Der Ortsrat Nalbach hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 einstimmig beschlossen, für den als "Sondergebiet" ausgewiesenen Teil im Bereich Bierbach/Ziegelei und den Bereich der Seniorenresidenz Nalbach ein sogenanntes Böllerverbot auszusprechen und dies auch rechtlich abzusichern.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Gemeinderates Nalbach am 09.11.2023 behandelt und durch diesen befürwortet.
Folglich wurde diese Angelegenheit auch im § 24 "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerke, Böller, Knallkörper)" der neuen Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und öffentlichen Anlagen der Gemeinde Nalbach vom 19.07.2024 aufgenommen.
Daher ist in der Gemeinde Nalbach das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Altenheimen, sowie im gesamten Sondergebiet "Bierbach/Ziegelei" im Ortsteil Nalbach verboten. Dies gilt natürlich auch an Silvester.
Da es sich bei den betroffenen Gebieten um sehr sensible Bereiche handelt, fordere ich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nalbach auf, das Verbot auch streng zu beachten; insbesondere mit Blick auf das Wohl der dort lebenden Menschen und Tiere.
Bei Zuwiderhandlung kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
II. z.d.A
Gesehen und zur Veröffentlichung freigegeben: (F. Ewen)
(Lehnert)
Gde.-Besch. Bürgermeister