Der Vorsitzende, Bürgermeister Peter Lehnert, eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und bekanntgemacht wurde.
Der Gemeinderat besteht aus 27 Mitgliedern. Es waren 18 Mitglieder anwesend.
Somit war Beschlussfähigkeit gem. § 44 KSVG gegeben.
| Anwesend waren: | ||
| - | Bürgermeister Peter Lehnert - als Vorsitzender | |
| Die Mitglieder: | ||
| 1. | Birk Monika | |
| 2. | Brissier Tobias | |
| 3. | Conrad Hans Joachim | |
| 4. | Ebert Torsten | |
| 5. | Görg Dieter | |
| 6. | Grill Heribert | |
| 7. | Krein Manfred | |
| 8. | Müller Friedrich | |
| 9. | Müller Gerrit | |
| 10. | Paulus Gerhard | |
| 11. | Paulus Peter | |
| 12. | Schäfer Maria | |
| 13. | Schmitt Stephan | |
| 14. | Spurk Nikolaus | |
| 15. | Staudt Benedikt | |
| 16. | Steinmetz Albert | |
| 17. | Vierig Patrick | |
| 18. | Zimmermann Nadine | |
| Entschuldigt fehlten die Mitglieder: | ||
| 19. | Dräger Felix | |
| 20. | Klesen Thomas | |
| 21. | Krein-Kallenborn Larissa | |
| 22. | Kühn Christina | |
| 23. | Lay Markus | |
| 24. | Müller Angelina | |
| 25. | Neubauer Rolf Christian | |
| Unentschuldigt fehlten die Mitglieder: | ||
| 26. | Rizzo Christine | |
| 27. | Rizzo Domenico | |
| Von der Verwaltung waren anwesend: | ||
| • | Gemeindebeschäftigter Jörg Laub als Schriftführer | |
| • | Gemeindebeschäftigter Dr. Martin Wörner | |
| • | Gemeindebeschäftigter Patrik Salzgeber | |
| • | Gemeindeamtmann Thorsten Ewen | |
| Zusätzlich anwesend: | ||
| - | Interessierte Öffentlichkeit | |
Der Vorsitzende bat um Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
Neuer TOP 15 a.) Grundstücksverkauf im Zimmerbach, 2. BA (Tischvorlage)
Wegfall nach gestriger Beratung / Auftragsvergabe:
► Bauleitplanung im OT Körprich, Waldstr. und Lebacher Str.
► ehemaliger TOP 15 a.) Mietangelegenheit im OT Körprich
► Personalangelegenheiten 14 b.)
► Vergaben 16 b.) bis 16 f.)
Der geänderten Tagesordnung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!
Tagesordnung:
| a) öffentlicher Teil | |||
| 1) | Forstwirtschaftsplan 2024 / 2025 | ||
| 2) | Haushalt 2024 / 2025 | ||
| a.) | Haushaltssatzung 2024 / 2025 | ||
| b.) | Investitionsprogramm 2024 – 2028 | ||
| c.) | Stellenplan 2024 / 2025 | ||
| d.) | Gesamter Haushalt | ||
| e.) | Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 | ||
| 3) | Erlass der Hebesatzsatzung für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 | ||
| 4) | Haushalt 2024 – Beantragung und Verwendung einer Zuweisung nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2024 | ||
| 5) | Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bestattungswald Litermont“ der Gemeinde Nalbach für die Wirtschaftsjahre 2024 / 2025 | ||
| 6) | Landesentwicklungsplan LEP Saarland 2030 | ||
| 7) | Nalbach | ||
| 8) | Evtl. Festlegung von Böllerverboten in verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes der Gemeinde Nalbach | ||
| 9) | Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personennahverkehr | ||
| Hier: Reaktivierung der Primstalbahn | |||
| 10) | Erstellung der kommunalen Wärmeplanung | ||
| 11) | Straßenzustandserfassung in der Gemeinde Nalbach | ||
| 12) | EVS Wirtschaftsplan 2024 | ||
| 13) | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen | ||
| b) nichtöffentlicher Teil | |||
| 14) | Personalangelegenheiten | ||
| a.) | Stellenbesetzung GLB und stellv. GLB | ||
| b.) | Aktueller Sachstand Stellenausschreibung Leitung Stabsstelle I | ||
| 15) | Grundstücks- / Pacht- / Mietangelegenheiten / Vorkaufsrechte | ||
| a.) | NEU! Grundstücksverkauf im Baugebiet „Am Zimmerbach, 2. BA“ | ||
| b.) | Verkauf eines gemeindeeigenen Gebäudes im OT Nalbach | ||
| c.) | Kündigung Pachtvertrag im OT Piesbach - Weitere Nutzung der Fläche | ||
| 16) | Vergaben | ||
| a.) | Umrüstung der Flutlichtanlage Piesbach und Körprich | ||
| b.) | Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bestattungswald am Litermont | ||
| 17) | Verkauf von Ökopunkten | ||
| 18) | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen | ||
Öffentlicher Teil:
| TOP 1. | Forstwirtschaftsplan 2024 / 2025 |
Produkt: 552001 – Wald- und Forstwirtschaft
| Einnahmen | |||
| Konto: | 414000 | Klimaangepasstes Waldmanagement | 33.592,00 € |
| 414100 | - GAK Rahmenplan, Förderbereich 5: Forsten, Buchstabe F: Extremwetterfolgen Wald | 0,00 € | |
| - Wiederaufforstung mit Zaunbau infolge von Kalamitäten (Borkenkäfer, Sturm), Maßnahme F 3.0 | 0,00 € | ||
| Summe GAK „Waldförderung“ | 0,00 € | ||
| 441102 | Erträge aus Brennholzverkauf | 25.000,00 € | |
| 441114 | Erträge aus Rohholzverkauf | 40.000,00 € | |
| Summe: | 98.592,00 € | ||
| Ausgaben | |||
| Konto: | 504201 | Beiträge Berufsgenossenschaft | 7.200,00 € |
| 523100 | Ausgaben für Kulturen, Aufforstung, Bestandspflege, Astung, Forstschutz, Mulchkosten, Sicherungsmaßnahmen | ||
| - Aufbau von Einzelgattern (20x20 m) mit Weißtanne und Edelkastanie, 10 Stück. im ganzen Revier (Förderung nach GAK Rahmenplan, Extremwetterfolgen Wald) | 20.000,00 € | ||
| - Pflege der Aufforstungsflächen (3 ha x 1.000 €) | |||
| - Wiederaufforstung Abt. 37 Bierbach (1 ha) und Abt. 8 (1,5 a) | 30.000,00 € | ||
| (Förderung nach Maßnahme F 3.0) | 15.000,00 € | ||
| - Sicherung Bunkeranlagen | 65.000,00 € | ||
| 523102 | Unterhaltung und Reinigung von Gräben und Bachläufen | 3.000,00 € | |
| 523107 | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Windpark Schmelz:Nachpflanzung mit Gatterbau | 0,00 € | |
| 523200 | Unterhaltung Waldwege, Wegebau, Schranken | 8.000,00 € | |
| 523700 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände (Farbdosen) | 300,00 € | |
| 529900 | Holzwerbung (Einschlag, Rückung) | 20.000,00 € | |
| 529940 | Beförsterungskosten, Brennholzprovision | 20.500,00 € | |
| 551300 | Reisekosten | 0,00 € | |
| 551500 | Dienst- und Schutzkleidung | 200,00 € | |
| 552500 | Forsteinrichtung (Betriebsplanung) | 600,00 € | |
| 553200 | Fachliteratur, Zeitschriften (Forst AFZ/ Holzzentralblatt, Holzmarktservice) | 1.000,00 € | |
| 553600 | Öffentlichkeitsarbeit | 0,00 € | |
| 554180 | Waldbrandversicherung | 700,00 € | |
| 554200 | Beiträge PEFC-Zertifizierung, PEFC-Fördermodul Klimaangepasstes Waldmanagement | 1.400,00 € | |
| Summe: | 127.900,00 € | ||
| Ergebnis: | - 29.308,00 € | ||
Produkt: 552001 – Wald- und Forstwirtschaft
| Einnahmen | |||
| Konto: | 414000 | Klimaangepasstes Waldmanagement | 33.592,00 € |
| 414100 | GAK „Waldförderung“ | ||
| - GAK Rahmenplan, Förderbereich 5: Forsten, Buchstabe F: Extremwetterfolgen Wald | 0,00 € | ||
| - Wiederaufforstung mit Zaunbau infolge von Kalamitäten (Borkenkäfer, Sturm), Maßnahme F 3.0 | 0,00 € | ||
| 0,00 € | |||
| 441102 | Erträge aus Brennholzverkauf | 25.000,00 € | |
| 441114 | Erträge aus Rohholzverkauf | 30.000,00 € | |
| Summe: | 88.592,00 € | ||
| Ausgaben | |||
| Konto | 504201 | Beiträge Berufsgenossenschaft | 7.500,00 € |
| 523100 | Ausgaben für Kulturen, Aufforstung, Bestandspflege, Astung, Forstschutz, Mulchkosten, Sicherungsmaßnahmen | ||
| - Aufbau von Einzelgattern (20x20 m) mit Weißtanne und Edelkastanie, 10 Stück. im ganzen Revier (Förderung nachGAK Rahmenplan, Extremwetterfolgen Wald) | 20.000,00 € | ||
| - Pflege der Aufforstungsflächen (3 ha x 1.000 €) | 15.000,00 € | ||
| - Sicherung Bunkeranlagen | 35.000,00 € | ||
| 523102 | Unterhaltung und Reinigung von Gräben und Bachläufen | 3.000,00 € | |
| 523107 | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Windpark Schmelz:Nachpflanzung mit Gatterbau | 25.000,00 € | |
| 523200 | Unterhaltung Waldwege, Wegebau, Schranken | 8.000,00 € | |
| 523700 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände (Farbdosen) | 300,00 € | |
| 529900 | Holzwerbung (Einschlag, Rückung) | 20.000,00 € | |
| 529940 | Beförsterungskosten, Brennholzprovision | 20.500,00 € | |
| 551300 | Reisekosten | 0,00 € | |
| 551500 | Dienst- und Schutzkleidung | 200,00 € | |
| 552500 | Forsteinrichtung (Betriebsplanung) | 0,00 € | |
| 553200 | Fachliteratur, Zeitschriften (Forst AFZ/ Holzzentralblatt, Holzmarktservice) | 1.100,00 € | |
| 553600 | Öffentlichkeitsarbeit | 0,00 € | |
| 554180 | Waldbrandversicherung | 700,00 € | |
| 554200 | Beiträge PEFC-Zertifizierung, PEFC-Fördermodul Klimaangepasstes Waldmanagement | 1.400,00 € | |
| Summe: | 122.700,00 € | ||
| Ergebnis: | -34.108,00 € | ||
Dr. Martin Wörner erläuterte kurz die ausführliche Beratungs- und Beschlussvorlage und teilte mit, dass die drei betroffenen Ortsräte den vorliegenden Forstwirtschaftsplänen zugestimmt hätten.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!
