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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 50/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nalbach

am Donnerstag, dem 12.10.2023, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal „ehemalige Turnhalle“ im Ortsteil Nalbach

Der Vorsitzende, Bürgermeister Peter Lehnert, eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und bekanntgemacht wurde.

Der Gemeinderat besteht aus 27 Mitgliedern. Es waren 19 Mitglieder anwesend.

Somit war Beschlussfähigkeit gem. § 44 KSVG gegeben.

Neuer Punkt:

Als neuen TOP 12 b) Evtl. Ausübung Vorkaufsrecht im OT Piesbach

Der geänderten Tagesordnung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!

Tagesordnung:

a) öffentlicher Teil

1)

Bericht Partnerschaftsreise Elfenbeinküste

2)

Änderung der Geschäftsordnung - Satzung Bürgerfragestunde

3)

Aktueller Sachstand Kirchberghalle und Sportplatz Piesbach

4)

Bauleitplanung Nalbach, Ortsteile Piesbach und Nalbach

Teiländerung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 413 „Kindertagesstätte Piesbach“

5)

Genehmigungsverfahren nach § 4 i.V.m. § 8 a BImSchG mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung

hier: Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage in Dillingen / Diefflen

6)

Beitritt der Gemeinde Nalbach zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ Rechtsstreit Gemeinde Nalbach / Oberbergamt Planfeststellungsverfahren Grubenwasser, Reden und Duhamel

7)

Europa- und Kommunalwahlen 2024

hier: Wahl eines/einer besonderen stellv. Gemeindewahlleiters/in anlässlich der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

8)

Änderung der Feuerwehrgebührensatzung

9)

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

b) nichtöffentlicher Teil

10)

Personalangelegenheiten

a.) Ausführung des beschlossenen Stellenplanes 2023 - Hier: Übernahme von zwei zeitlich befristeten Tarifbeschäftigten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

b.) Befristete Weiterbeschäftigung einer zeitlich befristeten Tarifbeschäftigten für 2 Jahre

c.) Unbefristete Stundenerhöhung

d.) Interne Stellenausschreibungen

11)

Grundstücks- / Pacht- / Mietangelegenheiten / Vorkaufsrechte

a.) Grundstücksverkauf bzw. Grundstückstausch im OT Nalbach

b.) Evtl. Ausübung Vorkaufsrecht im OT Piesbach

12)

Vergaben

a.) Spielgeräte für Spielplatz Saarstraße

13)

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Öffentlicher Teil:

TOP 1. Bericht Partnerschaftsreise Elfenbeinküste

Christine Sinnwell-Backes erläuterte kurz die Eindrücke der Reise an die Elfenbeinküste.

Informationspunkt!

TOP 2. Änderung der Geschäftsordnung - Satzung Bürgerfragestunde

Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.07.2023

TOP 6 Bürgerfragestunde Gemeinderat - Antrag der CDU-Fraktion

Heribert Grill (CDU) erläuterte kurz die Gründe für die Beantragung dieses Tagesordnungspunktes. In der letzten Sitzung des Gemeinderates uferte die Bürgerfragestunde aus und so kann es mit den vorhandenen Spielregeln nicht weitergehen, merkte Grill an. Der Geschäftsordnungsausschuss soll sich mit einer Änderung und klarer gefasster Spielregeln befassen, betonte der CDU-Fraktionschef.

Von Seiten der CDU-Fraktion wurden folgende Ideen / Vorschläge zur Neugestaltung der Geschäftsordnung gefasst, die Heribert Grill verlas:

