Aus aktuellem Anlass ist die Gemeinde Nalbach gehalten, die Bevölkerung und insbesondere Hundehalter*Innen darauf aufmerksam zu machen, dass die Verletzung der Hundehalterpflichten gravierende Folgen haben kann. Der konkrete Anlass ist die Tötung von zwei Schafen in der Kapellenstraße im Ortsteil Körprich am Montag vergangener Woche. Die Untersuchung der zuständigen Behörde (Naturwacht-Saarland, im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz) hat ergeben, dass es sich bei dem Vorfall eindeutig um die Einwirkung durch Hunde handelt. Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um streunende Hunde handelt, die keinem Besitzer zugeordnet werden können. Eine Tötung durch einen Wolf kann im aktuellen Fall nach der eingehenden Untersuchung des Tatortes und der getöteten Schafe ausgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise zum Ablaufplan, den der Tierhalter bei einem Nutztierschaden einhalten muss:
| - | Anzeige bei der Polizei zu dem Vorfall (https://www.saarland.de/polizei/DE/onlinewache) |
| - | Anzeige des Vorfalls bei der Naturwacht-Saarland (naturwacht-saarland.de) |
| - | Anzeige des Vorfalls bei der zuständigen Gemeinde (Ortspolizeibehörde) |
| - | Dokumentieren Sie den Schaden mit Lichtbildern |
| - | Sperren Sie den Bereich ab |
Den Ablaufplan finden Sie hier:
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/naturschutz/dl_schema_nutztierriss_wolf_muv
Bitte beachten Sie weiterhin:
| 1. | Hundehalter*Innen sind verpflichtet, Hunde entsprechend den jeweiligen Vorgaben zu halten und zu führen. Dies kann im Einzelfall bei als gefährlich geltenden Hunden auch die Anbringung eines Maulkorbes bedeuten. |
| 2. | Hunde sind generell an der Leine zu halten. |
| 3. | Sichtung von freilaufenden Hunden, die keinem Besitzer zuzuordnen sind, sollten der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Nalbach telefonisch unter 06838/9002 – 150 oder per Mail unter f.ewen@nalbach.de gemeldet werden, sofern der Besitzer nicht ermittelt werden kann. |
| 4. | Streunende Hunde, die offensichtlich keinem Besitzer zuzuordnen sind, sollten der Gemeinde Nalbach umgehend gemeldet werden. |
Zur Diskussion um den Wolf im Saarland ist zu sagen, dass alle bisherigen Nutztierschäden im Saarland in keinem Zusammenhang zur Einwanderung des Wolfes stehen. Alle bisherigen Fälle sind auf die Einwirkung von Hunden zurückzuführen.
Weiterführende Hinweise finden Sie hier:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/service/publikationen/pub_wolf_muv