| TOP 2. | Haushalt 2024 / 2025 |
| a.) | Haushaltssatzung 2024 / 2025 |
| b.) | Investitionsprogramm 2024 – 2028 |
| c.) | Stellenplan 2024 / 2025 |
| d.) | Gesamter Haushalt |
| e.) | Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 |
Erläuterung
Haushaltsatzung 2024/2025, Investitionsprogramm 2024-2028, Gesamthaushalt
Die Erstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 stand wieder erneut unter dem starken Einfluss des Saarlandpaktgesetzes und der aktuellen Mai-Steuerschätzung 2023 mit der einhergehenden Fortschreibung der Werte der vorgegebenen Normalentwicklung für die Gemeinde Nalbach.
Bekanntermaßen geht das „strukturelle zahlungsbezogene Defizit“ bereits auf das Jahr 2014 zurück und musste um jährlich 10 % bis zum Jahr 2024 auf „Null“ zurückgeführt werden.
Mit der sog. Normalentwicklung werden die Positionen Gewerbesteuer, Grundsteuer B, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen jährlich auf einen fortgeschriebenen Mittelwert der letzten Jahre vom Innenministerium festgesetzt. Betroffen sind bei den Auszahlungen die Kreis-, Gewerbesteuer und Finanzausgleichsumlage. Mit dieser Regelung sollen Schwankungen in diesen relevanten Positionen ausgeglichen, ohne dass die Gemeinde darauf Einfluss nehmen kann.
Die Einführung einer (jährlich steigenden) Mindesttilgung gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) verschärft zusätzlich diese Maßnahmen. Die Mindesttilgung ist seit dem Jahr 2020 jährlich zusätzlich zu erwirtschaften und soll somit gewährleisten den Restbestand der strukturellen Liquiditätskredite bis zum 31.12.2064 vollständig abzubauen.
Die Einhaltung der Defizitobergrenze wird weiterhin auf Basis der Finanzrechnung überprüft (strukturell zahlungsbezogenes Ergebnis gem. § 8 Saarlandpaktgesetz); im Falle einer Nichteinhaltung sind finanzielle Sanktionen vorgesehen.
Der Gemeinderat hatte die Teilnahme am Saarlandpakt im November 2019 beschlossen; somit ist die Gemeinde Nalbach bei der Erstellung von Haushaltssatzungen und Haushaltsplänen an diese zusätzlichen kommunalrechtlichen Vorgaben gebunden.
Dem Grunde nach wird das Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 Finanzhaushalt) um die o.a. Schwankungen korrigiert. Hiervon sind die Kredittilgungen für die Investitionskredite und die Mindesttilgung gem. Saarlandpakt zu bestreiten. Erst dann gilt der Haushalt als genehmigungsfähig. Bei der Wahl der Mittel ist die Gemeinde frei.
Der vorgelegte Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 basiert, wie schon erwähnt, auf den Zahlen der aktuellsten Mai-Steuerschätzung 2023. Die Schlüsselzuweisungen sind anhand der vorläufigen Daten vom 29.09.2023 festgesetzt worden. Die HH-Ansätze für die Kreisumlage wurden aufgrund von Erfahrungswerten für die Jahre 2024 und 2025 veranschlagt.
Im vorliegenden Entwurf sind Steuererhöhungen für die Realsteuern (Grundsteuer A+B, Gewerbesteuer) nicht vorgesehen.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zuletzt im Jahr 2019 von 440 v.H. auf 490 v.H. um 50 v.H. erhöht.
Der zu dieser Sitzung vorgelegte Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 enthält folgende Eckdaten:
Im vorliegenden Doppelhaushalt 2024/2025 weist der Ergebnishaushalt 2024 einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 1 Mio. € und im Jahr 2025 in Höhe von rd. 1,5 Mio. € aus (Zeile 23.).
Der Finanzhaushalt schließt im Jahr 2024 mit einem zahlungsbezogenen Defizit in Höhe von rd. 0,5 Mio. € (Zeile 18.-35.). Der Finanzhaushalt des Jahres 2025 schließt derzeit mit einem zahlungsbezogenen Defizit in Höhe von rd. 1,12 Mio. € (Zeile 18.+35.).
Das zahlungsbezogene Defizit spiegelt im betreffenden Haushaltsjahr jeweils das jahresbezogene Liquiditätskreditvolumen (=Zeile 37 Gesamtfinanzplan) der Gemeinde Nalbach wider.
Im Vergleich zum Haushalt 2023 verbessert sich das geplante Jahresergebnis im Jahr 2024 um rd. 1,5 Mio. € und im Jahr 2025 rd. 1,1 Mio. €.
Die wesentlichen Veränderungen je Position des Ergebnishaushaltes 2024/2025 stellen sich im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2023 wie folgt dar:
| Erträge: | ||
| 2024 | 2025 | |
| Pos. 1 Steuern und ähnliche Abgaben | +393.600 € | +512.350 € |
| Pos. 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen | +358.900 € | -52.350 € |
| Pos. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte | +25.450 € | +511.050 € |
| Aufwendungen: | ||
| 2024 | 2025 | |
| Pos. 11 Personalaufwendungen | +131.150 € | +446.400 € |
| Pos. 13 Sach- und Dienstleistungen | -533.700 € | -608.750 € |
| Pos. 15 Zuwendungen und Umlagen | +202.500 € | +486.400 € |
| Pos. 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen | -458.800 € | -410.800 € |
Die Ansatzveränderungen aufgrund von neuen Entwicklungen (u.a. vorläufige Festsetzung der Schlüsselzuweisungen) kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Da im Ergebnisplan auch nicht zahlungswirksame Einnahmen (z.B. Auflösung von Sonderposten, Auflösung von Rückstellungen u.a.) und Ausgaben (insbesondere Abschreibungen) enthalten sind, weicht das zahlungsbezogene Defizit von dem des Ergebnisplans ab.
Für den Doppelhaushalt 2024/2025 muss nach dem Gesetz über den Saarlandpakt (SPaktG) der Nachweis über die Einhaltung des strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnisses (Zeile 15 Anlage 7c „Abweichung von der Defizitobergrenze“) einen positiven Betrag für das Jahr 2024 und 2025 ausweisen.
Da diese Zeile „Zeile 15“ sowohl im Jahr 2024 einen positiven Betrag von + 27.846,03 € als auch im Jahr 2025 von + 19.404,80 € ausweist, werden die Vorschriften aus dem Saarlandpakt erfüllt.
Somit ist der vorgelegte Haushaltplanentwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 grundsätzlich genehmigungsfähig.
Der Investitionshaushaltsplan 2024/2025 hält das vorgegebene Kreditvolumen ein und kann daher ebenfalls als grundsätzlich genehmigungsfähig angesehen werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf der mittelfristigen Investitionsplanung 2024-2028 wird mit einer Neuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von insgesamt rd. 10,4 Mio. € erwartet.
Im Jahr 2024 und 2025 sollen, neben diesem Kreditvolumen, zusätzliche Haushaltsreste aus dem jeweiligen Haushaltsjahr gem. § 19 KommHVO übertragen werden. Diese stehen allerdings zum Zeitpunkt der Erstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 allerdings noch nicht fest.
Mit der Übertragung von entsprechenden Haushaltsresten werden somit im Zeitraum 2024-2025 erneut investive Mittel in Höhe von voraussichtlich über rd. 11 Mio. € in die gemeindliche Infrastruktur fließen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund des vorhandenen strukturellen zahlungsbezogenen Defizits im Haushalt für die Gemeinde Nalbach bis zum Jahr 2028 weiterhin akuter Handlungsbedarf zur Konsolidierung besteht, um die Genehmigungsfähigkeit auch in zukünftigen Haushaltsjahren sicherstellen zu können.
Insbesondere für den Doppelhaushalt 2024/2025 bedeutet dies im jeweiligen Jahr des Haushaltsvollzuges strenge Haushaltsdisziplin einzuhalten, die Haushaltswirtschaft stetig stringent zu überwachen und ggf. mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um den jeweiligen Haushalt auch im jeweiligen Jahresabschluss in der Genehmigungsfähigkeit zu erhalten (Planung + Rechnung des jeweiligen Haushaltsjahres müssen zwingend diese Grenzen einhalten).
Die Entwicklung der Verschuldung in den Jahren 2024-2028 ist mit einer Steigerung von rd. 50 % für die Gemeinde Nalbach mit Blick auf den gemeindlichen Haushalt als sehr bedenklich einzustufen.
Es sollten deshalb nach den Jahren der Großinvestitionen (Kita- und Schulneubau, Energetische Sanierung der Kirchberghalle, Umrüstung der Straßenbeleuchtung) die Investitionsauszahlungen stark eingeschränkt werden, um zukünftig die Tilgungsleistungen nicht weiter ansteigen zu lassen.
