Titel Logo
Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 50/2025
Seite 4
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Abwasserzweckverband Nalbach informiert:

Aufgrund der enormen Preissteigerungen im Gesamten, vor allem aber wegen der Steigerung des einheitlichen Verbandsbeitrages des EVS in den vergangenen Jahren sehen wir uns gezwungen die Gebühren im Bereich Abwasser zu erhöhen.

In der Sitzung vom 04.12.2025 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Nalbach folgende Gebührenerhöhung beschlossen:

Das Abwassergebührenverzeichnis wurde wie folgt mit Wirkung zum 01.01.2026 geändert (Auszug aus der Satzung):

Anlage 1

Abwassergebührenverzeichnis

ab 01.01.2026

Nach § 8 der Satzung des Abwasserzweckverbandes Nalbach über die Erhebung Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe

(Abwassergebührensatzung)

1.

Der Gebührensatz für die benutzungsabhängige Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung beträgt je cbm eingeleiteter Schmutzwassermenge  —  4,01 €

2.

Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt je qm und Jahr angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche  —  0,83 €

3.

Die Grundgebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung beträgt je Monat  —  6,00 €

Die komplette Satzung ist auf der Internetseite: www.zweckverband-nalbach.de einzusehen.

Wir wünschen unseren Kunden Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr 2026.

Die Geschäftsführung
Abwasserzweckverband Nalbach