  • Zu Beginn der ordentlichen Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde von bis zu 15-minütiger Dauer auf die Tagesordnung zu setzen, sofern schriftliche Fragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind. Mit Zustimmung einer 2/3-Mehrheit kann diese um weitere 15 Minuten verlängert werden.
  • Frageberechtigt sind Einwohner der Gemeinde Nalbach ab dem 14. Lebensjahr
  • Die Anfrage muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung spätestens 6 Werktage vor der Gemeinderatssitzung eingegangen sein. Der Fragesteller muss persönlich bei Sitzungsbeginn erscheinen und die Frage vortragen.
  • Jeder Einwohner kann bis zu zwei Anfragen einreichen, die sich auf öffentliche Angelegenheiten der Kommune beziehen und deren Beantwortung keine gesetzlichen Vorschriften verletzen oder ein laufendes juristisches Verfahren betreffen. Die Anfragen dürfen weder beleidigenden Inhalts sein, noch nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen.
  • Fragen werden durch den Bürgermeister oder einen verantwortlichen Mitarbeiter beantwortet. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Fragen vorab zur Kenntnis und können im Namen ihrer Fraktion eine Erklärung abgeben.
  • Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Ist die Beantwortung nicht im Rahmen der Fragestunde möglich, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass seine SPD-Fraktion es genau so sehe wie es von Heribert Grill soeben erläutert wurde. Manche Auftritte sind sehr emotional und leider müssen wir aber auch gespielte Emotionalität erfahren und können uns nicht richtig dagegen wehren. Die Änderung der Spielregeln müssen wir, gerade im Hinblick auf die anstehenden Wahlen, als Qualitätsverbesserung sehen. Auch können wir, sprich die Fraktionen, uns vor der Sitzung besser auf spezielle Fragen vorbereiten. Die Frage die wir klären müssen wäre die, ob bei 2 bis 3 Fragen die vorgeschlagenen 15 Minuten ausreichen. Es wäre klar, dass wir gewissen Leuten keine Bühne in der Bürgerfragestunde bieten wollen. Wir müssen den Eindruck vor Presse und Bürger wahren und das Instrument den speziellen Bürgern aus der Hand nehmen, erläuterte Steinmetz. Er warnte davor, den Eindruck vor der Wahl zu erwecken, dass wir hier etwas gegen den Bürger unternehmen wollen, sondern wir möchten als Ziel die Qualität der Bürgerfragestunde verbessern.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass sich der Ton in der Fragestunde definitiv verändert hätte.

Hans Joachim Conrad (SPD) schlug als Kompromiss zu den Vorschlägen der CDU-Fraktion vor, die Bürgerfragestunde auf 30 Minuten anzusetzen. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, wie wir mit Fragen umgehen, die wegen eines kurz vor der Sitzung eingetretenen Ereignisses gestellt werden.

Von Seiten der SPD-Fraktion schlage er vor, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer geänderten Geschäftsordnung auf Basis der heutigen Vorschläge zu beauftragen.

Diesem Vorschlag stimmte der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zu.

Von Seiten der Verwaltung wird auf Basis der recherchierten Satzungen der Kommunen Mettlach, Perl, Schwalbach ein Entwurf (siehe Anlage) zur weiteren Beratung vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, dass sich zunächst der zuständige Geschäftsordnungsausschuss unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Kriterien von CDU- und SPD-Fraktion damit befasst. Diese Beratungsergebnisse sollen dann in eine finale Satzung für die Bürgerfragestunde / Einwohnerfragestunde gemäß § 20 a KSVG Saarland einfließen und entsprechend in der Geschäftsordnung des Gemeinderates und seiner Ortsräte unter § 13 a berücksichtigt werden.

Aktueller Entwurf auf Basis der Beratung vom 13.09.2023

Rot = damalige Anregungen der CDU-Fraktion bzw. SPD-Fraktion

Blau = Anregungen aus der Vorberatung am 13.09.2023

Satzung über die Bürgerfragestunde im Gemeinderat Nalbach und den Ortsräten

Der Gemeinderat Nalbach hat aufgrund § 12 in Verbindung mit §§ 20 a und 74 Nr. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in seiner Sitzung am ... 2023 folgende Satzung beschlossen:

Präambel

Der Gemeinderat Nalbach will eine weitgehende Beteiligung der Einwohner/innen in allen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung. Diese sollen möglichst frühzeitig in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Hierzu ist eine umfassende Information durch Verwaltung und Gemeinderat, aber auch die Kenntnis des Gemeinderates über die Interessen und Belange der Einwohner/innen notwendig. Deshalb sind Fragen, Vorschläge und Anregungen aus der Bevölkerung im Gemeinderat Nalbach und in den Ortsräten erwünscht.

§ 1

Personenkreis

(1) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Nalbach ab dem 14. Lebensjahr werden im Rahmen der Bürgerfragestunde Gelegenheit gegeben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

(2) Dies gilt auch für Grundstückseigentümer und in der Gemeinde ansässige Gewerbetreibende sowie für Vertreter/innen juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen im Sinne des § 19 Abs. 2 und 3 KSVG.

§ 2

Verfahren

(1) Die Bürgerfragestunde findet jeweils zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vor Eintritt in die Tagesordnung statt. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Der Gemeinderat bzw. Ortsrat kann eine einmalige Verlängerung um 15 Minuten mit 2/3 Stimmenmehrheit beschließen. Dieses Verfahren gilt analog für die Ortsräte, sofern der jeweilige Ortsrat einen Beschluss in sinngemäßer Anwendung des § 20a KSVG gefasst hat.

