Der Wasser- und der Abwasserzweckverband Nalbach informieren:
In der Sitzung vom 13.12.2022 hat die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Nalbach folgende Gebührenerhöhung beschlossen:
Folgende Anlage II Benutzungsgebühr ist mit Wirkung zum 01.01.2023 gültig (Auszug aus der Satzung):
Anlage II
Benutzungsgebühren
ab 01.01.2023
Benutzungsgebühren:
Die laufenden Benutzungsgebühren betragen
a) die Verbrauchsgebühr — 2,09 €/m³ netto
b) die Verbrauchsgebühr Gewerbekunden — 2,09 €/m³ netto
c) die Verbrauchsgebühr Gewerbekunden gem. Umweltpakt Saar — 2,08 €/m³ netto
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.
In der Sitzung vom 13.12.2022 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Nalbach folgende Gebührensenkung beschlossen:
Das Abwassergebührenverzeichnis wurde wie folgt mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert (Auszug aus der Satzung):
Anlage 1
Abwassergebührenverzeichnis
ab 01.01.2023
Nach § 8 der Satzung des Abwasserzweckverbandes Nalbach über die Erhebung Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe
(Abwassergebührensatzung)
1. Der Gebührensatz für die benutzungsabhängige Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung beträgt je cbm eingeleiteter
Schmutzwassermenge — 3,33 €
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.
Die komplette Satzung ist auf der Internetseite: www.zweckverband-nalbach.de einzusehen.
Wir wünschen unseren Kunden Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr 2023.