Öffentliche Aufforderung zur Bildung der Wahlvorstände an die in der Gemeinde Nalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten für die Bestellung von Wahlvorsteherinnen/Wahlvorstehern sowie Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlvorstände der Gemeinde Nalbach anlässlich der
Kommunalwahlen sowie der Europawahl
am Sonntag, dem 09. Juni 2024
Gemäß § 9 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit §§ 4, 120 und 121 der Kommunalwahlordnung (KWO) sowie § 5 des Europawahlgesetzes (EuWG) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) – in den zurzeit geltenden Fassungen – werden für die am 09. Juni 2024 durchzuführenden Kommunalwahlen sowie für die Europawahl Wahlvorstände gebildet.
Die Wahlvorstände bestehen nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde. Sie setzen sich zusammen aus der Wahlvorsteherin als Vorsitzende oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, ihrer oder seiner Stellvertreterin oder ihrer oder seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzerinnen und Beisitzer. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Bei der Berufung sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.
Das Gemeindegebiet ist in neun Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden weitere zwei Wahlvorstände gebildet.
Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Nalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Wahlvorsteher/-innen, Stellvertreter/-innen und Beisitzer/-innen für die Bildung von Wahlvorständen in den einzelnen Wahlbezirken und für die Briefwahlvorstände der Gemeinde Nalbach für die Kommunalwahlen sowie die Europawahl am 09. Juni 2023 zu benennen.
Die Vorschläge sind bis spätestens 31. Januar 2024 einzureichen: Gemeinde Nalbach, Wahlamt, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, E-Mail: wahlamt@nalbach.de.
Nalbach, 01. Dezember 2023