(2) Fragen sollen in der Regel sechs Werktage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, eingereicht werden. Die eingegangenen Fragen werden den im Rat vertretenen Fraktionen rechtzeitig zu ihrer Fraktionssitzung am Montag vor den Ratssitzungen, bis spätestens 16:00 Uhr, per Mail zugesandt. Fragen an den Ortsrat sollen vorrangig direkt an den jeweiligen Ortsvorsteher gerichtet werden. Anregungen und Vorschläge können ohne Vorankündigung in der Bürgerfragestunde unterbreitet werden. Über die Zulassung kurzfristiger Fragen zu aktuell wichtigen und die Allgemeinheit betreffenden Themen entscheidet der Rat durch einfaches mehrheitliches Votum (Anregung von Hans Conrad, SPD)!

(3) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein. Sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Die in § 1 Bezeichneten können in jeder Fragestunde bis zu zwei Anfragen stellen und müssen persönlich zur Fragestellung in der Sitzung anwesend sein. Im Verhinderungsfall kann der / die Fragesteller/in sich in der Fragestunde vertreten lassen. Diese Vertretung ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vor Sitzungsbeginn mitzuteilen. Eine Zusatzfrage ist zugelassen. Fragen, Anregungen und Vorschläge, die sich auf Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, Namen oder Firmenbezeichnungen enthalten, ein laufendes juristisches Verfahren oder Angelegenheiten betreffen und die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen, sind unzulässig.

(4) Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt in der jeweiligen Bürgerfragestunde durch den Vorsitzenden bzw. durch einen verantwortlichen Mitarbeiter. Die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu den vorgebrachten Anfragen sowie zu den Antworten des Vorsitzenden kurz Stellung nehmen. Kann eine Frage nicht innerhalb der Fragestunde beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung in der nächsten Fragestunde, es sei denn, der Fragesteller stimmt der schriftlichen Beantwortung innerhalb der nächsten 2 Wochen zu. Der Bürgermeister bzw. der Ortsvorsteher haben den Gemeinderat bzw. Ortsrat über den Inhalt einer schriftlichen Beantwortung zu informieren.

(5) Werden Vorschläge und Anregungen unterbreitet, so kann zunächst der Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu kurz Stellung nehmen.

(6) Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Anfragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Bürgerfragestunde nicht statt.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung trifft gemäß § 12 Abs. 5 KSVG am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nalbach, den ... 2023
Der Bürgermeister
Peter Lehnert

Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass aufgrund einiger negativen Vorkommnisse in Sitzungen diese Satzung über die Bürgerfragestunde klar und detailliert gefasst wurde. Diese Satzung wird ab Veröffentlichung wirksam, erläuterte Lehnert. Die Verwaltung und auch der Rat wären dankbar für Fragen der Bürgerinnen und Bürger, jedoch sollten diese in einem gesitteten Rahmen erfolgen.

Heribert Grill (CDU) begründete kurz den damaligen Antrag seiner Fraktion und erinnerte an kontroverse und ungeregelte Diskussionen im Piesbacher Ortsrat im Juni. Er dankte der Verwaltung für die schnelle Bearbeitung und Aufstellung der neuen Spielregeln.

Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass die SPD den damaligen Antrag der CDU gerne unterstützte. Ja, es war wirklich nach den letzten Sitzungen an der Zeit, die Spielregeln anzupassen, betonte Steinmetz. Manche Fragestellungen in der Bürgerfragestunde waren einfach zu komplex und detailliert, um für alle Seiten zufriedenstellend beantwortet zu werden. Auch zielten manche Fragen unter die Gürtellinie des erlaubten, erinnerte Steinmetz.

Durch die neuen Spielregeln habe die Verwaltung jetzt die Möglichkeit, die gestellten Fragen mit ausreichender Vorlaufzeit für alle zufriedenstellend zu beantworten.

Bürgermeister Lehnert erinnerte daran, dass er auch außerhalb der Sitzungen gerne für die Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Verfügung stünde.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der neuen Satzung der Bürgerfragestunde zu.

