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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 48/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit   Flächennutzungsplanteiländerung für den Bereich „Burg Schlemlängt“ bzw. „Südlich Marienstraße“ in der Gemeinde Nalbach

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Flächennutzungsplanteiländerung für den Bereich „Burg Schlemlängt“ bzw. „Südlich Marienstraße“ in der Gemeinde Nalbach

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat am 20.11.2025 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „An Burg Schlemlängt“ bzw. „südlich Marienstraße“ beschlossen.

Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der FNP-Teiländerung einschließlich des Umweltberichtes in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, Zimmer 1.03 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem unter folgendem Link:

www.nalbach.de/bauen-umwelt/offenlegungen

Planungserfordernis:

Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die bislang als „Reserveflächen für Wohnen“ dargestellten Bereiche in eine innerörtliche Grünfläche umgewandelt werden. Ziel ist es, frei werdende Wohnbauflächenpotenziale an anderer Stelle im Gemeindegebiet zu generieren. Die Gemeinde Nalbach hat vor einigen Jahren einen Bebauungsplan aufgestellt,um das geplante Wohngebiet zu realisieren, allerdings wurde der Beschluss zwischenzeitlich wieder aufgehoben, so dass von einer Realisierung nicht mehr ausgegangen werden kann.

Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist dem Lageplan zu entnehmen:

Lageplan FNP-Teiländerung, ohne Maßstab, genordet

Nalbach, den 24.11.2025
Der Bürgermeister
Jörg Laub