In der Investitionsplanung sollten dann nur noch Maßnahmen nach Priorität veranschlagt und durchgeführt werden.
Der finale Haushaltplanentwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 wurde in den einzelnen Ortsräten (Nalbach, Körprich, Bilsdorf, Piesbach) sowie im Finanz- und Hauptausschuss entsprechend vorberaten und soll nun durch den Gemeinderat final beschlossen werden.
Stellenplan 2024/2025
Siehe beigefügte Erläuterungen und Stellenplanentwurf des Personalamtes.
Um entsprechende Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Doppelhaushalt 2024/2025 wie folgt zu:
| - | Haushaltssatzung 2024/2025 |
| - | Investitionsprogramm 2024-2028 |
| - | Gesamter Haushalt |
| - | Stellenplan 2024/2025 |
Einbringung Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025
Haushaltsrede des Gemeindekämmerers Thorsten Ewen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Vertreter und Vertreterinnen der Presse,
sehr geehrte Gäste,
ein Rückblick auf den Haushalt 2022 und 2023 lässt aktuell weiterhin strukturell zahlungsbezogene Defizite für die Jahre 2026 (rd. 441 T€) bis 2028 (rd. 1,1 Mio. €) in Höhe erkennen.
Ein Ausgleich dieser Defizite wird unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen wohl kaum oder nur schwerlich zu erreichen sein.
Bürgermeister und Kämmerer haben schon bereits bei der Einbringung des Haushalte 2022 und 2023 schon ihre große Besorgnis hinsichtlich der schwierigen Haushaltssituation der Gemeinde Nalbach mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht.
Für den Einstieg in die Beratungen zum vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 möchte ich nochmals Schlagzeile der Saarbrücker Zeitung vom 28.02.2023 in Erinnerung rufen. Hier hieß es bereits für den Haushalt 2023:
„Ritt auf der Rasierklinge“ – Nalbacher Haushalt gerät zunehmend in Schieflage
Getreu dieser Schlagzeile müsste es für den vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 nun heißen: „Der Ritt auf der Rasierklinge hinterlässt nun erste spürbare Narben“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch der vorliegende Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 zeigt weiterhin leider kein anderes Bild und lässt derzeit keine günstigen Prognosen zu.
Das zahlungsbezogene strukturelle Defizit der Gemeinde konnte in den Vorjahren bereits durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert werden.
Dies konnte bisher nur wegen einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat gelingen. Für diese Zusammenarbeit möchte ich mich nochmals ganz herzlich bei allen Fraktionen im Gemeinderat bedanken.
Allerdings befinden wir uns weiter in sehr unruhigen Zeiten mit vielen und großen Unsicherheiten. Die Krisen haben sich verstärkt und es zeichnet sich weiterhin ein enormes Krisenszenario, das mit hohen Prognoseunsicherheiten verbunden ist.
Bisher konnten in Deutschland alle Krisenphänomene durch die noch vorhandene Wirtschaftskraft abgefedert werden und somit Zeit erkaufen. Wenn aber nun die hohe Inflation und Rezession aufeinandertreffen, dann wird das Wachstum zur Finanzierung der Krisen fehlen.
Viel führende deutsche Forschungsinstitute prognostizieren eine anhaltende Krise der deutschen Konjunktur. Die deutsche Wirtschaft wird auch im Jahr 2024 besonders unter den noch hohen Energiekosten und dem schwachen weltwirtschaftlichen Umfeld leiden. Erst für das Jahr 2025 wird wieder ein Wachstum der Wirtschaft erwartet.
Konjunkturchef Timo Wollmershäuser vom ifo-Institut untermauert mit seiner Aussage „Die Abkühlung in setzt sich in nahezu allen Branchen fort und die Tendenz steht auf Flaute“ den Zustand der Konjunktur in Deutschland.
Stetig seit dem II. Quartal 2022 steigende Zinsen von bringen zudem die Staats- und der Kommunalverschuldung weiter in Arge Finanzierungsnöte und/oder verschärfen nochmals bereits vorhandene haushaltsgefährdende Schieflagen.
Diese Risiken treffen zudem auf bekannte Handlungsbedarfe wie die Folgen des Klimawandels, des demographischen Wandels und der großen Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Infrastruktur oder Sicherstellung der Ganztagsbetreuung durch die Kommunen.
Für all diese Faktoren gibt es leider keine politischen Handlungsroutinen oder gar Lösungen.
Beim Zusammentreffen aller Faktoren gilt es auch für die Gemeinde Nalbach den Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 aufzustellen, quasi erneut das Unplanbare zu planen –wahrlich erneut keine leichte Aufgabe, eher wieder eine große Herausforderung für Verwaltung und Politik.
Genug der Vorworte und zum vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025
Der vorliegende finale Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 weist im Ergebnishaushalt 2024 ein Defizit in Höhe von rd. 1 Mio. € (Zeile 23.) und im Jahr 2025 in Höhe von rd. 1,5 Mio. € aus.
Der Finanzhaushalt schließt im Jahr 2024 mit einem zahlungsbezogenen Defizit in Höhe von rd. 0,5 Mio. € (Zeile 17.-35.). Der Finanzhaushalt des Jahres 2025 schließt mit einem zahlungsbezogenen Defizit in Höhe von rd. 1,2 Mio. € (Zeile 17.+35.).
Der Ergebnisplan des Doppelhaushaltes 2024/2025 weist dabei folgende wesentlichen Festsetzungen bei den Erträgen auf:
Ein wesentlicher Anteil liegt hier bei den Steuern und Abgaben mit rd. 7,8 Mio. € (in 2024/2025), wobei auf die Gewerbesteuer jeweils rd. 1,5 Mio. €, die Grundsteuer B 1,1 Mio. € und rd. 4,3 Mio. € auf die Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer entfallen.
Eine Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern ist für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 nicht vorgesehen. Die entsprechende Hebesatzsatzung wird ebenfalls in dieser Sitzung des Gemeinderates beschlossen.
Bei den Schlüsselzuweisungen kann die Gemeinde Nalbach in 2024 und 2025 mit jeweils insgesamt rd. 7,0 Mio. € rechnen.
Bei den Aufwendungen des Ergebnisplanes 2024/2025 sind folgende wesentlichen Festsetzungen anzuführen:
| 1. | Personal- und Versorgungsaufwendungen (rd. 5,0 Mio. € in 2024, rd. 5,3 Mio. € in 2025) |
| 2. | Kreisumlage und Zuweisungen (Kreisumlage 6,1 Mio. € (2024); 6,3 Mio. € (2025), 500 T€ sonstige Zuweisungen) |
| 3. | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 2,7 Mio. € (2024), (rd. 2,4 Mio. € (2025)) |
| 4. | Sonstige ordentliche Aufwendungen (1,5 Mio. € in 2024, 1,3 Mio. € in 2025) |
Im Bereich der Investitionen sollen hierbei mit vorliegender Planung des Doppelhaushaltes 2024/2025 in den Jahren 2024-2028 folgende wesentlichen Großprojekte realisiert bzw. anfinanziert werden:
| 1. | Neubau Kindergarten OT Piesbach | 6,23 Mio. € |
| 2. | Neubau Pavillon 6 Grundschule OT Nalbach | 4,22 Mio. € |
| 3. | Energetische Sanierung der Kirchberghalle im OT Piesbach | 2,49 Mio. € |
| 4. | Neugestaltung der Michaelshalle im OT Körprich | 1,50 Mio. € |
| 5. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik | 0,80 Mio. € |
| 6. | Dorfmitte und Dorfgemeinschaftshaus OT Bilsdorf | 0,62 Mio. € |
Für den Doppelhaushalt 2024/2025 und die Finanzplanungsjahre 2026-2028 sind in der Investitionsplanung investive Auszahlungen von insgesamt rd. 22,4 Mio. € veranschlagt.
Hiervon alleine rd. 5,9 Mio. € im Haushaltsjahr 2024 und 8,2 Mio. € in 2025.
Mit dem vorliegenden Entwurf der Investitionsplanung 2024-2028 wird, unter Berücksichtigung investiver Zuschüsse in Höhe von rd. 11,3 Mio. €, mit einer Neuverschuldung in Höhe von rd. 10,4 Mio. € gerechnet.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt mangels Eigenfinanzierungsfähigkeit, unter Abzug von gewährten Zuweisungen, insbesondere über die Aufnahme neuer Investitionskredite.
Der Bestand der Investitionskredite der Gemeinde Nalbach beläuft zum 31.12.2023 auf insgesamt rd. 12 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der jährlich zu leistenden Tilgungen wird der Schuldenstand bis zum Jahr 2028 auf insgesamt rd. 20,0 Mio. € anwachsen. Dies entspricht einer Steigerung der Verschuldung von rd. 8,0 Mio. €.
Die v.g. Neuverschuldung hat unmittelbare Auswirkungen auf den jährlich zu leistenden Tilgungsbetrag und lässt diesen im Zeitraum 2024-2028 auf rd. entsprechend ansteigen.
Im Durchschnitt bedeutet dies für die Gemeinde Nalbach, dass die Tilgungsmehrbelastungen im jeweiligen Haushaltsjahr zusätzlich zu erwirtschaften sind und somit auch das ohnehin bereits vorhandene strukturelle Defizit bis 2028 entsprechend verschlechtern werden.
Dies bleibt weiterhin im Hinblick auf den ohnehin noch vorhandenen strukturellen Fehlbetrag eine besorgniserregende Entwicklung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024/2025 macht deutlich, dass die Gemeinde Nalbach weiterhin auf dem bereits eingeschlagenen Weg einer langfristigen und strategischen Haushaltskonsolidierung bleiben muss, um einen dauernden zahlungsbezogenen Haushaltsausgleich erreichen zu können.
