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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 50/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2013) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit anlässlich des

Hallenfußballturniers des Fördervereins der

SV Borussia Körprich und SSV Bilsdorf

in der Litermonthalle in Nalbach

in der Zeit von Samstag, dem 21. Dezember 2024

bis Sonntag, 22. Dezember 2024

zur Aufrechterhaltung und der Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere zur Freihaltung eines Rettungsweges bis zur Litermonthalle und des Wohngebietes in der Josefstraße und Umgebung folgendes angeordnet:

Von Samstag, dem 21. Dezember 2024 ab 7.00 Uhr, bis einschließlich Sonntag, dem 22. Dezember 2024, 24.00 Uhr, wird das Halten in folgenden Straßen durch Zeichen 283 (Haltverbot) wie folgt verboten:

a) „komplette Josefstraße“ ab Einmündung Fußbachstraße bis Burgstraße rechtsseitig und Burgstraße bis Einmündung Fußbachstraße rechtsseitig

b) „Josefstraße Zufahrt zur Litermonthalle“, auf beiden Straßenseiten von Einmündung Josefstraße bis zur Litermonthalle.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919), in der zurzeit geltenden Fassung, geahndet.

Nalbach, den 02.12.2024
DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert