Der Rat der Gemeinde Nalbach hat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Bierbach / Ziegelei, 4. Änderung“ einschließlich paralleler FNP-Teiländerung beschlossen.
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, ein Wohngrundstück im nördlichen Bereich der Ziegelei in Nalbach zu schaffen.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie gem. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile zu
berücksichtigen. Die vorliegende Planung leistet dazu ihren Beitrag, indem eine bereits erschlossene Fläche einer dem städtebaulichen Umfeld entsprechenden Neunutzung zugeführt werden soll. Damit kann eine Nachverdichtung für Wohnbauland stattfinden, wenn auch nur in geringfügigem Umfang.
Für Teile des Geltungsbereiches existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Bierbach / Ziegelei). Dieser wird durch vorliegende Planung geändert und ergänzt.
Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) sollen die Darstellungen landwirtschaftlicher Flächen durch Grün- und Wohnbauflächen ersetzt werden, um somit die Voraussetzungen für die Realisierung des Bebauungsplanes zu schaffen.
Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte für den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes stattgefunden.
Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 die vorgelegten Planungsentwürfe (Bebauungsplan und FNP-Teiländerung einschl. gemeinsamen Umweltbericht) gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Bauleitpläne, bestehend aus den Planzeichnungen, den Begründungen sowie einem gemeinsamen Umweltbericht und FFH-Untersuchungen in der Zeit
von Montag, 08.12.2025 bis einschließlich Freitag, 16.01.2026
auf der Homepage der Gemeinde Nalbach unter
www.nalbach.de/bauen-umwelt/offenlegungen
veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, Zimmer 1.02 zu
jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Hinweis: das Rathaus in der Weihnachtszeit vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026 geschlossen!
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@nalbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben dem Entwurf der Bauleitpläne sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| • | Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung |
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| Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Aussage zu Biotopstrukturen, Beschreibung der Biotoptypen, Aussagen zu Schutzgebieten |
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| Schutzgut Boden und Wasser: WSG betroffen, Bodeneigenschaften, Aussagen zum Grundwasser); |
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| Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu kaltluftproduzierenden Flächen); |
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| Schutzgut Mensch: keine Erholungsfläche betroffen |
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| Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Aussagen zur Nutzung und der Umgebung des Plangebietes) |
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| Schutzgut Kultur- und Sachgüter: nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen |
| • | Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: private Grünfläche, Maßnahmenfestsetzung, Anpflanz- und Erhaltungsfestsetzung, Hinweise zum Artenschutz |
| • | Natura 2000 Verträglichkeitsstudie (Vorprüfung): aufgrund der Nähe zum Natura 2000 Gebiet „FFH-L-6506-302 Wiesenlandschaft bei Düppenweiler“ wurde untersucht, ob die geplante Nutzung Auswirkungen auf die Erhaltungsziele zu verzeichnen sind |
| • | Natura 2000 Verträglichkeitsstudie (Verträglichkeitsuntersuchung): vertiefende Untersuchung zu potenziellen Auswirkungen der geplanten Nutzung auf das angrenzende Natura 2000 Gebiet |
| • | Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor (seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungahmen eingegangen): |
| Stellungnahme Behörde oder | Thematischer Bezug |
| TÖB | |
| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Natur- und Artenschutz, Wasser (Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz), Bodenschutz, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Gewässerschutz |
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Gebiet grenzt an Vorranggebiet für Naturschutz sowie FFH-Gebiet an, Maßnahmenfläche, Außenbereich |
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Kein Wald betroffen |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).