Das Verfehlen eines dauerhaften Haushaltsausgleichs bedeutet den Weg in die finanzielle Handlungsunfähigkeit der Gemeinde, womit letztlich alle anderen kommunalpolitischen Ziele und Aufgaben, z.B. im schulischen, kulturellen, sozialen, umweltpolitischen Bereich etc. zwangsläufig verfehlt oder gänzlich entfallen werden.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle nochmals ein Zitat von Albert Einstein zu nennen,
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
Vielleicht ist dies auch ein Gedanke für die Konsolidierung und die Herausforderungen unserer Zeit.
Aber trotz allen Widrigkeiten kann ich Ihnen mitteilen, dass es der Verwaltung und dem Rat dennoch gelungen ist einen genehmigungsfähigen Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 aufzustellen.
Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte ist seit dem Jahr 2020 lediglich die Einhaltung der Vorgaben des Saarlandpaktgesetzes sowie die Einhaltung des maximalen investiven Kreditvolumens.
Der finale Haushaltsentwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 weist mit den finalen Festsetzungen aus den Berechnungsblättern der Defizitobergrenzen aus dem Saarlandpaktgesetz mit Stand der Maisteuerschätzung vom 05.07.2023 für das Jahr 2024 einen Überschuss von rd. 27 T€ und für das Jahr 2025 von rd. 19 T€ aus.
Auch der vorliegende finale Entwurf der Investitionsplanung 2024-2028 erfüllt in jedem Jahr die Anforderungen bzgl. der Einhaltung des genehmigungspflichtigen Kreditvolumens.
Da beide Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit erfüllt werden ist der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 in Gänze genehmigungsfähig.
Dennoch bleibt der Handlungsspielraum der Gemeinde Nalbach auch in den Jahren 2024 und 2025 sowie der Finanzplanungsjahre 2026 bis 2028 stark beeinträchtigt und bedarf somit größter Haushaltsdisziplin, um die Genehmigungsfähigkeit auch im Haushaltsvollzug zu erhalten.
Für die Gemeinde Nalbach bedeutet dies auch, dass für die zukünftigen Haushaltsjahre weiterhin voraussichtlich kein zahlungsbezogener Ausgleich erreicht werden kann und die jeweiligen Haushaltsgenehmigungen von Jahr zu Jahr immer schwieriger zu erreichen sein werden.
Die Gemeinde Nalbach hat mit den bereits beschlossenen Gebühren- und Steuererhöhungen und anderweitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren bereits einen wesentlichen Beitrag ihrerseits zur Sicherung der Haushalte beigetragen. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden zukünftig wohl nur noch schwerlich zu generieren sein und nur mit Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit einhergehen können.
Es bedarf deshalb langfristig um Landes- und Bundeshilfen in Form einer Restentschuldung, einer dringenden Änderung des horizontalen Finanzausgleichs sowie die Einhaltung und Umsetzung des Konnexitätsprinzips des Bundes insbesondere in den Bereichen zur Umsetzung des gesetzlichen Ganztagsanspruchs, um den strukturschwachen Kommunen im Saarland ein Überleben in Zukunft ermöglichen zu können.
Dies bekräftigt auch die Führungsspitze des Saarländischen Städte- und Gemeindetages in ihrer Pressmitteilung am 16.10.2023 bzgl. des Schulbauprogramm des Landes ebenfalls deutlich.
Hier hieß es u.a. „… Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis für eine schlüssige Offensive zur Stärkung der Kommunalfinanzen. Dazu gehört auch eine Zusage des Landes, bundespolitisch keine weiteren neuen Vereinbarungen zu Lasten der Kommunen mitzutragen und landespolitisch dem Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ auch strikt zu folgen.“
Zum Schluss bedanke ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die bei der Aufstellung des Haushaltes mitgewirkt haben und insbesondere bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachbereich Finanzen für die hervorragende Abwicklung im Haushaltsvollzug und der Erstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse.
Sehr geehrte Mitglieder des Rates,
auch Ihnen danke ich nochmals für die bisherige konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung von notwendigen Beschlüssen zur Konsolidierung des Haushaltes sowie den Vorberatungen des Doppelhaushaltes 2024/2025 in den jeweiligen Ortsräten und den entsprechenden Gremien.
Ich darf Sie nun um Zustimmung und finalen Beschluss der Haushaltssatzung 2024/2025 mit Investitions-, Ergebnis- und Stellenplan bitten.
Bürgermeister Peter Lehnert merkte an, dass dieser Doppelhaushalt der letzte in seiner Amtszeit wäre. Er erinnerte daran, dass bei seinem Kassensturz zum Amtsantritt diese finanziell missliche Lage für 2024 / 2025 richtig vorausgesagt wurde. Die Krisen der letzten Jahre und Wochen haben viele Ausgaben verstärkt und auch viele Kosten und Aufgaben wurden den Kommunen von oben drauf delegiert. Die Flüchtlingssituation und die allseits bekannten Probleme in Schulen und Kitas sorgen dafür, dass die Gemeinde keinerlei Chance auf eine Haushaltskonsolidierung hat, betonte Lehnert. Die Gemeinde habe die Ideen zur Konsolidierung, erinnerte Lehnert mit Rückblick auf die vor Jahren erstellte Liste mit Einsparmöglichkeiten. Wir kümmern uns um die vorhandenen Firmen und wir versuchen, neue Firmen in Nalbach anzusiedeln, erläuterte Lehnert.
Lehnert merkte an, dass die Jahresabschlüsse der letzten Jahre ziemlich genau mit den damaligen Haushaltszahlen gepasst hätten.
Trotz der schwachen Finanzlage der Gemeinde, werde Nalbach in den nächsten Jahren viel Geld in den neuen Kindergarten Piesbach, die Erweiterung der Grundschule und in viele andere Projekte investieren. Diese Realisierung funktioniert aber nur, wenn alle Abläufe in den jeweiligen Ämtern klappen. Fakt wäre, wir brauchen die Hilfe von Saarbrücken und Berlin, forderte Lehnert abschließend.
Heribert Grill (CDU) nahm wie folgt zum vorliegenden Doppelhaushalt Stellung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, interessierte Öffentlichkeit und Presse,
der Doppel-Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 ist zwar genehmigungsfähig aber in beiden Jahren nicht ausgeglichen. Den geplanten Aufwendungen in 2024 von 19,0 Mio. stehen geplante Erträge von 18,0 Mio. gegenüber. Es klafft 24 ein Defizit von einer Mio. Im Jahr 2025 ist das Loch schon 1,5 Mio. groß, weil geplanten Ausgaben von 19,2 Mio. nur Einnahmen 17,7 Mio. gegenüberstehen. Handlungsfähig bleiben wir auch in diesen Jahren durch die Teilnahme am Saarland-Pakt und den Verkauf von Öko-Punkten.
Unübersehbar klafft in unserer Gemeindekasse ein strukturelles Defizit, dass sich somit weiter verschärft und immer deutlicher sichtbar wird. Es zwingt die Handelnden zu einem Haushaltskonsolidierungskurs. Bei fast leeren Taschen müssen wir sparen, aber wir dürfen unsere Infrastruktur nicht kaputtsparen. Aber nicht nur Nalbach, alle saarländischen Landkreise, Städte und Gemeinden befinden sich in einer noch nie dagewesenen schwierigen finanziellen Lage. Die seit Jahren angespannte Finanzlage wurde durch die Covid-Pandemie, den Ukrainekrieg, aktuell dem Gaza-Krieg und mehreren Katastrophen ausgelösten Anforderungen an den Staat sowie durch die aktuelle Versorgungs- und heraufziehende Wirtschaftskrise massiv verschärft. Im Jahr 2023 stiegen im Saarland die Kreisumlagen aller Landkreise von 677,4 Millionen Euro um mehr als 126 Millionen Euro auf 804 Millionen Euro, ein Anstieg um rund 20 Prozent.
Während Bund und Land ihre Erfordernisse über zusätzliche Schulden finanzieren, sind die Kreise gesetzlich zum Haushaltsausgleich über die Umlage gezwungen und die Gemeinden müssen den Saarlandpakt und die Schuldenbremse einhalten. Damit werden nicht nur alle Sparbemühungen vor Ort zunichtegemacht, dieses Geld fehlt in unseren Dörfern für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und damit dort, wo die Menschen ihre Lebenswirklichkeit unmittelbar wahrnehmen. Das seit Jahrzehnten im Saarland unterfinanzierte System der kommunalen Daseinsvorsorge steht kurz vor dem Kollaps.
Nachdrücklich fordern wir das Konnexitätsprinzip ein, das bedeutet: „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“ Es muss zwingend bei der Umsetzung aller programmatischer Vorhaben des Landes und des Bundes eingehalten werden, sodass die Vorhaben ohne zusätzliche Finanzierung durch die kommunale Ebene umzusetzen sind.
Beispiele gibt es genug, wie die Wohngeldreform, das Betreuungsrecht, das Bürgergeld, die Eingliederungshilfen, die Unterbringungen von Flüchtlingen, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen oder das Deutschlandticket im ÖPNV. Alle saarländischen Kommunen leiden an einer strukturell-bedingten Finanzschwäche, sie erhalten 15 Prozent der Steuern, müssen aber 25 Prozent der Aufgaben tätigen. Die Landkreise verfügen über keine eigenen Steuereinnahmen und sind auf die Umlage angewiesen. Die geringe Einnahme- und Steuerkraft der saarländischen Kommunen wird durch die ungelöste Frage nach einer Altschuldenregelung zusätzlich noch verschärft.
Auch mit einer Erhöhung von Abgaben werden wir kaum den Haushalt sanieren können. Die Gemeindesteuern, auf deren Höhe wir Einfluss haben, bestehen im Wesentlichen aus Gewerbesteuer und Grundsteuern. Die Grundsteuern müssen zum 01.01.2025 neu berechnet werden, so schrieb es das Bundeverfassungsgericht vor, aber aufkommensneutral, was bedeutet die Kommunen bekommen am Ende nicht mehr heraus. Wir halten Steuererhöhungen vor diesem Datum als kontraproduktiv.
