Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bilsdorf vom 03.04.2023 liegt in der Zeit vom 27.12.2023 bis zum 12.01.2024, gem. § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bilsdorf, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen im Rathaus der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, aus.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 03.04.2023 wurde über die Annahme der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 beschlossen. Die Jahresrechnungen 2019 bis 2021 können in der Zeit vom 27.12.2023 bis zum 24.01.2024 bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, eingesehen werden.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde ebenso über die Verwendung der Jagderträge und die Haushaltspläne 2019 bis 2022 beschlossen sowie dem Jagdvorsteher Gerhard Freitag für die abgelaufenen Jagdjahre 2019 und 2021 Entlastung erteilt.
Jeder Jagdgenosse der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seínes Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Ferner wurde in vorgenannter Jagdversammlung der stellvertretende Jagdvorsteher sowie der Genossenschaftsausschuss neu gewählt.
Die Bekanntmachung ist mit dieser Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nalbach erfolgt!