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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 48/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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​​​​​​​Öffentliche Aufforderung

zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung als Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Nalbach für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828), in Verbindung mit § 3 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsbl. I S. 878), wird für die am 09. Juni 2024 durchzuführenden Kommunalwahlen ein Gemeindewahlausschuss gebildet.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als dem Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen oder Beisitzer; für jede Beisitzerin/jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Bei der Bestellung hat der Gemeindewahlleiter rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahlen in der Gemeinde fest und nimmt die Verteilung der Sitze des Gemeinderates und der Ortsräte vor (§ 8 Abs. 2 und § 51 KWG).

Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Nalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer für die Bildung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Nalbach für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 zu benennen.

Die Vorschläge sind bis spätestens 31. Januar 2024 einzureichen an:

Gemeinde Nalbach, Wahlamt, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, E-Mail: wahlamt@nalbach.de.

Nalbach, 16. November 2023
GEMEINDE NALBACH
DER GEMEINDEWAHLLEITER
Peter Lehnert