Die Einnahmen könnten durch mehr Gewerbesteuern verbessert werden, deshalb muss die Gemeinde Nalbach für Gewerbetreibende in Zukunft attraktiv gemacht werden. Die Maßnahmen greifen aber nicht von heute auf morgen… Mit Mut, Weitsicht und neuen Ideen müssen deshalb potente Steuerzahler in die Gemeinde geholt werden. Gerne hätten wir den Arbeitskreis zu diesem Themenkomplex weitergeführt. Wir fordern eine Wiederbelebung nach der Kommunalwahl und hoffen auch eine bessere Beteiligung.
Großen Investitionsbedarf sehen wir bei unseren Kindern, deshalb sind wir erfreut, dass der Neubau der KITA Piesbach, die Erweiterung der Grundschule, die Sanierung der Kirchberghalle und der Abschluss der Sanierung des Piesbacher Sportplatzes im Doppelhaushalt berücksichtigt sind. Aber auch die Ausgaben für das von uns immer wieder geforderte Friedhofskonzept sind uns wichtig, damit diese Plätze positive Orte des Gedenkens auch in Zukunft sind.
Zum Schluss möchte ich mich im Namen der Fraktion ganz herzlich bei unserem Kämmerer Thorsten Ewen und seinem Team für ihre sorgfältige und schnelle Arbeit bedanken und die geduldige und präzise Beantwortung unserer Fragen im Vorfeld.
Die CDU-Fraktion wird dem Doppel-Haushalt 2024/25 zustimmen.
Albert Steinmetz (SPD) merkte zu Beginn seiner Rede an, dass er sich die Zahlen erspare, da die Erläuterung zum Haushalt durch Herrn Ewen exzellent und trefflich formuliert war.
Er dankte den Fraktionen und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Die Strukturschwäche der Gemeinde Nalbach wäre seit Jahren leider bekannt und die beiden zurzeit stattfindenden Kriege führen uns in eine nicht planbare Zukunft. Nicht zu vergessen sind auch die Auswirkungen der CORONA-Pandemie und der Flüchtlingskrise. Wir müssen den Euro zwei Mal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben, betonte Steinmetz.
Die Botschaft der SPD-Fraktion wäre die Investition in die Zukunft, erläuterte der SPD-Fraktionsvorsitzende und nannte als Beispiele die Kindergärten, die Grundschule, die Hallensanierungen, die Feuerwehren, das Gewerbegebiet, die Spielplätze und auch die Sportplätze. Wir sind eine der vorbildlichen Kommunen im Saarland, die den Jugendlichen eine gebührenfreie Nutzung der Sporthallen und Sportplätze ermöglichen und einen Windenzuschuss auszahlen, betonte Steinmetz. Auch der geplante Bestattungswald auf dem Litermont wurde auf Wunsch der Bevölkerung auf den Weg gebracht. Ja, wir brauchen Hilfe aus Saarbrücken und Berlin, bestätigte Steinmetz und auch ein bisschen Glück, wie bei dem Verkauf der Ökopunkte.
Wir können uns glücklich schätzen, dass wir das hierfür notwendige gute Personal in der Gemeindeverwaltung haben. Natürlich sind wir nicht vor Unwägbarkeiten geschützt und es könnte sein, dass wir einen Nachtragshaushalt aufstellen und beschließen müssen, merkte Steinmetz an. Wir stehen trotz allem solide und handlungsfähig da und die SPD wird dem Haushalt zustimmen, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende.
Bürgermeister Lehnert ließ über den Doppelhaushalt 2024 / 2025 abstimmen:
| - | Haushaltssatzung 2024/2025 {{gt}} einstimmige Zustimmung |
| - | Investitionsprogramm 2024-2028 {{gt}} einstimmige Zustimmung |
| - | Stellenplan 2024/2025 inkl. Änderung der Stelle Nr. 5 mit KU-Vermerk {{gt}} einstimmige Zustimmung |
| - | Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2024 / 2025 {{gt}} einstimmige Zustimmung |
| - | Erlass der Hebesatzsatzung 2024 / 2025 {{gt}} einstimmige Zustimmung |
| - | Gesamter Haushalt {{gt}} einstimmige Zustimmung |
| TOP 3. | Erlass der Hebesatzsatzung 2024 / 2025 |
Hebesatzsatzung der Gemeinde Nalbach für die Haushaltsjahre 2024/2025
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), § 25 des Grundsteuergesetzes –GrStG- vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes –GewStG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), hat der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach in seiner Sitzung am 09.11.2023 nachstehende Satzung beschlossen:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A | 270 v.H. des Steuermessbetrages |
| 2. | Grundsteuer B | 490 v.H. des Steuermessbetrages |
| 3. | Gewerbesteuer | 420 v.H. des Steuermessbetrages |
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Nalbach, den 09.11.2023
Der Bürgermeister
Peter Lehnert
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
| TOP 4. | Haushalt 2024 – Beantragung und Verwendung einer Zuweisung nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2024 |
Erläuterung
In der Sitzung vom 14.11.2019 hat der Gemeinderat die Teilnahme der Gemeinde Nalbach am Saarlandpakt beschlossen.
Demnach gewährt das Land der Gemeinde Nalbach ab dem Jahr 2020, neben der Übernahme von Liquiditätskrediten in Höhe von rd. 3,384 Mio. €, zusätzliche Investitionszuweisungen, sofern die Vorgaben zum strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnis (§§ 4 bis 9 SPaktG) im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachtet werden.
Diese Vorgaben werden im Haushalt 2024 entsprechend erfüllt.
Für diese Investitionszuweisungen werden durch das Land jährlich bis 2064 jeweils 20 Mio. € bereitgestellt, die sich bis 2024 zum einen in „Allgemeine Investitionszuweisungen“ in Höhe von 15 Mio. € und „Besondere Investitionszuweisungen“ in Höhe von 5 Mio. € aufteilen.
An allgemeinen Investitionszuweisungen erhält die Gemeinde Nalbach ab 2020 jährlich in Höhe von 151.000 € für investive Auszahlungen.
Die besonderen Investitionszuweisungen werden an die Kommunen mit einer durchschnittlichen Liquiditätskreditsumme von bis zu 500 €/Einwohner gewährt. Die Gemeinde Nalbach liegt über diesem Durchschnitt, so dass eine Zuteilung der besonderen Investitionszuweisungen an die Gemeinde nicht gewährt wird.
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024 beschließt der Gemeinderat grundsätzlich die Verwendung dieser Zuweisungen aus dem SPaktG.
Die allgemeine Investitionszuweisung in Höhe von rd. 151 T€ wird gemäß der Haushaltssatzung 2024 als investive Einzahlung bei Produktkonto 612000.231400 veranschlagt.
Die nach § 12 SPaktG gewährten Zuweisungen aus den Mitteln des Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) werden seit dem Jahr 2023 nicht mehr gewährt.
Zur Beantragung der v.g. Zuweisung und deren Verwendung ist gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 SPaktG ein förmlicher Beschluss des Gemeinderates erforderlich.
Der entsprechende Antrag ist bis zum 31. Juli 2024 mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt (§ 14 Abs. 2 SPaktG).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beantragung der Zuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für das Jahr 2024 unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SPaktG.
Gemeindeamtsrat Thorsten Ewen erläuterte kurz die Beratungs- und Beschlussvorlage und bat um Zustimmung.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Beantragung der Zuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für das Jahr 2024 unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SPaktG.
| TOP 5. | Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bestattungswald Litermont“ der Gemeinde Nalbach für die Wirtschaftsjahre 2024 / 2025 |
Erläuterung
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Die Gemeinde Nalbach hat für die Haushaltsjahre 2024/2025 einen Doppelhaushalt aufgestellt, so dass gem. § 12 Abs. 1 Satz 6 EigVO auch der Wirtschaftsplan für zwei Wirtschaftsjahre festzusetzen ist.
Dieser Wirtschaftsplan besteht aus
| • | dem Erfolgsplan (§ 13 EigVO) |
| • | dem Vermögensplan (§ 14 EigVO) |
| • | der Stellenübersicht (§ 15 EigVO) |
| • | dem Finanzplan (§ 16 EigVO) |
| • | einer Aufstellung der Kredite für Investitionen |
sowie dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung.
Der Wirtschaftsplan 2024/2025 mit den entsprechenden Erläuterungen ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird weder ein Jahresüberschuss noch ein Jahresfehlbetrag erwartet. Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 werden zukünftig jährliche Überschüsse erwartet.
Die erwarteten und im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gewinne sollen dann ab dem Jahr 2025 jeweils jährlich an die Gemeinde Nalbach abgeführt werden.
Die entsprechenden Erträge wurden im gemeindlichen Haushalt bei Produktkonto 612000.474100 (Erträge aus Gewinnbeteiligungen) veranschlagt.
Insofern wurden die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes 2024/2025 bei den Festsetzungen des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Gemeinde entsprechend berücksichtigt.
Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2024/2025.
Gemeindeamtsrat Thorsten Ewen erläuterte ausführlich den vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 / 2025. Aufgrund der Vergabe der Dienstleistungskonzession mit einer leicht geänderten Aufgabenverteilung und den damit einhergegangenen prozentualen Veränderungen, wurde der Plan in kleinen Teilen abgeändert. Die neue Version wurde als Tischvorlage verteilt, erläuterte Ewen.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 / 2025 zu!
| TOP 6. | Landesentwicklungsplan LEP Saarland 2030 |
Erläuterung
Landesentwicklungsplan 2030 in der öffentlichen Beratung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird den kommunalen Spitzenverbänden, weiteren betroffenen Verbänden, sowie Privatpersonen und den angrenzenden Ländern zur Stellungnahme vorgelegt.