TOP 3. Aktueller Sachstand Kirchberghalle und Sportplatz Piesbach

Bürgermeister Lehnert berichtete über die aktuelle Situation und betonte, dass in den letzten Wochen in diesen beiden „Problemfällen“ mit viel Transparenz das ein oder andere negative Gerücht aus dem Weg geräumt wurde. Aktuell gebe es nicht viel neues seit der Demo „Piesbach am seidenen Faden“, für die er den Verantwortlichen dankte. Es war für ihn ein ganz neues Gefühl, auf der „anderen Seite“ zu stehen. Er dankte dem ersten Beigeordneten Albert Steinmetz (SPD), der in Saarbrücken die notwendigen Bedarfszuweisungen in Höhe von 1,25 Millionen Euro für die beiden Piesbacher Problemfälle besorgte. Diese Gelder wurden von Seiten der Verwaltung in die betreffenden Haushaltspläne eingearbeitet. Lehnert merkte an, dass die notwendigen Arbeiten erst nach Haushaltsgenehmigung aufgenommen werden dürfen. Der Gemeinderat wird in seiner Novembersitzung über den Haushalt der beiden Folgejahre abstimmen.

Zum Sportplatz Piesbach wäre zu sagen, dass dort aktuell das Schiedsverfahren laufe, was für uns nach den bisherigen Rückmeldung gut für die Gemeinde aussehe, erläuterte der Bürgermeister. Wir hoffen aus diesem Grund, dass nach erfolgten Gutachterspruch, dort die notwendigen Arbeiten dann zeitnah beginnen könnten.

Er dankte nochmals dem ersten Beigeordneten Albert Steinmetz (SPD) für seine Urlaubsvertretung und auch für die erfolgreichen Gespräche mit dem Innenminister Jost und der Umweltministerin Berg.

Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass er die Vertretungszeit sehr gerne übernommen hätte und merkte mit einem Schmunzeln an, dass diese 14 Tage sehr gut für die Gemeinde verlaufen sind. Er stellte in dieser Zeit fest, dass das miteinander reden besser als das übereinander reden wäre. Viele Missverständnisse und Missdeutungen in den brisanten Themen Kirchberghalle und Sportplatz wurden in vertraulichen Gesprächen ausgeräumt.

Hinsichtlich des Gutachterverfahrens zum Sportplatz Piesbach nannte er es beruhigend, dass wir wohl alles richtiggemacht haben. Die 900 Teilnehmer der Piesbacher Demo sorgten für eine gute Stimmung und sie zeigten eindrucksvoll den Zusammenhalt innerhalb der Bevölkerung. Die Bedarfszuweisung von Innenminister Jost in Höhe von 1,25 Mio. Euro hilft uns sehr den Wasserschaden und den Heizungsschaden in der Kirchberghalle zu beheben. Ja, er konnte den kurzen Weg nach Saarbrücken erfolgreich für die Gemeinde beschreiten, erläuterte Steinmetz. Es war wieder ein sichtbares Zeichen, dass Piesbach unterstützt wird. Die Demo war für ihn nach den positiven Meldungen im Vorfeld eher ein Fest mit einer sehr guten Atmosphäre, bei dem gezeigt wurde, dass wir alle am gleichen Strang ziehen. Das ist und war schon immer das Erfolgsmodell in der Gemeinde Nalbach. Er dankte in diesem Zusammenhang allen Akteuren.

Steinmetz merkte an, dass aber auch allen klar sein müsse, dass die Sanierung der Halle mind. 2 Jahre plus x dauern werde.

Heribert Grill (CDU) teilte mit, dass die positiven Nachrichten der letzten Tage ein deutliches Signal in Richtung Piesbach waren. Die Menschenkette haben den Zusammenhalt der Piesbacherinnen und Piesbacher eindrucksvoll gezeigt. Der symbolische seidene Faden wurde von der Kirchberghalle zum Sportplatz gespannt und verdeutlichte, was Piesbach bewegt. In Richtung Verwaltung äußerte er die unmissverständliche Bitte, dass mit der Sanierung der Halle nach Haushaltsgenehmigung und auch mit dem Sportplatz schnell vorangehen müsse. Es dürfe nicht lange dauern bis etwas dort passiert, forderte Grill.

Patrick Vierig (SPD) dankte der Verwaltung für das konstruktive Treffen mit den Vereinsvorsitzenden vor der Demo. Besonders dankte er Albert Steinmetz für seine erfolgreichen Gespräche in Saarbrücken. Er habe den ersten Beigeordneten im Vorfeld darum gebeten, seine Kontakte in Saarbrücken für Piesbach zu nutzen. Es müsse jetzt aber allen Beteiligten klar sein, dass „Wir zusammen Piesbach“ darauf mit Argusaugen achtet, wann was passiert. Herr Bürgermeister, sie sind jetzt am Zug dies alles entsprechend zu regeln, teilte er in Richtung Bürgermeister Lehnert mit.

