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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 51/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2013) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit anlässlich des

28. Autohaus-Zeller-CUP des SV Piesbach

in der Litermonthalle in Nalbach

in der Zeit von Dienstag, dem 26. Dezember 2023

bis Donnerstag, 28. Dezember 2023

zur Aufrechterhaltung und der Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere zur Freihaltung eines Rettungsweges bis zur Litermonthalle und des Wohngebietes in der Josefstraße und Umgebung folgendes angeordnet:

Von Dienstag, dem 26. Dezember 2023 ab 7.00 Uhr, bis einschließlich Donnerstag, dem 28. Dezember 2023, 24.00 Uhr, wird das Halten in folgenden Straßen durch Zeichen 283 (Haltverbot) wie folgt verboten:

a) „komplette Josefstraße“ ab Einmündung Fußbachstraße bis Burgstraße rechtsseitig und Burgstraße bis Einmündung Fußbachstraße rechtsseitig

b) „Josefstraße Zufahrt zur Litermonthalle“, auf beiden Straßenseiten von Einmündung Josefstraße bis zur Litermonthalle.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919), in der zurzeit geltenden Fassung, geahndet.

Nalbach, den 21. November 2023
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Lehnert