Im Saarland gab es bislang zwei Teilabschnitte des Landesentwicklungsplans: den Teilabschnitt “Umwelt” und den Teilabschnitt “Siedlung”. Der Teilabschnitt “Umwelt” hatte die Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur zum Inhalt und legte unter anderem Vorranggebiete für Windenergie, Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen und Schutzgebiete für Natur und Landschaft fest.
Der Teilabschnitt “Siedlung” hatte die Anpassung der Siedlungsstruktur an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen zum Inhalt. Er regelte unter anderem zentrale Orte, Siedlungsschwerpunkte, Gewerbe- und Industriestandorte und Verkehrsinfrastruktur.
Im neuen Landesentwicklungsplan Saarland 2030 wurden beide Teilabschnitte zusammengefasst. Leitgedanke war eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes. Der LEP gilt für das gesamte Saarland und ist Grundlage für Regionalpläne und kommunale Bauleitplanung.
Der Entwurf des LEP 2030 einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes stehen im Internet unter https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/ zu jedermanns Einsichtnahme zur Verfügung.
Ergänzend dazu kann unter dem Link https://geoportal.saarland.de/gdz6859 im Geoportal des Saarlandes die Plankarte des LEP-Entwurfs digital und interaktiv erkundet werden.
Die Aufgabe der Raumordnungspläne für die Raumordnung in den Ländern besteht darin, die nachhaltige Raumordnung des Gesamtraums der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen und dazu das Landesgebiet entsprechend nachhaltig zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dazu erfüllt die Raumordnungsplanung neben ihren Steuerungsfunktionen in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung zugleich Integrations-, Koordinierungs- und Korrekturfunktionen in Bezug auf verschiedene räumliche Nutzungsansprüche.
Zum planinhaltlichen Festlegungsprogramm des Landesentwicklungsplans gehören daher sowohl Festlegungen bezüglich der Siedlungsstruktur, bezüglich der Standorte und Trassen für raumbeanspruchende Infrastruktur und den angestrebten siedlungs- und verkehrsstrukturellen, räumlichen Entwicklungen sowie Festlegungen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Freiraumstruktur, insbesondere Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung großräumig übergreifender Freiräume und des Freiraumschutzes, zur Ermöglichung notwendiger Nutzungen im Freiraum, wie die Festlegung von Standorten für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung standortgebundener Rohstoffe, die Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen im Freiraum, die Freiräume zur Gewährleistung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (§ 13 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ROG).
Wachsende Herausforderungen ergeben sich für die nachhaltige Raumentwicklung aufgrund der landesweiten Raumordnungspläne durch gewandelte Rahmenbedingungen, welche einerseits klimawandelbedingt und andererseits wegen zunehmender Ressourcenknappheit zu Nutzungskonkurrenzen in Bezug auf knapper werdende Ressourcen führen. Diesbezüglich muss der landesweite Raumordnungsplan Koordinierungs- und Konfliktausgleichsfunktionen erfüllen. Schließlich müssen unionsrechtliche, räumliche Planungsanforderungen, soweit diese sich auf die überörtliche, gesamträumliche Entwicklung beziehen, für den Bereich der Raumordnung in den Ländern mittels des landesweiten Raumordnungsplans, den Landesentwicklungsplan für das Saarland, umgesetzt werden, soweit ein räumliches Transformationserfordernis besteht.
Besonderes Augenmerk dieses Leitbildes liegt auf den neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und die Energiewende. Es fordert, die räumlichen Strukturen an den Klimawandel anzupassen, u.a. in den Bereichen des Hochwasserschutzes. Durch energiesparende und verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen sollen klimaschädliche Emissionen so weit wie möglich verhindert und klimatisch relevante und ökologisch bedeutsame Freiräume gesichert werden. Die Ressource Wasser soll gesichert werden. Die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Kohlenstoffbindungspotenziale soll die natürliche Kohlenstoffbindung unterstützen.
In der dazugehörigen Leitbildkarte wird das Saarland als bioklimatisches Belastungsgebiet für Hitzefolgen auch in verstädterten Räumen mit einer Tendenz zu wärmerem und feuchterem Klima dargestellt. Dadurch ist mit einer Zunahme der Häufigkeit von Starkregenereignissen zu rechnen. Extreme Abflüsse entstehen oft durch die Kombination von Trockenphasen und darauffolgenden konvektiven Niederschlägen. Daher ist im Einzugsgebiet von Saar, Mosel und Blies dem vorbeugenden Hochwasserschutz genauso wie der Starkregenvorsorge ein hoher Stellenwert einzuräumen.
Durch die Energiewende soll im Saarland die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität mit Effizienztechnologien und erneuerbaren Energien erfolgen. Neben der Steigerung der Energieeffizienz ist der Ausbau der erneuerbaren Energien die wichtigste Säule der Energiewende. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach dem Willen der Bundesregierung 80 % sein. Der Schwerpunkt dieser Aufgabe liegt in dem raumverträglichen und aufeinander abgestimmten Ausbau der erneuerbaren Energien und dem dazu notwendigen Übertragungsnetz. Hierzu wird empfohlen, regionale Energiekonzepte zu erarbeiten, um raumverträgliche Lösungen zu finden und dafür Akzeptanz zu schaffen.
Stellungnahmen können bis zum 31.10.2023 abgegeben werden.
Parallel zu dieser Vorlage wurde auch die Öffentlichkeit über die Internetseite der Gemeinde Nalbach www.nalbach.de informiert.
Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.
Bürgermeister Lehnert berichte kurz über die stattgefundenen Beratungen in den 4 Ortsräten und im gestrigen Bau- und Umweltausschuss.
Heribert Grill (CDU) teilte für seine Fraktion mit:
Aus Sicht der CDU-Fraktion greift der LEP-Entwurf teilweise stark in die kommunale Planung ein. Auch kleine Neubaugebiete stehen zukünftig vor einem Bürokratiemonster und erfordern erheblichen Verwaltungsaufwand. So müssen Kommunen komplexe Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte erstellen, auf deren Basis dann die Landesplanung den Bedarf der jeweiligen Kommune festlegt. Wir stellen uns die Frage, was sind überhaupt die Spielregeln für ein Baulückenkataster? Hiermit wird die kommunale Planungsfreiheit sehr beschränkt, eine Akzeptanz in der Bevölkerung gibt es dafür nicht! Die CDU-Fraktion lehnt den vorgelegten Entwurf zum LEP deshalb ab!
Albert Steinmetz teilte für die SPD-Fraktion mit, dass sie im Gegensatz zur CDU zustimme. Er verwies darauf, dass seit bestimmt 25 Jahren der Landesentwicklungsplan, egal unter welcher Couleur der Landesregierung, immer im Konsens umzusetzen war. Als Beispiel nannte Steinmetz die Realisierung des Neubaugebietes Am Zimmerbach 1 und 2. Er bat lediglich um die von Bürgermeister Lehnert gestern vorgeschlagenen Ergänzungen hinsichtlich Bergbau und Industrie.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass der neue Landesentwicklungsplan die beiden gemeindlichen Pläne Bebauungsplan und Flächennutzungsplan ergänzt. Hinsichtlich des bereits angesprochenen Themas Bergbau bat er im LEP 2030 die Auswirkungen zu berücksichtigen. Dies wäre für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde wichtig, betonte Lehnert. Die dadurch entstandenen Nachteile sollten wie in Ostdeutschland auch in Westdeutschland finanziell aufgerechnet werden.
Bürgermeister Lehnert ließ über den vorliegenden Landesentwicklungsplan LEP 2030 abstimmten.
Mit Ja stimmten 10 Mitglieder, mit Nein 8 Mitglieder!
| TOP 7. | Änderung zur Neuen Stellplatzsatzung Gemeinde Nalbach |
Erläuterung
Die neue Stellplatzsatzung sowie die Ablösevereinbarung von notwendigen Stellplätzen (Stpl.) in der Gemeinde Nalbach wurde nach § 1 der Satzung, der Geltungs- und Anwendungsbereich zu allen Ortsteilen neu aufgestellt. Die Pflicht zur Herstellung und Anzahl von notwendigen Stellplätzen, nach § 2 der Satzung, ist die Anzahl der notwendigen Stellplätze anhand der Richtzahlenliste zu ermitteln.
In dieser Richtzahlenliste sind die entsprechenden Nutzungsarten von Nr. 1 bis Nr. 9 aufgeführt. Mit Vorgabe als Richtwert sind die Anzahl der Stellplätze bezogen auf die Nutzungsart festgesetzt worden.
Bei der Änderung handelt es sich in der Richtzahlenliste um die Nr. 1 Wohngebäude, Unterpunkt 1.2 Mehrfamilienhäuser. Bei dem Unterpunkt Nr. 1.2 wurde als Richtwert die Anzahl von 2 Stpl. je Wohnung über 80 qm Gesamtfläche festgesetzt, jedoch keine Festlegung über die Anzahl von Stpl. der Wohnungen die eine Gesamtfläche bis 80 qm aufweisen.
Folgende Änderung soll nunmehr bei Wohnungen - ohne Begrenzung von Gesamtflächen - in der Satzung aufgenommen, bzw. in der Richtzahlenliste lt. Anlage Nr. 1.2 dahingehend geändert werden:
‘‘Nr. 1.2 Mehrfamilienhäuser 2 (=Anzahl der Stellplätze) je Wohnung‘‘, der Wortlaut ‘‘…über 80 qm Gesamtfläche‘‘ wird gestrichen!
Um Beratung und Beschlussfassung zur v. a. Änderung der Stellplatzsatzung wurde gebeten.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Satzungsänderung zu!
| TOP 8. | Evtl. Festlegung von Böllerverboten in verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes der Gemeinde Nalbach |
Albert Steinmetz (SPD) berichte aus den ausführlichen Beratungen im Nalbacher Ortsrat, an den sich auch die Bürgerinnen und Bürger mit Redebeiträgen einbrachten.
