haupt- und Litermontstraße.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.