Bürgermeister Lehnert erinnerte daran, dass bereits wichtige Piesbacher Themen wie der Neubau des Kindergartens ganz oben auf der Agenda der Verwaltung stehen. Es wird der größte Kindergarten in der Gemeinde Nalbach, merkte Lehnert an.

Informationspunkt!

TOP 4. Bauleitplanung Nalbach, OT Piesbach und Nalbach - Teiländerung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 413

„Kindertagesstätte Piesbach“

Öffentliche Sitzung!

Sachverhalt und Begründung:

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat den Aufstellungsbeschluss zu o.g. Bebauungsplan am 15.12.2022 gefasst, ebenso wurde der Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplanes zu ändern. Die Ortsräte Nalbach und Piesbach wurden entsprechend beteiligt.

Mit o.g. Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Piesbach geschaffen werden. Der Kindergarten im Ortsteil Piesbach stößt inzwischen an seine Kapazitätsgrenzen, hinzukommt, dass die Bausubstanz sanierungsbedürftig wäre und sich in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau gebildet hat.

Eine Sanierung ist in vorliegendem Fall nicht wirtschaftlich, daher ist die Neuschaffung von dringend benötigten Betreuungsplätzen erforderlich.

Geplant ist die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf.

Die Erschließung erfolgt über die Hauptstraße in Piesbach und ist gesichert.

Der Bebauungsplan soll im regulären Verfahren aufgestellt werden. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der geplanten Nutzung widersprechen, ist zudem eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies soll im Parallelverfahren erfolgen.

Zwischenzeitlich hat die Offenlage in der Zeit vom 07.08.2023 bis 15.09.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Auch wurden die Träger öffentlicher Belange gehört. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. dieser Beteiligungsschritte wurde vom beauftragten Planungsbüro eine Abwägung zusammengestellt, welcher dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Seitens der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt hätten.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren einschl. paralleler FNP-Teiländerung sind der beigefügten Abwägungszusammenstellung (Bearbeitungsstand: September 2023) zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen der beiden Planverfahren zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte Piesbach“ einschl. paralleler FNP-Teiländerung vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags beschieden.
  2. Der Bebauungsplan „Kindertagesstätte Piesbach“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung sowie dem gemeinsamen Umweltbericht, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Piesbach“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird vorbehaltlich des Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens durch Feststellungsbeschluss beschlossen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die erteilte Genehmigung zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt zu machen.

Nalbach, den 27. September 2023

Bürgermeister Lehnert erläuterte kurz den aktuellen Sachstand und bat um Zustimmung zur vorliegenden Beratungs- und Beschlussvorlage.

Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass dieser Kindergarten eine Perle für die Gemeinde Nalbach werde.

Bürgermeister Lehnert dankte dem Bauamt der Gemeinde für ihre Arbeit und erinnerte, dass die Fachabteilung mit wenig Personal viele Projekte stemmen müsse.

Heribert Grill (CDU) teilte mit, dass die Gemeinde den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen gesehen hätte und dies in die Planungen mit einfließen lasse. Der alte Kindergarten ist nur eine Übergangslösung und aus diesem Grund müssen die Planungen und auch die Bauarbeiten schnell in die Tat umgesetzt werden, merkte Heribert Grill an.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass in seiner Amtszeit der Kindergarten Körprich fertigstellt, der Nalbacher neu gebaut und jetzt der neue Piesbacher als nächstes Projekt in die Wege geleitet wurde. Peter Lehnert erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Sitzung vor einigen Jahren, als der Bedarf an Betreuungsplätzen diskutiert wurde. Damals wurde eher befürchtet, den Kindergarten Piesbach ganz zu schließen, da man davon ausging, nicht mehr ausreichend Kinder zu haben.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu!

TOP 5. Genehmigungsverfahren nach § 4 i. V. m. § 8 a BImSchG mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung

hier: Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage in Dillingen / Diefflen

Erläuterung

Genehmigungsverfahren nach § 4 i.V.m. § 8a BImSchG mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung der Amprion GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage in Dillingen/Diefflen (UA Prims)

Die Amprion GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage in der Stadt Dillingen, Gemarkung Diefflen.

Für die Baugrunduntersuchungen und Baufeldvorbereitungen hat die Antragstellerin eine Genehmigung des vor-zeitigen Beginns gemäß § 8a Abs. 1 BlmSchG beantragt.