Heribert Grill (CDU) beantragte von Seiten der CDU-Fraktion eine geheime Abstimmung. Jedes Mitglied soll nach seinem Wissen und Gewissen entscheiden, begründete Grill.
Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass seine Fraktion gerne öffentlich abgestimmt hätte. Die SPD akzeptiere gerne den Vorschlag der CDU.
Bürgermeister Lehnert ließ über den Antrag der CDU auf geheime Abstimmung abstimmen.
Für den Antrag stimmten 8 Mitglieder mit JA, 10 Mitglieder enthielten sich der Stimme. Damit wurde dem Antrag der CDU auf geheime Abstimmung zugestimmt.
Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass er sich über die heutigen Zuhörer sehr freue. Der Ortsrat Nalbach hat sich auf Initiative der Bewohner der Bierbach mit diesem Thema ausführlich befasst. Brandlast und Tierwohl sind Aspekte, die als Argument zählen. Die Unterschriftenaktion untermauerte die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen der Anwohner. Nach der Beratung im Ortsrat mit einstimmigen Votum für ein Böllerverbot erfolgte dann eine legitime Gegenpetition, die für die Beibehaltung des Böllerns in diesem Gebiet plädierte.
Nach mehreren Gesprächen und Prüfungen des Sachverhalts konnte ein für alle akzeptabler Kompromiss erarbeitet werden. Der vordere Teil der Bierbach soll als ausgewiesenes Mischgebiet aus der Böllerverbotszone rausgenommen werden, die anderen ¾ des Gebietes bleiben dann in diesem Sondergebiet. Wir wollen mit diesem Kompromiss eine mögliche Klage vermeiden und hoffen ferner, damit eine Befriedung in diesem Bereich wiederherzustellen, erläuterte Steinmetz.
Steinmetz appellierte an die CDU, diesem Kompromiss zuzustimmen und erinnerte an das einstimmige Votum im Nalbacher Ortsrat.
Bürgermeister Lehnert rief nun zur geheimen Wahl auf und bat um zwei Wahlhelfer.
Von Seiten der SPD: Gerrit Müller
Von Seiten der CDU: Nadine Zimmermann
Bürgermeister Lehnert verlas den Stimmzettel:
Für den Beschlussvorschlag stimmten 10 Mitglieder mit Ja, 8 Mitglieder mit Nein
| TOP 9. | Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personennahverkehr |
| Hier: Reaktivierung der Primstalbahn |
Erläuterung
Die Gemeinde Nalbach wurde durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz über den Sachstand informiert, die beigefügte Studie beinhaltet die Informationen.
Zusammenfassung der Studie:
Eine mögliche Wiederinbetriebnahme der alten Bahnstrecke u.a. zwischen Dillingen und Schmelz wird aktuell geprüft. Dabei wird über die Reaktivierung der Strecke Saarlouis bzw. Dillingen – Wadern bzw. Lebach-Jabach gesprochen. Einschließlich der Optimierung der Anschlüsse in Dillingen, Saarlouis sowie Lebach-Jabach, sowie eventuell die Verlängerung nach Wadern. Die Bahnlinie ist älter als 120 Jahre. Anfang September 1901 fuhr erstmals ein Zug auf der Primstalbahn. Der letzte Personenzug wurde Ende Mai 1980 eingestellt. Die Reaktivierung soll nun dafür sorgen, mehr Menschen mit einem guten Bahnanschluss zu versorgen und sie für die umweltfreundlichere Schiene zu gewinnen.
Dabei sind 3 Varianten in Diskussion.
| Variante A: | Neue Regionalbahn von Saarlouis nach Limbach |
| Variante B: | Neue Regionalbahn von Saarlouis nach Limbach plus Verlängerung der Regionalbahn 72 nach Primsweiler |
| Variante C: | Neue Regionalbahn von Saarlouis nach Limbach plus Verlängerung der Regionalbahn 72 nach Dillingen und Durchbindung auf RB77 nach Niedaltdorf und Verlängerung der RB74 nach Primsweiler |
Die vorgenannten Varianten sind so ausgewählte, dass eine stufenweise Umsetzung der
Varianten A - B – C möglich und wohl auch sinnvoll wäre.
Für die Gemeinde ist wichtig, dass durch die Aktivierung der Variante A in der Gemeinde 3 Haltepunkt als Zusteige-Punkte aktiviert werden können. Vorschläge Studie:
| 1. | In Nalbach selbst im Bereich der Eisenbahnstraße |
| 2. | In Bilsdorf im Bereich der Wiesenstraße |
| 3. | und in Körprich im Bereich des ehem. Bahnhofes bzw. im Bereich der Halle |
In der Gemeinde Nalbach befinden sich ferner lt. Untersuchung folgende Bauwerke:
| - | SÜ B 269 (km 6,375 – Nalbach) Keine Kollisionen, ausreichend groß! |
| - | EÜ Bachstraße (km 6,660 – Nalbach) Brückenquerschnitt nicht ausreichend, hier muss saniert werden! |
In der Auflistung fehlt das Bauwerk über den Herrenbach im Ortsteil Bilsdorf ungefähr bei km 9,38
Hinweis der Gemeinde:
Dieses Bauwerk bei ca. km 9,38 sollte erneuert bzw. derart ergänzt werden, damit dem bisherigen Wasserrückstau aufgrund der nicht ausreichenden Dimensionierung, entgegengewirkt werden kann. Denn durch den Rückstau im Bereich der Bahntrasse können Unterspülungen im Gleisbett auftreten, die wiederum zu Schäden an der Gleisanlage führen können. Auch werden die unmittelbaren Anlieger an das Gleisbett durch Überschwemmungen beeinträchtigt, insbesondere die vorhandenen Gärten im rückwärtigen Grundstücksbereich als auch Wohnflächen. (Brückenstr. 2A, Dorfstraße 89, 91, 93, …. bis 103 u. Bahnhofstraße 86, 88, 90, … bis 102)
Auch besteht westlich des Bahnübergangs in der Bahnhofstraße direkt an der Gleisanlage ein Bauwerk (Bahnquerung) ca. km 9,59 welches dringend überprüft werden müsste. Auf das entsprechende Anschreiben der Gemeinde an die DB in Saarbrücken vom 30.10.2010 wird Bezug genommen.
Insgesamt sollten die Bahnlinie begleitenden Verrohrungen / Grabensysteme die zur Wasserableitung hergestellt wurden überprüft und ggf. instandgesetzt werden.
Kritische Punkte außer den vorgenannten Punkten sind aus unserer Sicht im Bereich
Grabensysteme beim Bahnübergang Wingerstraße, km 10,067,
Bahnquerung hinter dem Bahnübergang Kapellenstraße in Richtung Lebacher Straße, bei ca. km 10,20
In der Gemeinde Nalbach befinden sich lt. Untersuchung desweiteren folgende Bahnübergänge:
| - | BÜ Feldweg (km 7,136 – Bilsdorf) | BÜ wird technisch gesichert! |
| - | BÜ Feldweg (km 7,994 – Bilsdorf) | BÜ wird technisch gesichert! |
| - | BÜ Wiesenstraße (km 8,588 – Bilsdorf) Ausbesserung notwendig! | |
| - | BÜ Brückenstraße (km 9,187 – Körprich) Ausbesserung notwendig! | |
| - | BÜ Bahnhofstraße (km 9,614 – Körprich) Bereits vollständig gesichert! | |
| - | BÜ Wingertstraße (km 10,067 – Körprich) Ohne technische Sicherung ausreichend! | |
| - | BÜ Kapellenstraße (km 10,392 – Körprich) Ohne technische Sicherung ausreichend! | |
| - | BÜ Dillingerstraße (km 10,792 – Körprich) Bereits vollständig gesichert! | |
Die Voraussetzungen für eine mögliche Reaktivierung der für den ÖPNV stillgelegten Primstal-Bahnstrecke im Weitesten Sinne zwischen Saarlouis/Dillingen und Schmelz/Wadern werden derzeit geprüft. Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) beinhaltet diese Bahnlinie als zentrales Vorhaben. Die Reaktivierung der Primstalstrecke zw. Saarlouis und Schmelz hat dabei nach aktuellem Sachstand offenbar die größten Realisierungschancen.
Wegen des bereits in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen guten Kosten-Nutzen-Faktors (KNF), besteht die Aussicht, dass diese Streckenführung für den ÖPNV wieder nutzbar gemacht wird. Die Instandsetzung der Trasse wäre auch für den zurzeit noch auf der Trasse stattfindenden Güterverkehr immens wichtig, denn ohne die jetzt diskutierte Sanierungsmaßnahme wird der Güterverkehr kurzfristig nicht mehr über diese Bahnlinie abgewickelt, sondern muss mittels Schwerlast-LKW über das vorhandene Straßennetz transportiert werden. Die Gebr. Meiser in Limbach werden jährlich mit ca. 130.000 Tonnen Rohmaterial, u.a. zur Herstellung von Gitterrosten und Leitplanken von der Dillinger Hütte aus versorgt. Durch die Verlegung auf die Straße würde die B 269 Bereich Körprich/Piesbach/Nalbach und die L 143 Bereich Hüttersdorf/Körprich/Nalbach mehr belastet.
Im Zuge dieser ersten offiziellen Anhörung der Gemeinde Nalbach sollten wir die dargelegte Planung zur Kenntnis nehmen und die Planungen der Gemeinde auf die Reaktivierung der Bahnverbindung ausrichten. Es sollte Anschlüsse der Primstalbahn an das jeweilige Radwegenetz für den Alltagsradverkehr aber auch für den Ferienradverkehr (Tourismus), gesucht und ggf. neu hergestellt werden. Es sollte den Bürgern allerding auch die Möglichkeit angeboten werden, dass im Bereich der Zusteige Möglichkeiten ausreichend Parkplätze für PKW und Fahrräder einschließlich notwendiger Lademöglichkeit angeboten werden. „Park & Ride“ sowie „Bike & Ride“. Durch diese Maßnahmen können die jeweiligen Ortskerne wieder attraktiver gestaltet werden.
