In der Gemeinde Nalbach ist nach Ablauf der Amtszeit und Eintritt des derzeitigen Stelleninhabers in den Ruhestand, die Stelle des
zum 1. November 2025 neu zu besetzen.
Zur Gemeinde Nalbach mit ca. 9.220 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören die vier Ortsteile Bilsdorf, Körprich, Nalbach und Piesbach.
Die Amtszeit dauert gemäß § 31 Abs. 2 i.V. mit § 56 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) bis zum 30. September 2034. Unabhängig davon bildet gem. § 120 des Saarländischen Beamtengesetzes für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit, die von den Bürgern gewählt sind, das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze.
Die Besoldung erfolgt nach § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung in der Besoldungsgruppe A15. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe A16 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit der Stelleninhaberin/ des Stelleninhabers durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Neben der Besoldung wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in Höhe von derzeit 205,00 Euro gewährt. Der/Die Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nalbach am Sonntag, den 18. Mai 2025, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit im ersten Wahlgang erhalten, so findet am Sonntag, den 1. Juni 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt.
Zur Teilnahme an der Wahl ist neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG) erforderlich.
Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nalbach auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Ausschlussfrist) endet am 13. März 2025 (66 Tage vor der Wahl), 18:00 Uhr.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 81 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien, Nachweis beruflicher Werdegang, Erweitertes Führungszeugnis) - nebst den o.g. Voraussetzungen - sind bis zum 13. März 2025, 18:00 Uhr (letzte Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen) unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2025“, an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, zu richten. Mit Ihrer Bewerbung stimmen sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.
Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt der Gemeinde Nalbach, Telefon 06838/9002-150.