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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 50/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Nalbach gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG

Der Gemeinderat hat zum Jahresabschluss 2020 in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2024 beschlossen:

1.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2020 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 71.861.985,26 € sowie den Jahresüberschuss in Höhe von 1.748.767,49 € zum 31.12.2020 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft.

2.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen:

-

dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach,

Herrn Peter Lehnert,

-

den Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach,

Herrn Albert Steinmetz

-

der Beigeordneten der Gemeinde Nalbach

Frau Christina Kühn

3.

Der Gemeinderat beschließt den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1.748.767,49 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 06.01.2025 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.

Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 – 9002 121 gebeten.

Nalbach, den 06.12.2024
Peter Lehnert
Bürgermeister