Die Bahnlinie erschließt lt. LEP Siedlung die Mittelzentren Dillingen, Wadern, Lebach und verbindet die Gemeinde Nalbach als Grundzentrum/zentraler Ort im mittelzentralen Verflechtungsbereich zwischen diesen Mittelzentren.
Klimawandel und ein wachsendes Verkehrsaufkommen führen dazu, dass die Schiene in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnt. Um die Erderwärmung zu begrenzen, ist unter anderem eine massive Verlagerung von Verkehr auf die klimafreundliche Schiene notwendig.
Beschlussvorschlag:
| • | Prinzipiell sollte der Rat nochmals der Reaktivierung der Bahnlinie zustimmen. |
| • | Der Rat bittet um Überprüfung der Standort der Zusteigemöglichkeiten entsprechend der vorgenannten Ergänzungen |
| • | Das Bauwerk über den Herrenbach bei ca. km 9,38 sollte entsprechend der heute gültigen Vorgaben hinsichtlich der Durchlässigkeit des Herrenbaches überprüft und entsprechend vergrößert werden. Auch sollten u.a. die Bauwerke bei ca. km 9,59, bei ca. km 10,067, und bei ca. km 10,20 überprüft werden. |
Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.
Von allen Fraktionen wurde die Reaktivierung der Primstalbahn sehr begrüßt.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!
| TOP 10. | Erstellung der kommunalen Wärmeplanung |
Erläuterung
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes [1]. Die Transformation des Wärmesektors ist somit essenziell für die Erreichung des Ziels der Treibhausgas-Neutralität Deutschlands bis 2045 [2].
Die Grundlage zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung innerhalb der Kommunen ist die Durchführung einer Wärmeplanung. Hierbei werden sämtliche Wärmebedarfe innerhalb des Gemeindegebietes erfasst und alternative Wärmequellen ermittelt. Mit der Planungsgrundlage soll Klarheit über die nächsten Schritte und die kosteneffizientesten Umsetzungsmöglichkeiten für die beteiligten Akteure (Kommune, Privatpersonen, Gewerbe, Versorger) geschaffen werden.
Durch eine frühzeitig abgeschlossene Wärmeplanung können die Bürgerinnen und Bürger, sowie lokale Betriebe über die perspektivische Entwicklung informiert und die Planungssicherheit erhöht werden.
Die Bundesregierung fördert die Erstellung der Wärmeplanung durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (s. Anhang). Die Förderquote beträgt für die Gemeinde Nalbach als finanzschwache Kommune 100% bei Antragstellung bis Ende des Jahres 2023.
Mit Blick auf den derzeitigen Gesetzesentwurf für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze, ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland zukünftig verpflichtend sein wird. Im aktuellen Entwurf sind kleine Kommunen {{lt}}10.000 nicht, wie ursprünglich diskutiert, von der Verpflichtung zur Erstellung eines Wärmeplans ausgeschlossen, diese können jedoch ein vereinfachtes Verfahren beantragen (s. Anhang).
Bei Inkrafttreten einer gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen seitens des Landes, wäre die Durchführung der Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister nicht mehr förderfähig und die Kosten entsprechend selbst zu tragen. Die Höhe der eingeholten Richtpreisangebote liegen bei ca. 70.000 € (s. Anhang).
Durch das saarländliche Klimaschutzgesetz wurde auch auf Landesebene ein verbindlicher Rahmen zur Reduktion der CO2 Emissionen geschaffen. Einige saarländische Kommunen haben sich dementsprechend bereits auf den Weg gemacht und einen Förderantrag gestellt [3].
Die Inanspruchnahme der 100% Förderung trägt dazu bei unserem Eigenanspruch als Null-Emission Gemeinde, aus Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, unserer Umwelt und zukünftigen Generationen, gerecht zu werden.
| Beschlussvorschlag: | Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer flächendeckenden Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Hierzu wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, den Fördermittelantrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch einen fachkundigen externen Dienstleister, bis zum 31.12.2023 zu stellen. |
| Kosten: | Die Richtpreisangebote liegen bei ca. 70.000 € (brutto). Die Förderquote beträgt bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 für finanzschwache Kommunen bei 100%. |
| Deckung über HH: | Im Haushaltsjahr 2024 wurden 70.000 € für die Durchführung der Wärmeplanung vorgesehen. |
Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu!
| TOP 11. | Straßenzustandserfassung in der Gemeinde Nalbach |
Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass aus Sicht der SPD-Fraktion dieses Verfahren eine sehr gute Sache wäre. Es müsse aber eindeutig klar sein, dass immer der Gemeinderat letztlich als Souverän darüber abstimmt.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!
| TOP 12. | EVS Wirtschaftsplan 2024 |
Erläuterung
zu 1:
EVS-Abfallwirtschaft
Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 um rd. 0,5 Mio. EUR auf 70,3 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gestiegenen überörtlichen Beiträgen ausgeschiedener Kommunen resultiert.
Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 36,5 Mio. EUR liegt um 2,3 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2023. Entscheidend hierfür sind die deutlich gestiegenen Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern von Abfällen bei der EVS ABW GmbH. Gegenüber den Vorjahren fällt es dank der aktuellen Strompreisentwicklung (die AVA Velsen produziert als Abfallverbrennungsanlage Strom und vermarktet diesen) dennoch vergleichsweise niedrig aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoff-Zentren.
Trotz insgesamt deutlich gestiegener Kosten erfolgt im Wirtschaftsplan 2024 keine Anpassung der Abfallgebühren.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 4,0 Mio. EUR.
Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2024 weist Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. EUR brutto aus.
Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich beeinflusst von nachfolgenden Ergebnistreibern:
| • | AVA Velsen (Anzahl der Revisionen / Energieerlöse) |
| • | Rekultivierung von Deponien |
EVS-Abwasserwirtschaft
Die für den Wirtschaftsplan 2024 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2022) sinkt um 0,51%.
Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand insbesondere in Folge eines hohen Tarifabschlusses um 2,3 Mio. EUR auf 30,4 Mio. EUR. Der Materialaufwand sinkt um 4,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist hauptsächlich der um rd. 5,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der gegenüber Vorjahren jedoch auf sehr hohem Niveau verbleibt. Der Zinsaufwand steigt um 6,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren deutlich gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.
Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und aufgrund höherer Aufwendungen wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8% von bisher 3,146 EUR pro cbm auf 3,360 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,5 Mio. EUR auf 152,3 Mio. EUR steigt.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 15,2 Mio. EUR.
Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2024 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 89,2 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 72,2 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 9,6 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 1,4 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,9 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.
Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand.
zu 2:
Anders, als zunächst zu erwarten war, müssen die Abfallgebühren des EVS zum 01.01.2024 nicht erhöht werden.
Wieso bleiben die Abfallgebühren seit 2012 stabil?
| • | Weil die Menge der Hausabfälle weitgehend konstant war und dadurch auch die Abfallgebühreneinnahmen. |
| • | Weil seit 2017 das AHKW Neunkirchen nicht mehr zur Beseitigung der Hausabfälle benötigt wird und so jährliche Ausgaben in Höhe von rund 12 Millionen Euro wegfallen. |
| • | Weil Eigenkapital aufgebaut werden konnte. |
Wieso kann der EVS auch in 2024 auf eine Gebührenerhöhung verzichten?
| • | Weil zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge bzw. in vielen Bereichen deutlich gestiegener Kosten zunächst das vorhandene Eigenkapital genutzt werden kann und |
| • | insbesondere durch die aktuelle Strompreisentwicklung deutlich höhere Erlöse für den von der AVA Velsen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom auch im nächsten Jahr zu erwarten sind. |
Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.
zu 3:
Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2024 um 6,8 Prozent - von 3,146 Euro um 21,4 Cent auf 3,360 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,80 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine moderate Steigerung um 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 konstant gehalten werden konnte.
Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?
| • | Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war. |
| • | Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war. |
| • | Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte. |
| • | Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb. |
| • | Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten. |
Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2024 steigen?
| • | Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss. |
| • | Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere in den Bereichen Personal, Strom und Zinsen – zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen. |
| • | Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss. |
Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen deutlich unter der Inflationsrate zu halten?
| • | Inanspruchnahme des aufgebauten Eigenkapitals, das wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, zur Deckung der handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge im 5-jährigen Finanzplan. |
| • | Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung, jedoch optimalerweise Vermeidung einer langfristigen Inanspruchnahme. |
| • | Zeitliche Streckung geplanter Investitionen. |
Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.
Bürgermeister Lehnert erläuterte kurz den vorliegenden Wirtschaftsplan.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!
TOP 13. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen
Dieter Görg (CDU) fragte nach dem aktuellen Sachstand Sportplatz Piesbach.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass das Gutachten durchgeführt wurde und aktuell die Verhandlungen auf dessen Basis laufen.
Torsten Ebert (SPD) fragte nach dem Ergebnis Gutachten hinsichtlich der Rinne.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass er sich dazu aktuell nicht äußern könnte.
Der Nalbacher Ortsvorsteher Albert Steinmetz (SPD) berichtete von der Fertigstellung der Maßnahme Felsenkeller am Gälgesberg. Die gefährdeten Stellen wurden beseitigt und auch die ein oder andere strittige Eigentümersituation konnte geklärt werden. Steinmetz dankte in diesem Zusammenhang dem Baubetriebshof der Gemeinde für die sehr gute und zügige Arbeit.
Ende öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ende der Sitzung: 20:47 Uhr
Der Vorsitzende | Die Mitglieder | Der Schriftführer |
(Peter Lehnert) |