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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 51/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2013) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit anlässlich des

29. Autohaus-Zeller-CUP des SV Piesbach

in der Litermonthalle in Nalbach

in der Zeit von Donnerstag, dem 26. Dezember 2024

bis Samstag, 28. Dezember 2024

zur Aufrechterhaltung und der Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere zur Freihaltung eines Rettungsweges bis zur Litermonthalle und des Wohngebietes in der Josefstraße und Umgebung folgendes angeordnet:

Von Donnerstag, dem 26. Dezember 2024 ab 7.00 Uhr, bis einschließlich Samstag, 28. Dezember 2024, 24.00 Uhr, wird das Halten in folgenden Straßen durch Zeichen 283 (Haltverbot) wie folgt verboten:

a)

komplette Josefstraße“ ab Einmündung Fußbachstraße bis Burgstraße rechtsseitig und Burgstraße bis Einmündung Fußbachstraße rechtsseitig

b)

Josefstraße Zufahrt zur Litermonthalle“, auf beiden Straßenseiten von Einmündung Josefstraße bis zur Litermonthalle.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919), in der zurzeit geltenden Fassung, geahndet.

Nalbach, den 04. Dezember 2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
(Lehnert)