Das geplante Vorhaben bedarf gem. § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) der Waldumwandlung und unterliegt wegen seiner Größe (ca. 4,32 ha) der Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gem. Ziffer 17.2.3 der Anlage 1 (Liste „UVP- pflichtige Vorhaben“) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Da aufgrund der vorkommenden Biotope / Habitate und Wirkungen mit der parallel stattfindenden Waldumwandlung der AG der Dillinger Hüttenwerke davon auszugehen ist, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht auszuschließen sind, hat sich die Fa. Amprion GmbH dazu entschieden, eine freiwillige UVP gemäß §7 Abs. 3 UVPG zu beantragen.

Die Vollständigkeit der Ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Antragsunterlagen wurde auf der Grundlage des ersten Anschreibens vom 14.08.2023 durch Mail vom 28.08.2023 seitens der Gemeinde Nalbach bestätigt.

In einem weiteren Schreiben vom 06.09.2023 wurde nun um Stellungnahme zu dem geplanten Bauvorhaben gebeten. Die Stellungnahme sollte spätestens bis zum 16.10.2023 erfolgen.

Der in Aufstellung befindliche LEP Saarland sieht in diesem Bereich ein Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung -VBR- vor.

Diese Baumaßnahme bildet eine Grundlage um die Vorreiterrolle der saarländischen Stahlindustrie bei der Produktionsumstellung auf sogenannten grünen Stahl zu untermauern. Es ist das erklärte Ziel der SHS, zum europäischen Vorbild der industriellen CO2-Einsparungen zu werden. Die Investition belaufen sich auf ca. 3,5 Milliarden Euro welche die saarländische Stahlindustrie vor erhebliche Herausforderungen stellt. Um dennoch die Klimaziele der EU für das Jahr 2030 (55 Prozent weniger CO2-Emissionen gegenüber 1990) erreichen zu können, haben die Aufsichtsräte den offiziellen Startschuss gegeben.

In den nächsten Jahren bis 2027 wird neben der etablierten Hochofen-Route die neue Produktion mit einem Elektro-Lichtbogenofen (EAF) am Standort Völklingen und einem EAF und einer Direkt-Reduktionsanlage (DRI) zur Herstellung von Eisenschwamm auf dem Werksgelände von Dillingen entstehen.

Die vorgelegte Baumaßnahme ist begründet auf den neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und die Energiewende.

Es gilt, die räumlichen Strukturen an den Klimawandel anzupassen, u.a. in den Bereichen des Hochwasserschutzes. Durch energiesparende und verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen sollen klimaschädliche Emissionen so weit wie möglich verhindert und klimatisch relevante und ökologisch bedeutsame Freiräume gesichert werden. Auch sichert diese Baumaßnahme viele Arbeitsplätze, auch der Nalbacher Bevölkerung.

Die Abstandsflächen zu der dem Planungsgebiet nächstgelegenen Bebauung in Nalbach belaufen sich auf:

- Wohnbebauung Diefflerstraße/Gemarkungsgrenze  —  ca. 1.200 m

- Wohnbebauung am Ende der Bruchstraße  —  ca. 1.700 m

- Kindergarten am Ende der Enspfuhlstraße  —  ca. 1.200 m

Aufgrund der großen Entfernungen zu den Wohnbauflächen sollten auch hinsichtlich der Lärmemission keine Bedenken entgegenstehen.

Bezüglich der Hochwassersituation wird festgestellt, dass sich das Bauvorhaben komplett

im ausgewiesen Überschwemmungsgebiet der Prims befindet. Im Vorranggebiet für Hochwasser (VH) sind jegliche Bebauungen unzulässig.

Sollten dennoch Flächen in Anspruch genommen werden, so muss ein entsprechender Retensionsausgleich vorgenommen werden.

Auch ist der schadlose Hochwasserabfluss durch kompensatorische Maßnahmen zu sichern.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Rat der Gemeinde diese Baumaßnahme grundsätzlich positiv begleiten und der Maßnahme zustimmen. Dem Antragsteller sollte jedoch auch mitgeteilt werden, dass betreffend des Hochwasserabflusses geeignete Maßnahme ergriffen werden müssen, damit kein Rückstau der im Ereignisfall in Richtung der Gemeinde Nalbach eintritt.

Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung einstimmig zu!

TOP 6. Beitritt der Gemeinde Nalbach zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e. V.“

Erläuterung

Die Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und touristischen Regionalorganisationen in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück seit über eineinhalb Jahrzehnten ist ein einzigartiger Vorgang im deutschen Wandertourismus. Sowohl die Größe der Region zwischen Saar, Mosel, Rhein und Nahe als auch die Qualität und Vielfalt des Premium-Wegeangebots sind ohne Beispiel. Mit den Marken „Saar-Hunsrück-Steig“, „Traumschleifen Saar-Hunsrück“ oder „Traumschleifchen Saar-Hunsrück“ wurde der Wandertourismus in der Region neu definiert und überregionale Nachfrage generiert. Zahlreiche Auszeichnungen für viele Premium-Wanderwege in der Region schaffen bis heute deutschlandweite Aufmerksamkeit. Die Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte.

Die wandertouristische Arbeit in der Region wurde bisher vom Wanderbüro Saar-Hunsrück organisiert und koordiniert. Dieses Büro ist keine eigene Rechtsperson, sondern Teil des Eigenbetriebs Touristik der Gemeinde Losheim am See. Es ist mit einer hauptamtlichen Vollzeit-Stelle als Büroleitung personalisiert, die sich in ihrer Tätigkeit mit zwei ehrenamtlichen Geschäftsführern abstimmt. Die Städte und Gemeinden in der Premium-Wanderregion finanzieren diese Arbeit bisher durch einen Marketingbeitrag auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags. Der jährlich zu entrichtende Marketingbeitrag der Gemeinde Nalbach betrug knapp 1190 Euro.

Diese bisherige Organisationsform kann vor allem aus steuerrechtlichen Gründen nicht mehr fortgeführt werden. Auch bindet die Abstimmung zwischen Büroleitung und Geschäftsführung viele Ressourcen. Es wurde deshalb vor zwei Jahren ein Prozess der Neustrukturierung des Wanderbüros begonnen und von allen Beteiligten (Projektleitung, Geschäftsführung, Büroleitung, Städte und Gemeinden) unter Einbeziehung eines externen Beratungsbüros (Project M) vorangetrieben. Ziel soll der Erhalt und die Weiterentwicklung der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück in einer zukunftsfähigen Struktur sein. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden der Vollversammlung aller Kommunen am 21.07.2022 präsentiert. In der Folge wurde die Geschäftsführung in dieser Sitzung einstimmig beauftragt, zwei alternative Organisationsmodelle auszuarbeiten. Diese Modelle, die Ansiedlung bei einer bestehenden Destination Management Organisation (z. B. Hunsrück Touristik, Saarschleifenland Tourismus) und die Gründung eines neuen Vereins wurden dann in der darauffolgenden Sitzung der Vollversammlung am 25.11.2022 vorgestellt und diskutiert.

Das Gremium entschied sich mehrheitlich für die Gründung eines neuen Vereins mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung und Sitz in Losheim am See. Geschäftsführung und Projektleitung wurden beauftragt, dieses Modell vorzubereiten. In der Vollversammlung am 19.07.2023 wurden dann die Entwürfe einer Vereinssatzung, einer Beitragsordnung sowie von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und für einen Fachausschuss vorgestellt und vom Gremium mit kleineren Änderungswünschen einmütig begrüßt. Die Vereinsgründung soll auf der Grundlage dieser Dokumente auf einer Gründungsversammlung am 08.11.2023 erfolgen. Der Verein übernimmt die bisherigen Aufgaben des Wanderbüros. Alle Kommunen, die Anrainer des Saar-Hunsrück-Steigs und/oder Betreiber von Traumschleifen oder Traumschleifchen sind, sollen dem neuen Verein beitreten.

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Es wird ein Grundbeitrag von 1.000 € von allen Mitgliedern erhoben. Zusätzlich wird ein Beitrag in Höhe von 3.500,00 € von den Saar-Hunsrück-Steig Anrainerkommunen, ein Beitrag je Traumschleife von 800,00 € und ein Beitrag je Traumschleifchen von 500,00 € erhoben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nalbach möchte die erfolgreiche wandertouristische Zusammenarbeit in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück fortsetzen. Sie beschließt deshalb den Beitritt zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück-e.V.“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sie beschließt auch die Übernahme der jährlichen Mitgliedskosten in Höhe von

1000 € Grundbeitrag

800 € Beitrag für die Traumschleifen Saar-Hunsrück

Gesamt: 1800 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr.

Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.

Bürgermeister Lehnert erläuterte kurz die Beratungs- und Beschlussvorlage und warb für den Beitritt. Er betonte, das Nalbach zu den Hotspots der Naherholung im Saarland zähle.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

TOP 7. Rechtsstreit Gemeinde Nalbach / Oberbergamt

Planfeststellungsverfahren Grubenwasser, Reden und Duhamel

Bürgermeister Lehnert erläuterte kurz die aktuelle Rechtslage und bat um Zustimmung zur Fortführung des Rechtsstreits. Er teilte mit, dass die Gemeinde Merchweiler den Staffelstab der Prozessführung von der Gemeinde Nalbach übernommen hätte, da die Bedrohung durch diese Grubenflutungen nicht vom Tisch wäre. Dies gibt uns jetzt Luft und Zeit, erläuterte der Bürgermeister. Die Probleme werden uns in ein paar Jahren treffen.

Peter Lehnert teilte mit, dass der Osten Deutschlands eine Entschädigung durch den Bund in Höhe von 15 Milliarden für den Wegfall von 6.000 Arbeitsplätzen bekommen hätte.

Er bat nochmals eindringlich um ein positives Votum zur Fortführung des Rechtsstreits.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Fortführung des Rechtstreits zu!

TOP 8. Europa- und Kommunalwahlen 2024

hier: Wahl eines / einer besonderen stellv. Gemeindewahlleiters / Gemeindewahlleiterin anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Bürgermeister Lehnert erläuterte ausführlich die Notwendigkeit.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, Herrn Patrik Salzgeber die Funktion des stellv. Gemeindewahlleiters zu übertragen, einstimmig zu!

TOP 9. Änderung der Feuerwehrgebührensatzung

Erläuterung

Gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nalbach wird bei Sicherheitswachen nach § 36 SBKG eine Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nalbach mit 8,50 € pro Stunde bei Veranstaltungen durch Vereine u. ä. bzw. mit 10 € pro Stunde bei gewerblichen Veranstaltungen in Rechnung gestellt. Die Personalkosten für die Brandsicherheitswache werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt und den die Brandsicherheitswache durchführenden Kameraden und Kameradinnen in voller Höhe ausgezahlt. Es ergeben sich keine Mehrkosten für die Verwaltung.

Da es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass es immer schwieriger ist Feuerwehrangehörige zu finden, die die gesetzlich vorgeschriebenen Brandsicherheitswachen durchführen, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen die Entschädigung einheitlich auf den derzeitigen Mindestlohn in Höhe von 12 € pro Person pro Stunde anzuheben. Andere Feuerwehren haben diese Erhöhung ebenfalls bereits durchgeführt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nalbach (Feuerwehrgebührensatzung) zu.

Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.

Die Mitglieder Markus Lay (SPD) und Benedikt Staudt (CDU) nahmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil! (17 Mitglieder)

Bürgermeister Lehnert erläuterte ausführlich die Beratungs- und Beschlussvorlage und schlug vor, die Entschädigung für die Durchführung einer Brandsicherheitswache auf den Mindestlohn von 12.- Euro pro Stunde und Person anzupassen.

Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu!

TOP 10. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Die Mitglieder Lay (SPD) und Staudt (CDU) nahmen wieder an der Beratung teil. (19 Mitglieder)

Markus Lay (SPD) sprach den vermehrten Vandalismus an der Bilsdorfer Schutzhütte an. Er bat diesbezüglich um vermehrte Kontrollen an der Schutzhütte. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die Beschädigungen bei Conny Hill in Körprich.

Rolf Christian Neubauer (SPD) fragte nach ihm unbekannten Baustellen in der Hüttersdorfer- und Bahnhofstraße. Dort wurden Asphaltarbeiten durchgeführt, über die der Gemeinderat doch noch gar nicht abgestimmt hätte. Er bat den Bürgermeister um Aufklärung.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass ihm darüber nichts bekannt wäre und sagte eine Klärung zu.

Larissa Krein-Kallenborn (CDU) bedankte sich bei den Mitarbeitern des Baubetriebshofes für ihre schnelle und gute Arbeit, u.a. im Bereich Gälgesberg.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass in den letzten Tagen zwei schlimme Nachrichten uns alle ereilten. Der Tod von Altbürgermeister Kurt Adam und der Tod vom langjährigen Ratsmitglied und Beigeordneten Oswald Kriebs haben uns alle tief getroffen. Er nannte beide politische Urgesteine in der Gemeinde Nalbach, die für die Gemeinde wertvolle Arbeit geleistet haben.

Er bat um eine Schweigeminute.

Ende öffentlicher Teil

Nichtöffentlicher Teil

Ende der Sitzung: 20:20 Uhr

Der Vorsitzende, Die Mitglieder, Der Schriftführer
Peter Lehnert